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   BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65   

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https://dejure.org/1966,337
BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65 (https://dejure.org/1966,337)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1966 - Ib ZR 77/65 (https://dejure.org/1966,337)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1966 - Ib ZR 77/65 (https://dejure.org/1966,337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausstattungs- und Kunstschutzfähigkeit einer Leder-Nachahmung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem urheberrechtlich geschützten Konkurrenzprodukt - Abgrenzung unterschiedlicher Warenmuster - Rechttschutz bei patentrechtlich geschützten Mustern

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Skai-cubana / skai - cubana

  • gaius.legal

    Ausstattungs- und Kunstschutzfähigkeit einer Leder-Nachahmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 723
  • MDR 1967, 381
  • GRUR 1967, 315
  • BB 1967, 225
  • DB 1967, 459
  • DB 1967, 461
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Dementsprechend hat der erkennende Senat die Auffassung gebilligt, daß bei farbig gemustertem Streifensatin für Bettwäsche die Bemusterung nach der Verkehrsauffassung kein Warenkennzeichnungsmittel, sondern ein wesensbestimmendes Merkmal der Ware selbst darstelle (BGHZ 35, 341, 345 [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin).

    Die Grundsätze der erwähnten Urteile lassen sich aber auf den Fall der Warennachahmung nicht ohne weiteres übertragen; denn auf dem Gebiet des Kennzeichenrechts kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit eher in Betracht gezogen werden, weil hier die allgemeinen Erwägungen, die für eine grundsätzliche Erlaubnis zur Nachahmung sprechen, weniger bedeutsam sind als bei der Nachahmung der Ware selbst, und weil ferner bei Kennzeichnungselementen das Einhalten eines Abstandes für die Mitbewerber eher möglich und zumutbar erseheint als bei Waren (vgl. auch BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59]- Buntstreifensatin; GRUR 1961, 581, 583 - Hummel II).

    Ahmt ein anderer derartige Merkmale nach und führt dies zu einer ernsthaften Gefahr von Herkunftstäuschungen, ohne daß der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr ergreift, dann handelt er unlauter im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine m.w.N.; ferner BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II).

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Das Berufungsgericht geht bei dieser Würdigung von dem anerkannten Grundsatz aus, daß ein Leistungsergebnis grundsätzlich nur unter den besonderen Voraussetzungen und innerhalb der Grenzen von Sondergesetzen gegen Nachahmungen geschützt wird und daß daher - soweit Sondergesetze nicht eingreifen - selbst die maßstabgetreue Nachahmung fremder Leistungen regelmäßig nicht auf dem Umweg über das Wettbewerbsrecht unterbunden werden kann (BGHZ 41, 55, 57 [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine m.w.Nachw.).

    Ahmt ein anderer derartige Merkmale nach und führt dies zu einer ernsthaften Gefahr von Herkunftstäuschungen, ohne daß der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr ergreift, dann handelt er unlauter im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine m.w.N.; ferner BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II).

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59

    Hummelfiguren II

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Die Grundsätze der erwähnten Urteile lassen sich aber auf den Fall der Warennachahmung nicht ohne weiteres übertragen; denn auf dem Gebiet des Kennzeichenrechts kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit eher in Betracht gezogen werden, weil hier die allgemeinen Erwägungen, die für eine grundsätzliche Erlaubnis zur Nachahmung sprechen, weniger bedeutsam sind als bei der Nachahmung der Ware selbst, und weil ferner bei Kennzeichnungselementen das Einhalten eines Abstandes für die Mitbewerber eher möglich und zumutbar erseheint als bei Waren (vgl. auch BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59]- Buntstreifensatin; GRUR 1961, 581, 583 - Hummel II).

    Ahmt ein anderer derartige Merkmale nach und führt dies zu einer ernsthaften Gefahr von Herkunftstäuschungen, ohne daß der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr ergreift, dann handelt er unlauter im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 41, 55, 57 f [BGH 06.11.1963 - Ib ZR 37/62] - Klemmbausteine m.w.N.; ferner BGHZ 35, 341, 348 f [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin; BGH GRUR 1961, 581, 583 f - Hummel II).

  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Die Grenze zwischen Kunstwerken und bloß geschmacksmusterfähigen Erzeugnissen darf dabei nicht zu niedrig abgesteckt werden; vielmehr ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BGHZ 22, 209 - Europapost; GRUR 1959, 289, 290 - Rosenthal-Vase).

    Ob im Einzelfall ein gewerbliches Erzeugnis den an ein Kunstwerk zu stellenden Anforderungen genügt, ist weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (BGHZ 22, 209, 217 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Europapost).

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Der Revision ist zuzugeben, daß bei dieser Würdigung die Anforderungen, die an das Merkmal der Überdurchschnittlichkeit zu stellen sind, überspannt werden; denn dieses Merkmal dient im Rahmen des § 1 UWG lediglich zur Abgrenzung gegenüber bloßer Massen-(Dutzend-)Ware, deren betrieblicher Herkunft der Verkehr keine Beachtung zu schenken pflegt (BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz).

    Der Vorwurf der Unlauterkeit setzt aber ferner voraus, daß das nachgeahmte überdurchschnittliche Erzeugnis auch eine wettbewerbliche Eigenart in dem Sinne aufweist, daß diejenigen Gestaltungsmerkmale, deren Nachbildung untersagt werden soll, dem Verkehr die Unterscheidung dieses Erzeugnisses von anderen Waren der gleichen Art ermöglichen, also ihrer Art nach geeignet sind, Herkunfts- und damit verbundene Gütevorstellungen hervorzurufen (BGH GRUR 1966, 97, 100 f - Zündaufsatz).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Dieser Grundsatz soll eine Erstarrung der Fortentwicklung verhindern; er beruht auf der Erwägung, daß Leistungen der Gegenwart ohnehin auf dem Erbe der Vergangenheit aufbauen und daß ein Gewerbetreibender, der ein Wettbewerbserzeugnis auf den Markt bringen will, den bereits erreichten Entwicklungsstand und eine günstige Marktnachfrage seinerseits nicht ungenutzt zu lassen braucht (vgl. RGZ 135, 385, 389; BGHZ 28, 387, 394 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge; BGHZ 44, 288, 301 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna).

    Soweit das Berufungsgericht die von den Beklagten bestrittene Preisunterbietung sowie den Umstand, daß die Klägerin für Entwicklung und Absatz ihres Küsters Mühe und Kosten aufgewendet haben möge, für unerheblich hält, und soweit es feststellt, die Beklagte gefährde den Ruf der Klägerin nicht etwa durch Absatz minderwertiger Ware, lassen die Ausführungen einen Rechtsirrtum nicht erkennen (vgl. dazu BGHZ 44, 288, 301 f [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna)., Insoweit erhebt auch die Revision keine Angriffe.

  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Der Revision ist zuzugeben, daß bei dieser Würdigung die Anforderungen, die an das Merkmal der Überdurchschnittlichkeit zu stellen sind, überspannt werden; denn dieses Merkmal dient im Rahmen des § 1 UWG lediglich zur Abgrenzung gegenüber bloßer Massen-(Dutzend-)Ware, deren betrieblicher Herkunft der Verkehr keine Beachtung zu schenken pflegt (BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz).
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Die Revision beruft sich dafür auf das Konservenzeichen-Urteil des Senates (GRUR 1966, 30), das anscheinend ähnlich wie zwei weitere Urteile des Senates (GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 38 - Centra) in seiner Tragweite überschätzt wird.
  • BGH, 09.12.1958 - I ZR 112/57

    Form von Gebrauchsgegenständen. Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Die Grenze zwischen Kunstwerken und bloß geschmacksmusterfähigen Erzeugnissen darf dabei nicht zu niedrig abgesteckt werden; vielmehr ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BGHZ 22, 209 - Europapost; GRUR 1959, 289, 290 - Rosenthal-Vase).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
    Dieser Grundsatz soll eine Erstarrung der Fortentwicklung verhindern; er beruht auf der Erwägung, daß Leistungen der Gegenwart ohnehin auf dem Erbe der Vergangenheit aufbauen und daß ein Gewerbetreibender, der ein Wettbewerbserzeugnis auf den Markt bringen will, den bereits erreichten Entwicklungsstand und eine günstige Marktnachfrage seinerseits nicht ungenutzt zu lassen braucht (vgl. RGZ 135, 385, 389; BGHZ 28, 387, 394 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge; BGHZ 44, 288, 301 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

  • RG, 19.03.1932 - I 345/31

    1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Gegenstand des Lichtbildschutzes ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers gerade auch die "rein technische Leistung" des Lichtbildners, "die nicht einmal besondere Fähigkeiten voraussetzt" (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, BT-Drucks. IV/270, S. 88; Talke, ZUM 2010, 846, 849; ferner BGH, Urteil vom 4. November 1966 - Ib ZR 77/65, GRUR 1967, 315, 316 [juris Rn. 25] = WRP 1967, 212 - scaicubana).

    Im Ausgangspunkt hindert der Lichtbildschutz nach § 72 UrhG die Allgemeinheit nicht an der geistigen Auseinandersetzung mit einem gemeinfreien Werk, weil er lediglich der Vervielfältigung des konkret betroffenen Lichtbilds entgegensteht (vgl. BGH, GRUR 1967, 315, 316 [juris Rn. 25] - scaicubana; Vogel in Schricker/Loewenheim aaO § 72 UrhG Rn. 37; BeckOK UrhR/Lauber-Rönsberg aaO § 72 UrhG Rn. 16b; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 72 Rn. 10; Maaßen, Festschrift Pfennig 2012, S. 135, 146).

  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Gegenstandsfotografien, die nur darauf abzielen, die fotografierte Vorlage unverändert und möglichst naturgetreu wiederzugeben, bei denen die Leistung im Wesentlichen nur auf handwerklichem Können beruht, erreichen keine Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG (BGH GRUR 1967, 315 [317] - skai cubana).

    Der Lichtbildschutz beschränkt sich auf die konkrete Aufnahme als körperlicher Gegenstand, deren Vervielfältigung ist einem Dritten untersagt (BGH GRUR 1967, 315 [317] - skai cubana).

  • OLG Hamburg, 29.06.1995 - 3 U 302/94

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und bloßen Lichtbildern

    Da bloße Lichtbilder keine Formelemente aufweisen, die als geistige "Werke" einem von dem körperlichen Festlegen unabhängigen abstrakten - mit anderen Worten, vom Werkstück losgelösten - Formungsschutz zugänglich wären, gewährt das Leistungsschutzrecht i.d.R. nur Schutz gegen die Vervielfältigung der konkreten Aufnahme als eines körperlichen Gegenstands in unveränderter Form (BGH, GRUR 1967, 315, 316 - "skay-cubana").

    Alsdann hat die wettbewerbliche Beurteilung nicht - wie der Sonderrechtschutz den Schutz des fremden Arbeitsergebnisses als solchen zum Gegenstand, sondern die Art und Weise, wie eine fremde Arbeitsleistung von einem Mitbewerber ausgenutzt wird (vgl. BGH, GRUR 1967, 315, 317 - "skai-cubana").

  • OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02

    Zur urheberrechtlichen Schrankenbestimmung bei der Verwendung eines Lichtbildes

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.11.1966 - Ib ZR 77/95 = GRUR 1967, 315 - skai-cubana.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Es wäre daher zu prüfen gewesen, ob diejenigen Gestaltungsmerkmale des Klagedessins, deren Fachbildung durch die Beklagte von der Klägerin als unzulässig angesehen wird, ihrer Art nach geeignet sind, Herkunfts- und damit verbundene Gütevorstellungen hervorzurufen (BGH GRUR 1967, 315, 317 f - skai cubana, BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] Uhrenwerke).

    Insofern weicht der vorliegende Sachverhalt von dem ab, der dem "skaicubana"-Urteil (BGH GRUR 1967, 315, 518) zugrundegelegen hat.

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Dazu reichen, wiederum im Interesse der Rechtssicherheit, bloß subjektive Gründe, die zumeist schwer feststellbar sind, für sich allein in der Regel nicht aus; wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat, genügt insbesondere nicht ohne weiteres die Absicht eines Dritten, Verwechslungen herbeizuführen oder sich der noch nicht hinreichend im Verkehr durchgesetzten Kennzeichnung anzunähern (BGH GRUR 1967, 315, 317 - skaicubana).

    Für den hier nicht gegebenen Fall, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Entstehung des Ausstattungsschutzes bereits erfüllt sind, es aber mangels Verwechslungsgefahr am kennzeichenrechtlichen Verletzungstatbestand fehlt, hat die Rechtsprechung bereits betont, daß ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt (Urt. v. 6. Juli 1966 - Ib ZR 70/64; vgl. BGH GRUR 1967, 315, 317 - skai-cubana).

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Alsdann ist zu beachten, daß - wie der Senat im Urteil vom 4. November 1966 (GRUR 1967, 315, 317 - skai cubana) erneut hervorgehoben hat - eine Annäherung an fremde Kennzeichen, die nicht durch die einschlägigen Sondertatbestände erfaßt wird, grundsätzlich erlaubt ist und daß über die bloße Annäherung hinaus besondere Umstände hinzutreten müssen, die eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UVG begründen.
  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

    Es handelt sich vorliegend nicht um ein Produkt, bei dem ein erheblicher Spielraum für Variationen besteht, weswegen strenge Anforderungen an die Einhaltung eines gehörigen Abstandes zum Erzeugnis des Antragstellerin zu stellen sind (BGH GRUR 1961, 581, 583 - Hummel-Figuren II; GRUR 1967, 315, 317 - skai cubana).
  • OLG Köln, 18.04.1997 - 6 U 91/95

    Erschöpfung von Markenrechten; Auftragsproduktion

    Um einen Verstoß gegen § 1 UWG annehmen zu können, bedarf es vielmehr weiterer, über die Tatsache der bloßen Nachahmung hinausgehender, im objektiven oder subjektiven Tatbestand der Vorgehensweise des Nachahmenden begründeter Begleitumstände (vgl. für viele: BGH GRUR 1977, 66/667 - "Einbauleuchten" - BGH GRUR 1967, 315, 317 - "Skai-Cubana" - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    in der Regel darüber vergewissern und darüber unterrichtet sind, von welchem Hersteller ein nicht unwesentliches Zubehörteil ihrer Fabrikation stammt (BGH in GRUR 1967 S. 315, 318 - skai cubana).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 17/69

    Materiell-rechtliche Schutzfähigkeit von Farbzusammenstellungen auf

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 159/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung des Begriffs "feuerfest" - Haftung für das Verhalten

  • OLG Köln, 13.11.1981 - 6 U 156/81

    Vertrieb einer Baby-Liege als unlautere Wettbewerbshandlung; Nachahmen fremder

  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68

    Rechtsstreit wegen Wettbewerbs mit Fertigpflastern gegen Hühneraugen in Form

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