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BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verbot der Gegenüberstellung des eigenen Preises mit dem durchgestrichenen Preis auf den Banderolen - Zulässige Kundgabe von durchgestrichenen "Listenpreisen" der Hersteller - Wettbewerbsrechtliche Bedenken bei der Werbung mit wahrheitsgemäßen Gegenüberstellung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 45, 115
- NJW 1966, 977
- MDR 1966, 478
- GRUR 1966, 327
- DB 1966, 455
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 28.06.2001 - I ZR 121/99
Preisempfehlung bei Alleinvertrieb
Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht - entgegen der Ansicht der Revision - nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung "Richtpreiswerbung I" (Urt. v. 5.1.1966 - Ib ZR 23/64, GRUR 1966, 327, 332 f., insoweit in BGHZ 45, 115 nicht abgedruckt). - BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 45/64
Anspruch auf Unterlassung von Werbung durch Preisgegenüberstellung - Auszeichnung …
Insbesondere kann auf sich beruhen, ob der Vermerk im Innern des Martina-Prospektes, wonach die rot durchkreuzten Preise "von der Fabrik dem Einzelhändler als Endverkaufspreise empfohlen" sein sollen, bei der hier gewählten Druckanordnung ausreichen konnte, um den Charakter der durchkreuzten Preise als empfohlene Richtpreise des Herstellers für das Publikum deutlich genug zu kennzeichnen (BGHZ 45, 115, 120 [BGH 05.01.1966 - Ib ZR 23/64] - "Richtpreiswerbung-Uhren"), zumal, um die irrige Vorstellung auszuschließen, der Beklagte habe eigene frühere Preise herabgesetzt (…a.a.O. 126).Der Senat hat schon in den Entscheidungen BGHZ 45, 115 ("Richtpreiswerbung-Uhren") und vom 9. Februar 1966 - Ib ZR 24/64 ("Richtpreiswerbung-Uhren II") = BB 1966, 301 klargestellt, daß ein echter empfohlener Richtpreis den nach der ernsthaften Kalkulation des Herstellers angemessenen Endverbraucherpreis widerspiegeln und ungeachtet seiner rechtlichen Unverbindlichkeit dem Wiederverkäufer empfohlen sein muß, damit er sich tatsächlich danach richte, nicht aber, damit er lediglich Gelegenheit erhalte, augenfällig davon abzuweichen und diese Abweichung als Werbeargument zu verwenden.
Für den Fall, daß einem Einzelhandelsunternehmen ein Alleinvertriebsrecht für das gesamte Inland eingeräumt ist, hat der Senat in der Entscheidung BGHZ 45, 115 (unter II 4 a) dargelegt, wenn die Preisempfehlung sich im Inland nicht an eine Mehrheit von Empfängern, sondern an einen einzigen Abnehmer richte, bestehe eine erhöhte Gefahr, daß der empfohlene Preis nicht als ernsthaft gemeinte Preisrichtlinie errechnet, sondern als Phantasiegröße zu bloßen Werbezwecken gebildet werde, also kein echter Richtpreis sei; dagegen schließe an sich ein Alleinvertriebsrecht die werbemäßige Verwendung eines echten empfohlenen Richtpreises nicht aus.
- BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
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Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung; so auch schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 38 a GWB durch die zweite GWB-Novelle vom 3.8.1973: BGHZ 42, 134, 139-149 - GRUR 1965, 96-100 = WRP 1964, 370-374-20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGHZ 45, 115, 117, 120 = GRUR 1966, 327, 329 - WRP 1966, 172, 174, 175 - Richtpreiswerbung I; BGH GRUR 1966, 333, 335 = WRP 1966, 179, 181 - Richtpreiswerbung II).
- BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für …
Sie ist darüber hinaus irreführend, da das Publikum die von der Beklagten für ihren Preisvergleich gewählte Bezugsgröße als besonders zuverlässig halten muß, wenn es glaubt, die durchstrichenen Preise seien vom Hersteller empfohlen, dem es bei der gewissenhaften Prüfung (vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ; 45, 115) [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63] der für die Preisbildung maßgebenden Faktoren mehr zutrauen kann als jedem beliebigen Händler, zumal wenn er selbst eine Empfehlung ausspricht, deren Einhaltung im Normalfall er nach der Verbrauchervorstellung wünscht.In diesem Punkt ähnelt der Streitfall dem Sachverhalt, der dem Urteil des früheren I b-Zivilsenats vom 9. Februar 1966 (GRUR 1966, 333, 335 - Richtpreiswerbung II; vgl. auch BGHZ 45, 115 -Richtpreiswerbung I) zugrunde liegt, bei dem es ebenfalls um durchkreuzte Preise ging, die nicht deutlich genug gekennzeichnet waren.
- BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72
Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises - …
Mit der Frage der Irreführung des Verkehrs durch einen Preisvergleich, bei dem dem gültigen Preis ein höherer durchgestrichener Preis gegenübergestellt wird, hatte sich der Bundesgerichtshof in den Urteilen Richtpreiswerbung I und II (BGHZ 45, 115; GRUR 1966, 333) unter dem Gesichtspunkt zu befassen, ob und inwieweit in der Werbung ein Vergleich eigener Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen zulässig ist. - OLG Köln, 02.03.2001 - 6 U 208/99
Werbende Bezugnahme auf unverbindliche Preisempfehlung - Mondpreise - Darlegungs- …
Wird ein solcher "Fantasie"- bzw. "Mondpreis" einem niedrigeren tatsächlichen Verkaufspreis gegenübergestellt, so erweckt dies zugleich den Anschein, der Verkaufspreis sei besonders günstig, was indessen, jedenfalls im Verhältnis zu dem in der Werbung gegenübergestellten "empfohlenen Richtpreis" - objektiv nicht der Fall ist (vgl. BGH GRUR 1987, 367/370 f -"Einrichtungs-Pass"-; BGH GRUR 1981, 137/139 - "Tapetenpreisempfehlung"-; BGHZ 45, 115/128 f "Richtpreis I" - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 3 UWG Rdn. 312 ;… Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, § 3 UWG Rdn. 395 ff/399 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
Melitta-Kaffee
Denn die Erwägung, ob mit dem beanstandeten Text die frühere, unstreitig unzulässige Werbung der Beklagten in einem Maße fortwirkt, das es für die Beklagte erforderlich macht, sich von ihr eindeutig abzusetzen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf erneuter Irreführung aussetzen will (BGH GRUR 1966, 327, 330 - Richtpreiswerbung I; 1963, 589, 593 - Lady Rose; 1962, 97, 99 - Tafelwasser; 1961, 425, 427 - Möbelhaus des Handwerks; 1958, 86, 89 - Eifein; 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel), ist erst dann anzustellen, wenn das zu beurteilende Verhalten für sich allein betrachtet, also ohne die vorausgegangene und möglicherweise fortwirkende Irreführung des Verkehrs durch die frühere Werbung, unverfänglich wäre und wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden könnte (BGH GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II) Daran fehlt es hier gerade. - BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78
Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung
In den Urteilen "Richtpreiswerbung I" (BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327) und "Richtpreiswerbung II" (GRUR 1966, 333) war es darauf angekommen, ob und inwieweit der Werbende eigene Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen vergleichen darf. - BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78
Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidrigkeit einer …
Als schutzwürdig wurde dagegen u.a. die Vorstellung angesehen, der höhere - empfohlene - Preis sei von dem empfehlenden Hersteller aufgrund einer gewissenhaften Kalkulation als angemessener durchschnittlicher Verbraucherpreis errechnet, stelle insbesondere keinen willkürlichen Fantasiepreis ("Mondpreis") dar, sowie die weitere Annahme, der empfohlene Preis übersteige im Zeitpunkt der Gegenüberstellung den auf dem Markt üblich gewordenen Preis für das Erzeugnis nicht in einem solchen Maße, daß er nicht mehr ernsthaft als Grundlage für die Preisgestaltung des Einzelhandels in Betracht komme (BGHZ 45, 115 ff = GRUR 1966, 327 ff - Richtpreiswerbung I). - BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77
Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung - …
Dabei ist vorausgesetzt worden, daß die Bezugnahme in einer Weise erfolgt, die für die in Betracht kommenden Verkehrskreise eindeutig kenntlich macht, daß mit dem höheren Preis nur eine unverbindliche Preisempfehlung angegeben wird, daß die Empfehlung von dem Empfehlenden als bei ernsthafter Kalkulation angemessener Verbraucherpreis errechnet worden ist, und schließlich daß der empfohlene Preis im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch ernstlich als Verbraucherpreis in Betracht kommt (so insbesondere BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327, 328 unter II 1 und GRUR 1966, 333, 335 unter III 1 - Richtpreiswerbung II und III). - OLG Dresden, 30.12.1994 - 12 U 332/94
Vergleichende Werbung eines privaten Rundfunksenders; Wettbewerbsverhältnis zu …
- BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64
Entschädigung bei Moselausbau
- OLG Köln, 19.01.2001 - 6 U 208/99
Wettbewerbswidrige Werbung mit "Mondpreisen"; Irreführung über die …
- OLG Hamm, 02.03.1999 - 4 U 203/98
- BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81
Vorliegen einer irreführenden Werbeanzeige mit Bezugnahme auf empfohlene Preise - …
- OLG Bremen, 03.03.1983 - 2 U 146/82
Vorliegen einer irreführenden Werbung; Unzulässigkeit einer preisvergleichenden …
- BGH, 28.09.1979 - I ZR 73/77
Zulässigkeit der werbenden Bezugnahme auf eine Hersteller-Preisempfehlung - …
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
Frage der wettbewerbswidrigen, vergleichenden Werbung im Falle der Auszeichnung …
- LG Heidelberg, 01.07.2005 - 12 O 5/05
MwSt-Aktion von MediaMarkt nicht wettbewerbswidrig