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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62   

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BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62 (https://dejure.org/1964,5024)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1964 - Ib ZR 118/62 (https://dejure.org/1964,5024)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1964 - Ib ZR 118/62 (https://dejure.org/1964,5024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Orgel - Zulässigkeit der Bezeichnung eines den Toneffekt einer Orgel bewirkenden Instruments als "Orgel" - Gefahr der Irreführung durch die Bezeichnung "Elektronenorgel" - Beurteilung der Unrichtigkeit einer Werbeangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62
    Nach dem deutschen Sprachgebrauch bezeichnet regelmäßig der letzte Bestandteil eines solchen Wortes den Gegenstand, während der vorangestellte Zusatz dazu dient, diesen Gegenstand aus dem allgemeinen Begriff durch Kennzeichnung besonderer Eigenschaften herauszuheben (BGHZ 27, 1, 7/8 - Emaillelack).

    Entgegen der Meinung des Berufungsgerichts kann der Emaillelack-Entscheidung (BGHZ 27, 1, 13) nichts Gegenteiliges entnommen werden.

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62
    Das Berufungsgericht verkennt hier, daß die Vorschrift des § 3 UWG sich grundsätzlich nicht nur gegen die erst bei Vertragsabschluß stattfindende Irreführung, sondern auch gegen die vor diesem liegende, durch Irreführung erreichte Anlockung von Kunden richtet (BGH GRUR 1955, 251 f - Silberal; RG GRUR 1939, 801, 804 - Kaffee Hag).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62
    Schließlich ist es nicht erforderlich, daß die unrichtige Wirkung der Angabe für die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer oder doch für einen überwiegenden Teil von ihnen festzustellen ist; vielmehr genügt es in der Regel, wenn diese Wirkung für einen nicht völlig unerheblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise anzunehmen ist (BGHZ 13, 244, 253 - Cupresa).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62
    Das Berufungsgericht hätte sich daher, wenn es meinte, die Gefahr einer Irreführung ausschließen zu müssen, durch geeignete Beweismittel, zu deren Angabe es die Klägerinnen im Rahmen des § 139 ZPO hätte anregen können, Einblick in die Anschauungen derjenigen Kreise verschaffen müssen, auf deren Auffassung es im Streitfall ankommt (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang).
  • LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18

    Verwendung des Wortes "Architektur" in einem Internetauftritt

    Ähnlich liegt der Fall hier: Sowohl auf der sog. Homepage als auch auf weiteren Seiten des Internetauftritts unter der URL (an dieser Stelle befindet sich eine Internetadresse) erscheinen hervorgehoben die Worte "Architektur / Tragwerksplanung / Statik / Bauphysik." Sie werden damit hervorgehoben benutzt und stellen sich als Blickfangbewerbung der Leistungen der Beklagten dar, weshalb sie schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein müssen, auch wenn sie den Leser erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf eine durch den späteren Text erfolgende Klarstellung nicht ankommt (ständige Rechtsprechung seit mehr als 50 Jahren, vgl. nur BGH, GRUR 1965, 39, 41; BGH, WM 2018, 264 ff.).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86

    Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung

    Denn § 3 UWG richtet sich auch gegen das vor Vertragsabschluß liegende, durch Irreführung erreichte Anlocken von Kunden (BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 152/59, GRUR 1962, 310, 313 f - Gründerbildnis, insoweit nicht in BGHZ 36, 252; BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 123/68, GRUR 1970, 425, 426 - Melitta-Kaffee; BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 - Anforderungsscheck für Barauszahlung), so daß es genügt, wenn die im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen irregeführt und als Folge der Irreführung ihrerseits denjenigen, der die Kaufentscheidung zu treffen hat, erst veranlassen, sich mit dem beworbenen Gegenstand überhaupt oder näher zu befassen (vgl. hierzu schon BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 1/58, Urteilsabdruck S. 6 - Lungenautomatik; BGH, Urt. v. 27.9.1960 - I ZR 56/59, GRUR 1961, 241, 242 - Socsil m.w.N.; BGH, Urt. v. 4.3.1964 - Ib ZR 118/62, GRUR 1965, 39, 41 f - Ahlborn sowie in jüngerer Zeit - zwar für den insoweit ähnlichen Fall einer Täuschung durch Kennzeichen, aber ausdrücklich zur Beachtlichkeit einer Täuschung auch der "im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen" - BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Diese als Blickfang besonders herausgestellten Worte müssen daher schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein, auch wenn sie den Leser nur erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen (vgl. BGH Urteil v. 10.3.71 - I ZR 73/69 GRUR 71, 516 - Brockhaus Enzyklopädie); auf eine etwa durch den späteren Text erfolgende Klarstellung kommt es nicht an (vgl. BGH Urteil v. 4.3.64 - Ib ZR 118/62 GRUR 65, 39, 41 - Ahlborn; v. 29.4.70 - I ZR 123/68 GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee; v. 21.5.75 - I ZR 93/74 GRUR 75, 659, 660 - Sonnenhof).
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Rechtsprechung
   BPatG, 13.06.1962 - 26 W 599/61   

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https://dejure.org/1962,5135
BPatG, 13.06.1962 - 26 W 599/61 (https://dejure.org/1962,5135)
BPatG, Entscheidung vom 13.06.1962 - 26 W 599/61 (https://dejure.org/1962,5135)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juni 1962 - 26 W 599/61 (https://dejure.org/1962,5135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 39
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