Rechtsprechung
BGH, 11.01.1966 - VI ZR 175/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Warentest
Art. 5 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 309
- GRUR 1966, 386
- DB 1966, 297
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
Dieser Grundsatz trifft im Kern, wenn auch unter gebotener Beachtung aller Eigenheiten und Unterschiedlichkeiten, ebenfalls für die Äußerung über die Bewertung von Waren und Leistungen zu (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 175/64 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 28; siehe auch Arndt NJW 1964, 1310, 1313; Nahme, GRUR 1964, 484, 485; Weitnauer, Betrieb 1963, 55; Bofinger, NJW 1965, 1833). - BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Der erkennende Senat ist ferner in zunehmendem Maße dazu übergegangen, bei dem in der Rechtsprechung her-ausgebildeten "Auffangtatbestand" der rechtswidrigen Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit und bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Rechtswidrigkeit erst aus der zu mißbilligenden Art der Schädigung abzuleiten, so daß es der Berufung des Täters auf einen besonderen Rechtfertigungsgrund jedenfalls nicht immer bedarf (vgl. BGHZ 29, 65; 36, 19; 36, 77; VI ZR 175/64 vom 11. Januar 1966 = MDR 1966, 309; LM GG Art. 5 Nr. 9 und 17;… vgl. hierzu von Caemmerer, Wandlungen des Deliktsrechts, Festschrift für den Deutschen Juristentag 1960, Bd. II S. 49;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Besonderer Teil, 7. Aufl., § 66 I d und e; Fikentscher, Schuldrecht, 1960 § 103 111). - LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
Eingriff in den Gewerbebetrieb durch vergleichenden Warentest im Dienste der …
Dieser Grundsatz trifft im Kern, wenn auch unter gebotener Beachtung aller Eigenheiten und Unterschiedlichkeiten ebenfalls für die Äußerung über die Bewertung von Waren und Leistungen zu (vgl. BGH Urt. vom 11. Januar 1966 -- VI ZR 175/64 = LM BGB § 823 (Ai) Nr. 28; siehe auch Arndt NJW 1964, 1310, 1313; Nahme GRUR 1964, 484, 485; Weitnauer DB 1963, 55; Bofinger NJW 1965, 1833) .
Rechtsprechung
BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schutz des allgemeinen Erfindungsgedanken mangels erforderlicher Erfindungshöhe - Verletzung des Streitpatentes im Hinblick auf kennzeichnende und erfindungswesentliche Merkmale
Papierfundstellen
- GRUR 1966, 386
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
Unbegründete Abnehmerverwarnung
Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.