Rechtsprechung
BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Patentanwalts - Bemessung einer "erhöhten" Gebühr - Vertretung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 43, 352
- NJW 1965, 1599
- MDR 1965, 639
- GRUR 1965, 621
- DB 1965, 852
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.1958 - I ZR 79/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64
Wenn der Bundesgerichtshof im zweitinstanzlichen Nichtigkeitsverfahren eine Doppelvertretung durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt zumeist als notwendig anerkenne (GRUR 1958, 305), so beruhe das auf den Besonderheiten des Verfahrens vor ihm., Hingegen sei eine Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren erster Instanz vor dem Nichtigkeitssenat in der Regel nicht als notwendig anzuerkennen (BlPMZ 1959, 171).Diese Bestimmung wolle der Bundesgerichtshof (GRUR 1958, 305) zwar deswegen nicht angewendet wissen, weil es sich bei dem Patentanwalt und dem Rechtsanwalt um Vertreter unterschiedlicher Berufsausbildung handele.
- BPatG, 01.03.1966 - 5 W 133/63
Auszug aus BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64
Der Beschwerdesenat hat dazu in dem hier angefochtenen Beschluß und gleichlautend in dem Beschluß 5 W 133/63 vom 25. Oktober 1963 in der hier gleichzeitig zur Verhandlung und Entscheidung gebrachten Kostenfestsetzungssache Sa.-Chemie GmbH ./. LIFA (Ia ZB 234/63) folgendes ausgeführt: Da im Löschungsverfahren das Bundespatentgericht einen Gegenstandswert nur für die zweite Instanz festgesetzt habe, sei für die Festsetzung der Gebühren erster Instanz die Gebührenordnung für Patentanwälte (Ausgabe Januar 1959) - PatAnwGebO - maßgebend und nicht die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGebO - (vgl. Abschnitt F der PatAnwGebO).
- BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen …
Das habe der Bundesgerichtshof schon vor vielen Jahren durch eine in der Zeitschrift GRUR 1965, S. 621 ff., veröffentlichten Entscheidung klargestellt.Diese Sichtweise fußt auf einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren (BGHZ 43, 352 = BGH GRUR 1965, 621, 626 - "Patentanwaltskosten"), nach der eine Partei im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren durch einen Patentanwalt regelmäßig vollwertig vertreten wird.
Wie der Bundesgerichtshof für den Fall des Nichtigkeitsverfahren (BGH GRUR, 427, 429 Rz. 29 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren) geht der Senat für den Fall des Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens davon aus, dass der Patentanwalt typischer Weise dazu in der Lage ist, die Auswirkungen eines bestimmten Vorbringens oder einer beschränkten Verteidigung des Gebrauchsmusters auf den Verletzungsrechtsstreit zuverlässig abzuschätzen (BGH GRUR 1965, 621, 626 - Patentanwaltskosten).
Damit stellt sich zugleich die Frage nach der aktuellen Bedeutung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 1. April 1965, BGHZ 43, 352; GRUR 1965, 621 - Patentanwaltskosten.
- BPatG, 27.11.2014 - 35 W (pat) 5/12
Kostenfestsetzung i.R.e. Antrags auf Löschung des Gebrauchsmusters " Vorrichtung …
In den Fällen, in denen sich ein Beteiligter im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt vertreten lässt, sind in der Regel nur die Kosten eines dieser Vertreter als erstattungsfähig anzuerkennen (BGH GRUR 1965, 621).Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (GRUR 1965, 621, 626 - "Patentanwaltskosten") die Auffassung des (damals) 5. Senats des Bundespatentgerichts gebilligt, dass eine Partei im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren durch einen Patentanwalt regelmäßig vollwertig vertreten sei, denn dieser ist aufgrund seiner Ausbildung und Berufspraxis so geschult, dass er die im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren regelmäßig auftretenden gebrauchsmusterrechtlichen Fragen beherrscht.
Die Rechtsbeschwerde wird im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seiner grundlegenden Entscheidung zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (GRUR 1965, 621, 626 - "Patentanwaltskosten") gemäß § 18 Abs. 4 GebrMG i. V. m. § 100 Abs. 2 Nr. 1 PatG zugelassen, da bisher die Kosten für eine Doppelvertretung im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren regelmäßig nicht erstattungsfähig waren.
- BGH, 09.01.1986 - X ZB 38/84
"Transportbehälter"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im …
Im Kostenfestsetzungsverfahren findet die Rechtsbeschwerde nicht statt (Aufgabe von BGHZ 43, 352 [BGH 01.04.1965 - Ia ZB 20/64] - Patentanwaltskosten - und BGH GRUR 1977, 359 - Leckanzeigegerät).Der Ia-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 43, 352 ff. [BGH 01.04.1965 - Ia ZB 20/64] - Patentanwaltskosten - und GRUR 1968, 447 ff. - Flaschenkasten) sowie der beschließende Senat (GRUR 1977, 359 ff. - Leckanzeigegerät) haben bei gleichgelagerten Sachverhalten die Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Patentgerichts im Kostenfestsetzungsverfahren als statthaft angesehen.
- OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 24 U 192/10 Die Patentanwälte haben früher ihre Vergütung allgemein nach einer von den von der Patentanwaltskammer in zeitlichen Abständen herausgegebenen "Gebührenordnung für Patentanwälte" bemessen (vgl. BGH, GRUR 1965, 621, 623).
- BGH, 17.01.1995 - X ZR 118/94
2Aufreißdeckel"; Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens durch Eröffnung des …
Deshalb ist in Übereinstimmung mit der heute allgemeinen Ansicht daran festzuhalten, daß eine Beziehung der Nichtigkeitsklage zum Vermögen des Nichtigkeitsklägers jedenfalls stets dann anzunehmen ist, wenn dieser Gewerbetreibender ist und die Nichtigkeitsklage mit Rücksicht auf den Gewerbebetrieb erhoben worden ist (vgl. RGZ 148, 427, 429; RG GRUR 1941, 387; BGH GRUR 1965, 621, 622;… Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl. § 81 PatG Rdn. 5;… Schulte, PatG, 5. Aufl. Rdn. 89 vor § 35;… Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl. § 37 Rdn. 19;… Lindenmaier, Das Patentgesetz, 6. Aufl. § 37 Rdn. 24;… Reimer, PatG GebrMG, 3. Aufl. § 13 PatG Rdn. 15 a.E.;… Busse, PatG, 4. Aufl. § 39 Rdn. 5). - BGH, 19.07.1967 - Ia ZB 22/66
Festsetzung erhöhter Gebühren eines Patentanwalts - Löschung eines …
Die vom erkennenden Senat in dem Beschluß Ia ZB 20/64 vom 1. April 1965 unter II 1 b, hh (GRUR 1965, 621, 625 rechts) angedeuteten "Bedenken" bezogen sich nicht darauf, ob der Kostenbeamte des Patentamts zur Festsetzung des Betrags der zu erstattenden Kosten eines patentamtlichen Verfahrens überhaupt zuständig sei, sondern nur darauf, ob ihm dabei auch die Entscheidung über die Zubilligung einer "erhöhten" Gebühr nach der Gebührenordnung für Patentanwälte überlassen bleiben oder ob diese Entscheidung in den in Betracht kommenden Fällen nicht besser bereits in der von der Abteilung zu treffenden Kostenentscheidung selbst wenigstens "in großen Zügen" vorweggenommen werden sollte.Es mag zwar sein, daß die Gebührenordnung für Patentanwälte 9 - die nach dem Beschluß des erkennenden Senats Ia ZB 20/64 vom 1. April 1965 (BGHZ 43, 353 [BGH 01.04.1965 - Ia ZB 20/64]) der Festsetzung des zu erstattenden Betrags der in einem patentamtlichen oder patentgerichtlichen Verfahren erwachsenen Kosten zu Grunde gelegt werden kann, - keine ausdrückliche Bestimmung darüber enthält, daß von der Verbindung zweier vorher getrennt laufender Verfahren ab dem Patentanwalt, der eine der Parteien in den zunächst getrennt gelaufenen und nunmehr verbundenen Verfahren vertritt, nur noch eine Verhandlungsgebühr bzw. - für die nächste Instanz - nur noch eine Verfahrenagerbühr (Vertretungsgebühr) zusteht.
- BPatG, 22.03.2012 - 35 W (pat) 410/08 In den Fällen, in denen sich ein Beteiligter im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt vertreten lässt, sind in der Regel nur die Kosten eines dieser Vertreter als erstattungsfähig anzuerkennen (BGH GRUR 1965, 621).
Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (GRUR 1965, 621, 626 - Patentanwaltskosten) die Auffassung des (damals) 5. Senats des Bundespatentgerichts gebilligt, dass eine Partei im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren durch einen Patentanwalt regelmäßig vollwertig vertreten sei, denn dieser ist aufgrund seiner Ausbildung und Berufspraxis so geschult, dass er die im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren regelmäßig auftretenden gebrauchsmusterrechtlichen Fragen beherrscht.
- BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06 Die überwiegende Rechtsprechung des Bundespatentgerichts hat die anwaltliche Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren bislang als "grundsätzlich" notwendig angesehen in Abgrenzung zu Gebrauchsmuster - Löschungsverfahren, bei denen die Vertretung durch einen die patentrechtlichen Fragen hinreichend beherrschenden Patentanwalt hingegen in der Regel für ausreichend gehalten wird (vgl. BGH GRUR 1965, 621, 626; BPatG, Beschluss vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, s. www.batg.de unter dem Stichwort "Entscheidungen").
- BPatG, 02.05.2018 - 35 W (pat) 7/16 In seiner grundlegenden Entscheidung zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren in GRUR 1965, 621, 626 - Patentanwaltskosten - habe der Bundesgerichtshof die Auffassung des 5. Senats des Bundespatentgerichts gebilligt, dass eine Partei im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren durch einen Patentanwalt regelmäßig vollwertig vertreten sei.
bb) Soweit der BGH in seinem Beschluss vom 1. April 1965 (Ia ZB 20/64 - Patentanwaltskosten, GRUR 1965, 621) Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren als regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig erachtet hat, geht der Senat davon aus, dass diese Entscheidung überholt ist.
- BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11
Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren - …
Der X. Senat des Bundesgerichtshofs hat dort zwar die frühere Rechtsprechung des Ia. Senats (BGHZ 43, 352 = GRUR 1965; 621 - Patentanwaltskosten; GRUR 1968, 447 - Flaschenkasten) und X. Senats (GRUR 1977, 559 - Leckanzeigeeinrichtung) aufgegeben und die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Bundespatentgerichts in Kostenfestsetzungsverfahren verneint. - BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06
Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt …
- BPatG, 22.02.2018 - 35 W (pat) 405/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Erinnerung gegen …
- LG Düsseldorf, 15.01.2015 - 4b O 21/14
Patentanwaltskosten
- BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend …
- BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - …
- BPatG, 17.05.2017 - 35 W (pat) 1/14
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - …
- BPatG, 07.05.2012 - 4 ZA (pat) 13/12
Mitwirkender Rechtsanwalt III - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …
- BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des …
- BPatG, 16.05.2012 - 4 ZA (pat) 52/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" - …
- LG Düsseldorf, 03.05.2016 - 4b O 84/15
Umfang des Vergütungsanspruchs eines Patentsanwalts für Tätigkeiten i.Zshg. mit …
- BPatG, 14.02.2022 - 35 W (pat) 3/19
- BPatG, 15.03.2018 - 35 W (pat) 10/16
Grundlagen zur Festsetzung der erstattungsfähigen Parteikosten in einem …
- BPatG, 06.08.2001 - 5 W (pat) 18/00
- OLG Zweibrücken, 06.01.1999 - 2 W 9/98
Erstattung der Kosten eines Patentanwaltes in wettbewerbsrechtlichen …
- BGH, 11.01.1977 - X ZB 9/76
Voraussetzungen für die Löschung eines Gebrauchsmusters - Zulässigkeit der …
- BPatG, 29.04.2002 - 10 W (pat) 40/01
- BPatG, 21.02.2018 - 35 W (pat) 443/13
- BPatG, 04.08.2005 - 5 W (pat) 431/03
- BPatG, 04.08.2005 - 5 W (pat) 432/03
- BPatG, 02.12.1998 - 29 W (pat) 194/93
Gebühren und Kosten - Kostenerstattung im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren
- BPatG, 13.12.2017 - 35 W (pat) 11/14
Grundsätze zur Festsetzung der Parteikosten eines …
- BPatG, 13.04.2005 - 5 W (pat) 435/02
- BPatG, 11.10.2012 - 35 ZA (pat) 50/09
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Deck- und …
- BPatG, 16.03.2012 - 35 W (pat) 13/09
- BPatG, 17.10.2006 - 5 W (pat) 8/06
- BPatG, 18.09.2006 - 5 W (pat) 422/05
- BPatG, 25.02.2002 - 10 W (pat) 71/99
- BPatG, 11.06.2001 - 10 W (pat) 5/01
- BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 24/00
- BPatG, 22.01.2001 - 10 W (pat) 59/00
- BPatG, 07.04.2010 - 35 W (pat) 34/09
- BPatG, 01.04.2004 - 10 W (pat) 7/01
- BPatG, 11.12.2000 - 10 W (pat) 57/00
- LG Düsseldorf, 22.09.2015 - 4c O 75/14
Patentanwaltskosten 2
- BPatG, 26.06.2003 - 10 W (pat) 95/99
- BPatG, 22.10.2001 - 10 W (pat) 69/00
Rechtsprechung
BPatG, 30.10.1964 - 16 W 41/63 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1965, 621