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   BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63   

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https://dejure.org/1965,485
BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63 (https://dejure.org/1965,485)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1965 - Ib ZR 106/63 (https://dejure.org/1965,485)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1965 - Ib ZR 106/63 (https://dejure.org/1965,485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb und Bewerbung eines Gerätes zur Bestimmung der fruchtbaren bzw. unfruchtbaren Tage der Frau - Unbestellte Zusendung des Apparats an die Besteller von Gratisprospekten - Möglichkeit der Ablehnung des Erwerbs durch Absendung einer Postkarte - Wettbewerbswidrigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1662
  • MDR 1965, 726
  • GRUR 1966, 47
  • DB 1965, 1041
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59

    Verbandsstoffe

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63
    Nach der Rechtsprechung des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreißerischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig und verstößt gegen § 1 UWG (BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstler-Postkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandsstoff); an dieser Rechtsprechung, die der erkennende Senat beiläufig bereits bestätigt hat (Urteil vom 18. Dezember 1964 - Ib ZR 51/64 - S. 10), und die auch im Schrifttum durchweg bejaht wird (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. Bd. I, Rdnr. 89, 90 zu § 1 UWG; Bertermann DB 1955, 890; Godin/Hoth, Wettbewerbsrecht, Rdnr. 19 zu § 1 UWG; Greifelt WRP 1955, 120 ff und DW 1956, 65, 66), ist festzuhalten.

    Im übrigen sind im vorliegenden Zusammenhang auch die Weiterungen zu berücksichtigen, die sich bei einer Verallgemeinerung derartiger Wettbewerbssitten für das Wirtschaftsleben ergeben können (BGH GRUR 1959, 211, 279; GRUR 1960, 382, 384; OLG Hamburg WRP 1957, 12, 13).

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63
    So hat der Bundesgerichtshof in der Künstler-Postkarten-Entscheidung (a.a.O. S. 279) eine Ausnahme für vorliegend erachtet, wenn bei geringwertigen Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs mit Begleitschreiben eindeutig darauf hingewiesen wird, daß den Empfänger weder Abnahme- noch Aufbewahrungspflichten treffen; denn alsdann wird sich der Empfänger nicht scheuen, die Ware auch ohne Bezahlung zu vernichten oder zu verbrauchen (vgl. auch GRUR 1960, 384 li.Sp.).

    Eine weitere Ausnahme wird für bestimmte Fälle der laufenden Geschäftsverbindung anerkannt, in welchen der Absender davon ausgehen kann, daß die von ihm betreuten Kunden eine derartige Warensendung erwarten und wünschen (GRUR 1960, 384 re.Sp.; Gutachten des Wettbewerbsausschusses der Spitzenverbände in MA 1955, 409).

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63
    Nach der Rechtsprechung des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreißerischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig und verstößt gegen § 1 UWG (BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstler-Postkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandsstoff); an dieser Rechtsprechung, die der erkennende Senat beiläufig bereits bestätigt hat (Urteil vom 18. Dezember 1964 - Ib ZR 51/64 - S. 10), und die auch im Schrifttum durchweg bejaht wird (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. Bd. I, Rdnr. 89, 90 zu § 1 UWG; Bertermann DB 1955, 890; Godin/Hoth, Wettbewerbsrecht, Rdnr. 19 zu § 1 UWG; Greifelt WRP 1955, 120 ff und DW 1956, 65, 66), ist festzuhalten.
  • BGH, 18.12.1964 - Ib ZR 51/64

    Taxi-Bestellung

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63
    Nach der Rechtsprechung des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreißerischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig und verstößt gegen § 1 UWG (BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstler-Postkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandsstoff); an dieser Rechtsprechung, die der erkennende Senat beiläufig bereits bestätigt hat (Urteil vom 18. Dezember 1964 - Ib ZR 51/64 - S. 10), und die auch im Schrifttum durchweg bejaht wird (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. Bd. I, Rdnr. 89, 90 zu § 1 UWG; Bertermann DB 1955, 890; Godin/Hoth, Wettbewerbsrecht, Rdnr. 19 zu § 1 UWG; Greifelt WRP 1955, 120 ff und DW 1956, 65, 66), ist festzuhalten.
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 23/18

    Zur Zulässigkeit der unaufgeforderten Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots

    Die Übersendung eines Informationsschreibens im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Ziel einer Vertragsänderung muss außerdem schon deshalb zulässig sein, weil dem Unternehmer sonst jede Möglichkeit für eine Vertragsänderung genommen wäre (zur fehlenden Wettbewerbswidrigkeit bei Übersendung unbestellter Waren in einer laufenden Geschäftsverbindung vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 52/59, GRUR 1960, 382, 384 [juris Rn. 44] - Verbandsstoffe; Urteil vom 21. Mai 1965 - Ib ZR 106/63, GRUR 1966, 47, 48 f. [juris Rn. 22] = WRP 1965, 369 - Indicator).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich;

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  • BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75

    Filmzusendung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreisserischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig (vgl. BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstlerpostkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandstoff; GRUR 1966, 47, 48 - Indicator).
  • BGH, 29.05.1970 - I ZR 25/69

    Erotik in der Ehe

    Zu der von der Revision angeführten "Indicator"-Entscheidung (GRUR 66, 47) lassen sich keine Parallelen ziehen.
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