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   BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64   

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https://dejure.org/1966,628
BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64 (https://dejure.org/1966,628)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1966 - Ib ZR 24/64 (https://dejure.org/1966,628)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1966 - Ib ZR 24/64 (https://dejure.org/1966,628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 982
  • MDR 1966, 479
  • GRUR 1966, 333
  • DB 1966, 456
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64
    - Ib ZR 23/64 - '' R i c h t p r e i s w e r b u n g ( U h r e n ) " « Das B e r u f u n g s.
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 24/64
    an s e i n e E n ts c h e id u n g BGHZ 42, 134 ( "20 $ u n t e r dem e m p fo h le.
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Voraussetzung dafür ist lediglich, daß insoweit Teilbarkeit des Streitgegenstandes besteht (BGH Urteil vom 9. Februar 1966 - Ib ZR 24/64 = LM UWG § 3 Nr. 77 = NJW 1966, 982, 983 und vom 16. Oktober 1962 - I ZR 162/60 = LM ZPO § 253 Nr. 34 unter II 2; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 440, 454, 457; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. 1988, § 301 Rdn. 7).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Preis"; GRUR 1981, 137, 138 - WRP 1981, 86, 87 - Tapetenpreisempfehlung; so auch schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 38 a GWB durch die zweite GWB-Novelle vom 3.8.1973: BGHZ 42, 134, 139-149 - GRUR 1965, 96-100 = WRP 1964, 370-374-20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGHZ 45, 115, 117, 120 = GRUR 1966, 327, 329 - WRP 1966, 172, 174, 175 - Richtpreiswerbung I; BGH GRUR 1966, 333, 335 = WRP 1966, 179, 181 - Richtpreiswerbung II).
  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 45/64

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung durch Preisgegenüberstellung - Auszeichnung

    Der Senat hat schon in den Entscheidungen BGHZ 45, 115 ("Richtpreiswerbung-Uhren") und vom 9. Februar 1966 - Ib ZR 24/64 ("Richtpreiswerbung-Uhren II") = BB 1966, 301 klargestellt, daß ein echter empfohlener Richtpreis den nach der ernsthaften Kalkulation des Herstellers angemessenen Endverbraucherpreis widerspiegeln und ungeachtet seiner rechtlichen Unverbindlichkeit dem Wiederverkäufer empfohlen sein muß, damit er sich tatsächlich danach richte, nicht aber, damit er lediglich Gelegenheit erhalte, augenfällig davon abzuweichen und diese Abweichung als Werbeargument zu verwenden.

    Das Verbot, das vom Landgericht erlassen worden war und dessen Aufrechterhaltung der Kläger mit dem im Berufungsrechtszuge gestellten Antrage auf Zurückweisung der Berufung des Beklagten erstrebt hat, hatte einen anderen und weitergehenden Inhalt als das Verbot, auf das der mit der Anschlußberufung des Klägers verfolgte Hilfsantrag abzielte und das vom Berufungsgericht ausgesprochen worden ist (vgl. dazu die Entscheidung des Senats v. 9. Februar 1966 - Ib ZR 24/64).

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Mit der Frage der Irreführung des Verkehrs durch einen Preisvergleich, bei dem dem gültigen Preis ein höherer durchgestrichener Preis gegenübergestellt wird, hatte sich der Bundesgerichtshof in den Urteilen Richtpreiswerbung I und II (BGHZ 45, 115; GRUR 1966, 333) unter dem Gesichtspunkt zu befassen, ob und inwieweit in der Werbung ein Vergleich eigener Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen zulässig ist.
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    In den Urteilen "Richtpreiswerbung I" (BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327) und "Richtpreiswerbung II" (GRUR 1966, 333) war es darauf angekommen, ob und inwieweit der Werbende eigene Preise mit vom Hersteller empfohlenen Endverbraucherpreisen vergleichen darf.
  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

    In diesem Punkt ähnelt der Streitfall dem Sachverhalt, der dem Urteil des früheren I b-Zivilsenats vom 9. Februar 1966 (GRUR 1966, 333, 335 - Richtpreiswerbung II; vgl. auch BGHZ 45, 115 -Richtpreiswerbung I) zugrunde liegt, bei dem es ebenfalls um durchkreuzte Preise ging, die nicht deutlich genug gekennzeichnet waren.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Dabei ist vorausgesetzt worden, daß die Bezugnahme in einer Weise erfolgt, die für die in Betracht kommenden Verkehrskreise eindeutig kenntlich macht, daß mit dem höheren Preis nur eine unverbindliche Preisempfehlung angegeben wird, daß die Empfehlung von dem Empfehlenden als bei ernsthafter Kalkulation angemessener Verbraucherpreis errechnet worden ist, und schließlich daß der empfohlene Preis im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch ernstlich als Verbraucherpreis in Betracht kommt (so insbesondere BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327, 328 unter II 1 und GRUR 1966, 333, 335 unter III 1 - Richtpreiswerbung II und III).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 73/77

    Zulässigkeit der werbenden Bezugnahme auf eine Hersteller-Preisempfehlung -

    Dabei ist vorausgesetzt worden, daß die Bezugnahme in einer Weise erfolgt, die für die in Betracht kommenden Verkehrskreise eindeutig kenntlich macht, daß mit dem höheren Preis nur eine unverbindliche Preisempfehlung angegeben wird, daß die Empfehlung von dem Empfehlenden als bei ernsthafter Kalkulation angemessener Verbraucherpreis errechnet worden ist, und schließlich, daß der empfohlene Preis im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch ernstlich als Verbraucherpreis in Betracht kommt (so insbesondere BGHZ 45, 115 = GRUR 1966, 327, 328 unter II 1 und GRUR 1966, 333, 335 unter III 1 - Richtpreiswerbung II und III).
  • BGH, 16.12.1976 - KZR 37/75

    Unzulässigkeit einer Revision - Fehlende hinreichende Bestimmtheit eines Antrages

    Es ist deshalb ohne Abgrenzungsschwierigkeiten möglich, über die eine oder die andere dieser Verhaltensweisen zu befinden, ohne dadurch die Entscheidung über den noch offenen Rest des Klagebegehrens ganz oder teilweise vorwegzunehmen (vgl. BGH GRUR 1966, 333, 334 - Richtpreiswerbung II).
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