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   BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66   

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BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66 (https://dejure.org/1967,1717)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1967 - Ib ZB 8/66 (https://dejure.org/1967,1717)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - Ib ZB 8/66 (https://dejure.org/1967,1717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte Schutzfähigkeit eines unbenutzten Vorratszeichens - Erlangen einer gesteigerten Kennzeichnungskraft und dadurch bedingte Erhöhung der Gefahr von Verwechslungen - Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 148
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65

    Widerspruch gegen die Anmeldung einer Darstellung als Warenzeichen -

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Wer einen solchen Ausdruck in ein Wortzeichen einfügt, statt ihn getrennt von diesem Zeichen in einer unzweideutig beschreibenden Weise zu verwenden, drängt dem Verkehr die Vorstellung auf, daß dieser Ausdruck über seine beschreibende Funktion hinaus zugleich zur Herkunftskennzeichnung für eine bestimmte Betriebsstätte dienen solle Dementsprechend hat der Senat bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 12/65 vom 18. November 1966 zum Ausdruck gebracht, daß der Begriff "Zwillingspackung", wenn er lediglich in Verbindung mit einem weiteren Zeichenwort gebraucht werde, wenigstens auf einen Teil des Publikums als Betriebskennzeichnung wirken und als dann eine Verwechslungsgefahr mit dem Wortzeichen "Zwilling" hervorrufen könne.

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Verletzung dieser Bestimmung bereits deshalb aus, weil die Entscheidung in dem anderweitigen Verfahren nach der zutreffenden Ansicht des Beschwerdegerichts nicht vorgreiflich war, wie durch den inzwischen ergangenen Beschluß Ib ZB 12/65 vom 18. November 1966 bestätigt worden ist.

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Eine warenzeichenmäßige Benutzung liegt dann vor, wenn ein Ausdruck im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxus; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).

    Denn sogar warenbeschreibende Angaben können die Funktion eines Herkunftshinweises erhalten und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn sie nach Art einer Marke auf der Ware oder ihrer Verpackung herausgestellt werden und so der Eindruck entsteht, sie sollten die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxus).

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Eine warenzeichenmäßige Benutzung liegt dann vor, wenn ein Ausdruck im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxus; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Dagegen kann ein etwaiges Aufklärungsbedürfnis, das für alle Hersteller einschlägiger Verpackungseinheiten gelten würde, es gerade nicht rechtfertigen, solche Hinweise in warenzeichenmäßiger Form in ein individuelles Kennzeichen aufzunehmen und dadurch weiteren Mitbewerbern den Mitgebrauch solcher Hinweise möglicherweise zu erschweren (vgl. BGHZ 45, 131, 137 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening).
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Eine warenzeichenmäßige Benutzung liegt dann vor, wenn ein Ausdruck im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxus; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Eine warenzeichenmäßige Benutzung liegt dann vor, wenn ein Ausdruck im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, die Bezeichnung diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft, weise also auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hin (BGH GRUR 1955, 484, 485 - Luxus; 1959, 130, 132 - Vorrasur; 1959, 423, 425 - Fußballstiefel; 1961, 280, 281 - Tosca).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Zu dieser weiteren Frage, die im Widerspruchsverfahren nur dann berücksichtigt werden kann, wenn die Benutzungslage insgesamt unstreitig oder amtsbekannt ist (vgl. BGHZ 46, 152 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur), hat das Beschwerdegericht keine Feststellungen getroffen, sondern hat dahinstehen lassen, ob sich die von der Widersprechenden geltend gemachte besondere Verkehrsgeltung des Widerspruchszeichens auch auf die hier in Betracht kommenden Waren erstrecke.
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Dieser von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffene Ausgangspunkt steht in Einklang mit den Grundsätzen, aufgrund deren der erkennende Senat für vergleichbare Sachverhalte zu dem Ergebnis gelangt ist, daß im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden kann, das eingetragene Widerspruchszeichen sei als schlechthin unbe nutztes (Vorrats- oder Defensiv-)Zeichen nicht oder nur begrenzt schutzfähig (BGHZ 44, 60 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; 45, 173 - Epigran).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Sie stehen in Einklang mit dem anerkannten zeichenrechtlichen Grundsatz, daß auch die Hinübernahme eines Kennzeichens in ein aus mehreren Bestandteilen gebildetes neues Zeichen die Verwechslungsgefahr dann begründen kann, wenn der übernommene Bestandteil in dem neuen Zeichen seihe Selbständigkeit behalten hat, also nicht in ihm derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in das neue Zeichen aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das alte Zeichen wachzurufen (vgl. BGH GRUR 1966, 499 - Merck m.w.H.).
  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64

    Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
    Dieser von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffene Ausgangspunkt steht in Einklang mit den Grundsätzen, aufgrund deren der erkennende Senat für vergleichbare Sachverhalte zu dem Ergebnis gelangt ist, daß im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden kann, das eingetragene Widerspruchszeichen sei als schlechthin unbe nutztes (Vorrats- oder Defensiv-)Zeichen nicht oder nur begrenzt schutzfähig (BGHZ 44, 60 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; 45, 173 - Epigran).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Verkehr besonders dann geneigt sein wird, eine Bezeichnung - sei sie auch selbst warenbeschreibender Natur - als kennzeichenmäßig verwendet anzusehen, wenn sie ihm - etwa als Folge ihrer Verkehrsgeltung - bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1964 - Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 379; BGH, Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 r. Sp. - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 li.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung spricht - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich für eine kennzeichenmäßige Benutzung (vgl. BGH, Urt. v. 10.5. 1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH, Beschl. v. 21.6. 1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 f. - Zwillingsfrischbeutel; BGHZ 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Der anerkannte Erfahrungssatz, auf den die Revision sich insoweit bezieht, besagt, daß die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung selbst - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich gegen eine beschreibende Benutzung spricht (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 = WRP 1955, 193 - Luxor/Luxus; Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 f. - Zwillingsfrischbeutel; BGHZ 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

    Es hat hierzu rechtsfehlerfrei auf die Übereinstimmungen im Gesamteindruck der Zeichen abgestellt und dabei - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - nicht übersehen, daß der maßgebende Gesamteindruck der Zeichen durch ihre charakteristischen Bestandteile geprägt wird (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 70, 552, 553 - Felina-Britta).

    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).

  • LG München I, 17.01.2023 - 1 HKO 13543/21

    Markenrechtliche Ansprüche gegen eine Typenbezeichnung für ein Elektrofahrzeug

    Dabei ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass sogar eine rein warenbeschreibende Bezeichnung unter Umständen die Funktion eines Herkunftshinweises gewinnen kann, z.B. dadurch, dass sie auf der Ware angebracht oder besonders herausgestellt wird oder es sich um eine Bezeichnung handelt, die bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, GRUR 1968, 148).
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Die Annahme eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs mag beispielsweise dann naheliegen, wenn der herausgestellte Ausdruck - wie im Luxor-Fall - keine direkte Beschreibung bestimmter Wareneigenschaften darstellt und für eine solche Beschreibung in den Augen des Verkehrs jedenfalls nicht unentbehrlich ist, oder auch dann, wenn er dem Verkehr bereits als kennzeichnender Bestandteil eines bestimmten anderen Zeichens vertraut ist (vgl. dazu Beschluß vom 21. Juni 1967, Ib ZB 8/66 - Zwillingsfrischbeutel).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

    Der Verkehr ist zwar besonders dann geneigt, eine Bezeichnung als kennzeichenmäßig verwendet anzusehen, wenn sie ihm - etwa als Folge ihrer Verkehrsgeltung - bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1964 - Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 379; BGH, Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 r. Sp. - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 li.
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

    Dabei ist zu beachten, daß der Verkehr die Aufnahme eines an sich verwechselbaren Bildbestandteils in ein prioritätsjüngeres Zeichen um so eher als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, je vertrauter ihm das entsprechende Klagezeichen als Herkunftshinweis auf dem fraglichen Warengebiet ist (vgl. auch BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1968, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 1968, 365, 366 - Praliné).
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 115/66
    Zwar ist ein zeichenmäßiger Gebrauch schon zu bejahen, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt und annimmt, die Kennzeichnung diene zur Unterscheidung dieser Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft (BGH GRUR 1968, 148 f - Zwillingsfrischbeutel; 1962, 537, 539 - Radkappe; 1962, 647 f - Strumpf-Zentrale).
  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
    Auch warenbeschreibende Angaben können die Funktion eines Herkunftshinweises erhalten und damit warenzeichenmäßig benutzt werden; das gilt vor allem, wenn ein Ausdruck, der als solcher bereits als kennzeichnender Bestandteil eines anderen Zeichens geschützt ist, in ein anderes Wortzeichen übernommen wird (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; GRUR 68, 365, 366 - Praliné).
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