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   BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65   

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https://dejure.org/1966,10
BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65 (https://dejure.org/1966,10)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - Ib ZB 6/65 (https://dejure.org/1966,10)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - Ib ZB 6/65 (https://dejure.org/1966,10)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnungskraft eines Widerspruchszeichens - Abschließende und erschöpfende Beurteilung der Kennzeichnungskraft und der Verwechslungsgefahr - Heranziehung nicht benutzter, nur in die Zeichenrolle eingetragener Drittzeichen bei der Prüfung der Kennzeichnungskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 152
  • NJW 1967, 1182
  • MDR 1967, 103
  • GRUR 1967, 246
 
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Wird zitiert von ... (158)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Vielmehr ist auch im Widerspruchsverfahren die Benutzungslage maßgeblich, soweit sie durch präsente glaubhafte Mittel zweifelsfrei belegt oder amtsbekannt ist (vgl. BGHZ 46, 152, 160 - Vitapur; BGH, Beschl. v. 2.4.1998 - I ZB 25/96, GRUR 1998, 927, 929 = WRP 1998, 872 - COMPO-SANA; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 42 Rdn. 51; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 9 Rdn. 193).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    a) Der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz der Vitapur-Entscheidung (BGHZ 46, 152), wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welche Kennzeichnungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt, ist auch für die Prüfung der Kennzeichnungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden.

    a) Der Ausgangspunkt dieser Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz (vgl. grundlegend: BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur).

    Wenn in die Zeichenrolle für gleiche oder benachbarte Warengebiete eine Reihe ähnlicher Zeichen gelangt ist, ohne daß deren Inhaber gegen weitere Anmeldungen eingeschritten sind, kann dies ein wichtiger Fingerzeig dafür sein, daß es sich um naheliegende, verbrauchte Wortbildungen von geringer Originalität handelt (BGHZ 46, 152, 166 - Vitapur; BGH, Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz, wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welches Maß an Unterscheidungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), auch für die Prüfung der Unterscheidungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden ist (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).
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