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   BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66   

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https://dejure.org/1967,1717
BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66 (https://dejure.org/1967,1717)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1967 - Ib ZB 8/66 (https://dejure.org/1967,1717)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - Ib ZB 8/66 (https://dejure.org/1967,1717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte Schutzfähigkeit eines unbenutzten Vorratszeichens - Erlangen einer gesteigerten Kennzeichnungskraft und dadurch bedingte Erhöhung der Gefahr von Verwechslungen - Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 148
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Verkehr besonders dann geneigt sein wird, eine Bezeichnung - sei sie auch selbst warenbeschreibender Natur - als kennzeichenmäßig verwendet anzusehen, wenn sie ihm - etwa als Folge ihrer Verkehrsgeltung - bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1964 - Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 379; BGH, Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 r. Sp. - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 li.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung spricht - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich für eine kennzeichenmäßige Benutzung (vgl. BGH, Urt. v. 10.5. 1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH, Beschl. v. 21.6. 1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 f. - Zwillingsfrischbeutel; BGHZ 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Der anerkannte Erfahrungssatz, auf den die Revision sich insoweit bezieht, besagt, daß die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung selbst - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich gegen eine beschreibende Benutzung spricht (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 = WRP 1955, 193 - Luxor/Luxus; Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 f. - Zwillingsfrischbeutel; BGHZ 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

    Es hat hierzu rechtsfehlerfrei auf die Übereinstimmungen im Gesamteindruck der Zeichen abgestellt und dabei - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - nicht übersehen, daß der maßgebende Gesamteindruck der Zeichen durch ihre charakteristischen Bestandteile geprägt wird (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 70, 552, 553 - Felina-Britta).

    Diese Gedankenassoziationen werden dem flüchtigen Verkehr allenfalls bei einer - für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassenden (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel) - zergliedernden Betrachtungsweise erkennbar, zumal es auch bei Arzneimitteln grundsätzlich auf die Auffassung der Endverbraucher ankommt, bei denen keine besondere Bildungsstufe und Fachkenntnis vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH GRUR 55, 415, 416 - Arctuvan; 57, 339, 340 - Venostasin; 59, 134, 135 - Calciduran; BGHZ 50, 77, 81 [BGH 10.04.1968 - I ZR 15/66] - Prospan/Poropan).

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Die Annahme eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs mag beispielsweise dann naheliegen, wenn der herausgestellte Ausdruck - wie im Luxor-Fall - keine direkte Beschreibung bestimmter Wareneigenschaften darstellt und für eine solche Beschreibung in den Augen des Verkehrs jedenfalls nicht unentbehrlich ist, oder auch dann, wenn er dem Verkehr bereits als kennzeichnender Bestandteil eines bestimmten anderen Zeichens vertraut ist (vgl. dazu Beschluß vom 21. Juni 1967, Ib ZB 8/66 - Zwillingsfrischbeutel).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

    Der Verkehr ist zwar besonders dann geneigt, eine Bezeichnung als kennzeichenmäßig verwendet anzusehen, wenn sie ihm - etwa als Folge ihrer Verkehrsgeltung - bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1964 - Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 379; BGH, Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 r. Sp. - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 li.
  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

    Dabei ist zu beachten, daß der Verkehr die Aufnahme eines an sich verwechselbaren Bildbestandteils in ein prioritätsjüngeres Zeichen um so eher als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, je vertrauter ihm das entsprechende Klagezeichen als Herkunftshinweis auf dem fraglichen Warengebiet ist (vgl. auch BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1968, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 1968, 365, 366 - Praliné).
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 115/66
    Zwar ist ein zeichenmäßiger Gebrauch schon zu bejahen, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt und annimmt, die Kennzeichnung diene zur Unterscheidung dieser Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft (BGH GRUR 1968, 148 f - Zwillingsfrischbeutel; 1962, 537, 539 - Radkappe; 1962, 647 f - Strumpf-Zentrale).
  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
    Auch warenbeschreibende Angaben können die Funktion eines Herkunftshinweises erhalten und damit warenzeichenmäßig benutzt werden; das gilt vor allem, wenn ein Ausdruck, der als solcher bereits als kennzeichnender Bestandteil eines anderen Zeichens geschützt ist, in ein anderes Wortzeichen übernommen wird (vgl. BGH GRUR 68, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; GRUR 68, 365, 366 - Praliné).
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