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   BGH, 29.04.1965 - Ia ZR 260/63   

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https://dejure.org/1965,600
BGH, 29.04.1965 - Ia ZR 260/63 (https://dejure.org/1965,600)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1965 - Ia ZR 260/63 (https://dejure.org/1965,600)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1965 - Ia ZR 260/63 (https://dejure.org/1965,600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durch eine Meistbegünstigungsklausel gebundener Geber einer einfachen Lizenz - Verpflichtung zum Vorgehen gegen Verletzungshandlungen Dritter auch ohne dahingehende vertragliche Abmachungen im Lizenzvertrag - Bestehen auf Lizenzzahlungen trotz Nichteinschreiten gegen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Wellplatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1861
  • MDR 1965, 730
  • GRUR 1965, 591
  • BB 1965, 803
  • DB 1965, 1091
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 29.04.1965 - Ia ZR 260/63
    Der Tatsachenrichter braucht nicht auf jede Behauptung der Prozeßparteien und auf jedes Beweismittel ausführlich einzugehen, und er braucht auch nicht alles, was er für erheblich oder unerheblich hält, ausdrücklich zu erörtern, sofern sich aus seinen Ausführungen nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, § 111 IV 3 a mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Dieser Rechtsprechung folgt der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. GRUR 1965, 591 - Wellplatten; BGH GRUR 1992, 310 - Taschenbuch-Lizenz zum UrhG).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und

    Eine solche verleiht dem Lizenznehmer (lediglich) ein schuldrechtlich wirkendes Benutzungsrecht gegen den Patentinhaber und der Lizenzgeber ist rechtlich weiterhin in der Lage, das Schutzrecht zu benutzen und/oder hieran weitere Lizenzen zu erteilen (BGH, GRUR 1965, 591 - Wellplatten; BGH, GRUR 1982, 411- Verankerungsteil).
  • BGH, 14.03.1974 - X ZR 61/70

    Auslegungsmaßstab bei individualvertragliche Abreden - Wegfall der

    Dem Lizenznehmer soll durch die Meistbegünstigungsklausel insbesondere die Sicherheit gegeben werden, daß andere Lizenznehmer infolge einer geringeren Belastung durch Lizenzabgaben das Erzeugnis nicht niedriger kalkulieren und daher zu einem günstigeren Preis auf den Markt bringen können (BGH GRUR 1965, 591, 595 - Wellplatten).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und wird deshalb in der Regel beim Vorhandensein einer Meistbegünstigungsklausel nach Treu und Glauben eine der Sicherung des positiven Benutzungsrechts des einfachen Lizenznehmers dienende Nebenpflicht des Gebers einer entgeltlichen einfachen Lizenz zu bejahen sein, gegen Verletzer vorzugehen; erfüllt der Lizenzgeber diese Verpflichtung nicht, duldet er vielmehr forgesetzte Verletzungshandlungen eines Dritten, ohne dagegen einzuschreiten, so kann das Bestehen auf Lizenzzahlungen seitens des Lizenzgebers unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit gegen Treu und Glauben verstoßen; die fortgesetzte Duldung von Verletzungshandlungen eines oder mehrerer Verletzer kann solchermaßen der Gewährung einer Freilizenz gleichkommen, so daß sich der Lizenzgeber, der eine Meistbegünstigung eingeräumt hat, nach Treu und Glauben so behandeln lassen muß als habe er eine Gratislizenz gegeben, auf die der Lizenznehmer kraft seines Meistbegünstigungsrechts gleichfalls Anspruch hätte (BGH GRUR 1965, 591, 595 - Wellplatten; Benkard a.a.O. PatG § 9 Rdn. 62; Klauer/Möhring a.a.O. PatG § 9 Rdn. 45; Reimer a.a.O. PatG § 9 Anm. 72).

    Zwar besteht die bei Vorliegen einer Meistbegünstigungsklausel aus dem Grundsatz von Treu und Glauben herzuleitende Verpflichtung des Lizenzgebers, gegen Verletzer des Lizenzschutzrechts vorzugehen nicht schlechthin, vielmehr kann jeweils nur aus den Umständen des Einzelfalles hergeleitet werden, ob eine solche Verpflichtung besteht, wieweit sie geht und welche Auswirkungen die Mißachtung einer derartigen Verpflichtung hat (BGH GRUR 1965, 591, 596; Urteil des Senats vom 8. Juli 1971 - X ZR 55/68 - S. 18).

  • LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13

    Auslegung negativer Patentlizenzen

    Inzwischen hat sich aber die Auffassung, der sich die Kammer anschließt, durchgesetzt, dass auch die einfache Lizenz und das einfache Nutzungsrecht dem Begünstigten ein positives Nutzungsrecht verschaffen (RGZ 155, 306, 313 - Funkverband; BGH GRUR 1965, 591, 595 - Wellplatten; Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 10. Auflage, 2006, § 15 Rn. 61; offen gelassen aber in: BGH GRUR 1982, 411, 412 - Verankerungsteil).
  • BGH, 08.07.1971 - X ZR 55/68

    Beseitigung der Ungewissheit über das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses -

    Grundsätzlich besteht bei einem Lizenzvertrag keine schlechthin und unbedingt zu bejahende Verpflichtung des Lizenzgebers, gegen jeden Verletzer vorzugehen (BGH GRUR 1965, 591, 595 596 - Wellplatten), vielmehr kann eine solche Verpflichtung nur auf die Umstände des Einzelfalles gegründet werden.
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