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   BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65   

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https://dejure.org/1967,1634
BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65 (https://dejure.org/1967,1634)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1967 - Ib ZR 57/65 (https://dejure.org/1967,1634)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1967 - Ib ZR 57/65 (https://dejure.org/1967,1634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 53
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65
    Durch ein Koppelungsangebot zu einem Gesamtpreis würde auch nicht der Eindruck erweckt werden, die Zahnpastatube werde ohne besondere Berechnung angeboten; vielmehr würde der Preis von 1, 75 DM dann als Gesamtpreis für beide Artikel, nämlich für das "gebrauchsfertige Zahnputzzeug" oder für die "praktische Reisepackung" betrachtet werden (vgl. zu alledem BGHZ 34, 264, 267 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren; BGH GRUR 1962, 415, 416 - Glockenpackung; BGH v. 10. Februar 1967 - Ib ZR 72/65 - Fahrschule, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65
    Durch ein Koppelungsangebot zu einem Gesamtpreis würde auch nicht der Eindruck erweckt werden, die Zahnpastatube werde ohne besondere Berechnung angeboten; vielmehr würde der Preis von 1, 75 DM dann als Gesamtpreis für beide Artikel, nämlich für das "gebrauchsfertige Zahnputzzeug" oder für die "praktische Reisepackung" betrachtet werden (vgl. zu alledem BGHZ 34, 264, 267 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren; BGH GRUR 1962, 415, 416 - Glockenpackung; BGH v. 10. Februar 1967 - Ib ZR 72/65 - Fahrschule, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.02.1967 - Ib ZR 72/65
    Auszug aus BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65
    Durch ein Koppelungsangebot zu einem Gesamtpreis würde auch nicht der Eindruck erweckt werden, die Zahnpastatube werde ohne besondere Berechnung angeboten; vielmehr würde der Preis von 1, 75 DM dann als Gesamtpreis für beide Artikel, nämlich für das "gebrauchsfertige Zahnputzzeug" oder für die "praktische Reisepackung" betrachtet werden (vgl. zu alledem BGHZ 34, 264, 267 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren; BGH GRUR 1962, 415, 416 - Glockenpackung; BGH v. 10. Februar 1967 - Ib ZR 72/65 - Fahrschule, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Maßgeblich für die Eigenschaft als Zubehör ist eine funktionale Beziehung zur Hauptware (BGH, Urteil vom 3. Mai 1967 - Ib ZR 57/65, GRUR 1968, 53, 55 - Probetube, zur ZugabeV; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 142; Mand in Gröning/Mand/Reinhart aaO § 7 Rn. 236), an der es im Streitfall fehlt.
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2022 - 6 U 108/21

    Payback-Punkte für die Vorbestellung von Arzneimittel II,

    Maßgeblich für die Eigenschaft als Zubehör ist eine funktionale Beziehung zur Hauptware (BGH, GRUR 2019, 1071 Rn. 29 - Brötchen-Gutschein; GRUR 1968, 53, 55 - Probetube, zur ZugabeV), an der es im Streitfall fehlt.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 86/74

    Verpackungsmittel für Kaffeepulver als unzulässige Zugabe - Einordnung eines

    Vom Standpunkt des Landgerichts aus, daß diese Form der Verpackung jedenfalls als handelsüblich vom Zugabeverbot ausgenommen sei, konnte offenbleiben, ob es sich überhaupt um eine Zugabe handelt (vgl. BGH GRUR 1968, 53, 55 - Probetube).

    Eine nur willkürliche Zusammenfassung von Waren, die in keinerlei Gebrauchszusammenhang stehen, bei denen insbesondere die Nebenware dem Zweck oder der Verwendung der Hauptware nicht zu dienen geeignet ist, wird in der Regel nicht geeignet sein, die Zubehöreigenschaft zu begründen (vgl. BGH GRUR 1968, 53, 55 - Probetube).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Das Berufungsgericht war dadurch nicht der Pflicht enthoben, das Beweisergebnis selbständig zu würdigen und es unabhängig von der Beurteilung der Beweisfrage durch die Parteien daraufhin zu überprüfen, ob es seiner Entscheidung zugrunde gelegt werden konnte (BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 57/65, GRUR 1968, 581, 583 = WRP 1968, 57, 59 - Blunazit; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 126/84, Urteilsumdr. S. 7 - Schlußverkaufswerbung).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99

    Unentgeltliche Überlassung von fünf Büchern beim Beitritt zu einem Buchclub als

    Zwar kann es sich bei einer Probe nach dem Verkehrsverständnis unter Umständen um ein handelsübliches Zubehör bzw. eine handelsübliche - geringwertige - Nebenleistung im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. d) ZugabeVO handeln (vgl. BGH GRUR 68, 53 ff. (55) - Probetube).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Dieser Gedanke findet sich schon in den Urteilen des erkennenden Senats vom 3. Mai 1967 - Ib ZR 57/65 (GRUR 1968, 53 - Probetube) und vom 9. Oktober 1968 - I ZR 75/66 (GRUR 1969, 299 - Probierpaket); dort erwägt der Senat im Hinblick auf die Frage des handelsüblichen Zubehörs (GRUR 1968, 56), daß mit einer Neuerung sehr oft zunächst nur ein einziges Unternehmen hervortritt, dem sich die Wettbewerber anschließen.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74

    Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als

    Daß es bei dieser Beurteilung unterstellt hat, die Schale stelle an sich eine Zugabe i.S. des § 1 Abs. 1 ZugabeVO dar, ist kein Rechtsfehler (vgl. BGH GRUR 1968, 53, 55 - Probetube).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 der genannten Anordnung vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; vgl. auch BGH GRUR 1968, 53 - Probetube; GRUR 1969, 299 - Probierpaket), denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
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