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   BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65   

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BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65 (https://dejure.org/1967,833)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1967 - Ia ZB 24/65 (https://dejure.org/1967,833)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - Ia ZB 24/65 (https://dejure.org/1967,833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters - Änderungen der ursprünglichen Anmeldeunterlagen - Verhältnis der Zeichnung zum Schutzanspruch und der Beschreibung - Fehlen der Zeichnung als Löschungsgrund - Für zweierlei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 212
  • GRUR 1968, 86
  • DB 1967, 1493
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66

    Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Ähnlich wie sich ein Patentanmelder unter Umständen auf eine von mehreren, ursprünglich gleichgestellten, aber differenziert beschriebenen Lösungen der ursprünglich offenbarten Aufgabe ohne Prioritätsverlust beschränken kann (vgl. u.a. BGHZ 45, 102, 111 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz; BGH GRUR 1967, 241, 244 - Mehrschichtplatte; BGH Betrieb 1967, 681 - Dampferzeuger; BGH Urteil vom 21.2.1967 - Ia ZR 67/64 - Faltenrohre), ist es auch für zulässig zu halten, daß ein Gebrauchsmusteranmelder, der in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen eine für zweierlei Verwendungsarten ausgestaltete Vorrichtung offenbart und im Anspruch beansprucht hat, sein Schutzbegehren jedenfalls vor der Eintragung ohne Prioritätsverlust auf eine Ausführungsform richtet, die für eine der beiden Verwendungsarten geeignet ist, sofern diese nachträglich beanspruchte Ausführungsform in den ursprünglichen Unterlagen als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende mögliche Lösung offenbart ist.

    Der Beschwerdesenat hat mithin nicht, wie die Rechtsbeschwerde meint, verkannt, daß nicht jede Offenbarung eines technischen Merkmals in den ursprünglichen Unterlagen zur nachträglichen Inanspruchnahme ohne Prioritätsverlust genügt, daß der Fachmann vielmehr aus den ursprünglichen Unterlagen auch ersehen muß, daß die damit vorgeschlagene Lösung als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende Lösung der Aufgabe, was den Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (vgl. Zeunert, GRUR 1966, 412 sowie den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 26. Januar 1967 - Ia ZB 17/66 - Dampferzeuger) entspricht, offenbart ist.

  • BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51

    Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Nach der Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1951 (BGHZ 4, 5, 9) [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] könnte zwar der Umstand, daß der Nebenintervenient nach Auffassung des Antragsgegners das Streitgebrauchsmuster durch Feilhalten der Ladewagen verletzt, für sich allein zur Annahme eines rechtlichen Interesses nicht genügen.
  • RG, 22.03.1924 - IV 566/23

    Kann der Nebenintervenient, auch wenn er gemäß § 69 ZPO. als Streitgenosse der

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Eine streitgenössische Nebenintervention liegt daher vor, wenn zwischen dem Nebenintervenienten und der Gegenpartei ein Rechtsverhältnis besteht, für welches die Entscheidung des Hauptprozesses von Wirksamkeit ist, sei es, weil der Nebenintervenient zu den Personen gehört, für oder gegen welche das Urteil über die Parteien des Rechtsstreites hinaus Rechtskraft wirkt oder sonst wirksam ist, z.B. für die Zwangsvollstreckung, sei es, weil das Urteil eine für und gegen alle wirkende Rechtsgestaltung (vgl. dazu RGZ 108, 132, 133 sowie Nikisch, Zivilprozeßrecht 1950, S. 448) herbeiführt (so zutreffend Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 46 IV 2 a).
  • RG, 29.02.1928 - I 258/27

    Gebrauchsmusterschutz

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 1/64

    Ausreichen eines therapeutischen Effektes bei Mischverfahren zur Begründung einer

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Bei der im Schriftsatz des Nebenintervenienten S. vom 11. März 1966 vorgetragenen Behauptung, der Förderkanal ende bei entfernter oder fehlender Rückwand etwa in halber Höhe des Laderaums, handelt es sich überdies im wesentlichen um neues tatsächliches Vorbringen, das in dem revisionsähnlich ausgestalteten Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zugelassen ist (BGH GRUR 1966, 28, 29 - Darmreinigungsmittel).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Ähnlich wie sich ein Patentanmelder unter Umständen auf eine von mehreren, ursprünglich gleichgestellten, aber differenziert beschriebenen Lösungen der ursprünglich offenbarten Aufgabe ohne Prioritätsverlust beschränken kann (vgl. u.a. BGHZ 45, 102, 111 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz; BGH GRUR 1967, 241, 244 - Mehrschichtplatte; BGH Betrieb 1967, 681 - Dampferzeuger; BGH Urteil vom 21.2.1967 - Ia ZR 67/64 - Faltenrohre), ist es auch für zulässig zu halten, daß ein Gebrauchsmusteranmelder, der in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen eine für zweierlei Verwendungsarten ausgestaltete Vorrichtung offenbart und im Anspruch beansprucht hat, sein Schutzbegehren jedenfalls vor der Eintragung ohne Prioritätsverlust auf eine Ausführungsform richtet, die für eine der beiden Verwendungsarten geeignet ist, sofern diese nachträglich beanspruchte Ausführungsform in den ursprünglichen Unterlagen als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende mögliche Lösung offenbart ist.
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 4/65
    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
    Ähnlich wie sich ein Patentanmelder unter Umständen auf eine von mehreren, ursprünglich gleichgestellten, aber differenziert beschriebenen Lösungen der ursprünglich offenbarten Aufgabe ohne Prioritätsverlust beschränken kann (vgl. u.a. BGHZ 45, 102, 111 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz; BGH GRUR 1967, 241, 244 - Mehrschichtplatte; BGH Betrieb 1967, 681 - Dampferzeuger; BGH Urteil vom 21.2.1967 - Ia ZR 67/64 - Faltenrohre), ist es auch für zulässig zu halten, daß ein Gebrauchsmusteranmelder, der in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen eine für zweierlei Verwendungsarten ausgestaltete Vorrichtung offenbart und im Anspruch beansprucht hat, sein Schutzbegehren jedenfalls vor der Eintragung ohne Prioritätsverlust auf eine Ausführungsform richtet, die für eine der beiden Verwendungsarten geeignet ist, sofern diese nachträglich beanspruchte Ausführungsform in den ursprünglichen Unterlagen als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende mögliche Lösung offenbart ist.
  • BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64

    Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit

  • BGH, 29.11.1966 - Ia ZR 11/63

    Mehrschichtplatte aus Abfallholz und Spänen - Frage der Offenbarung - Unrichtige

  • RG, 02.10.1937 - I 117/37

    Erstreckt sich der Schutz des Gebrauchsmusters auch auf solche Merkmale des

  • RG, 16.09.1931 - I 7/31

    1. Wie ist der Gegenstand eines Gebrauchsmusters nach § 2 Abs. 2 GebrMG. zu

  • RG, 03.11.1937 - I 62/37

    Tritt bei einem Gebrauchsmuster, das eine neue Raumform zeigt, der Schutz des

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Soweit die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes unter Verweis auf Publikationen anführt, infolge der Privatisierung der kommunalen Grundversorgung habe sich die herkömmliche Bedeutung des Begriffs "Stadtwerke" dahin geändert, dass dieser nunmehr als Synonym für (irgend)ein Energie(versorgungs)unternehmen verstanden werde, handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1967 - Ia ZB 8/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; Beschluss vom 25. April 1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame; Beschluss vom 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    So hat er die Offenbarung einzelner Merkmale etwa in folgenden Fällen bejaht: wenn das Merkmal in der Beschreibung als eine in Betracht kommende Lösung hervorgehoben ist (GRUR 1966, 488, 491 - Ferrit; GRUR 1976, 299 - Alkylendiamine I); wenn das Merkmal in der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörig erkennbar ist und es sich deutlich von den sonstigen darin enthaltenen Angaben abhebt (GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler); wenn es dort differenziert beschrieben ist (GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz); wenn ein Merkmal dort besonders hervorgehoben ist, indem es als vorteilhaft, zweckmäßig oder bevorzugt bezeichnet ist, oder wenn es Gegenstand eines Beispiels (GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler I) oder einer Ausführungsform ist (vgl. GRUR 1968, 86 - Ladegerät I) oder wenn das Merkmal aus den Unterlagen durch Schlußfolgerungen erkennbar ist, die der Fachmann ohne weiteres anstellt (GRUR 1974, 208 - Scherfolie).
  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72

    Geltendmachung der Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster - Voraussetzungen für die

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 30. Mai 1967 (GRUR 1968, 86) zurückgewiesen worden.

    Die Ausführungen hierzu stehen im Einklang mit dem Beschluß vom 6. Mai 1965, der in dem früheren Löschungsverfahren ergangen ist und vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 30. Mai 1967 (GRUR 1968, 86) auch insoweit bestätigt worden ist.

    Dagegen bestehen aber aus Rechtsgründen keine Bedenken (Beschluß vom 30. Mai 1967 S. 35, insoweit in GRUR 1968, 86 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein

    Eine solche Entscheidung beseitigt nämlich im Umfang der Löschung oder der Feststellung der Unwirksamkeit das Gebrauchsmuster und wirkt hierdurch für und gegen alle (vgl. BGH, Beschl. v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 91 - Ladegerät; Beschl. v. 02.03.1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binder).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 118/94

    2Aufreißdeckel"; Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens durch Eröffnung des

    Die Unterbrechung durch das Konkursverfahren betrifft nur das Prozeßrechtsverhältnis der Nichtigkeitsbeklagten zur Klägerin, nicht jedoch zur Nebenintervenientin, die hier als Streitgenossin zu behandeln ist (§ 69 ZPO; BGH GRUR 1968, 86, 91 - Ladegerät).
  • BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94

    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

    Soweit der Senat für das insoweit vergleichbare Gebrauchsmusterlöschungsverfahren noch eine abweichende Auffassung vertreten hat (Beschl. v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 91 - Ladegerät), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Sektionaltor mangels

    Ihr Beitritt ist wirksam, weil sie ein ausreichendes rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin dargetan hat, denn ihre Rechtsvorgängerin hat möglicherweise patentverletzende Sektionaltore an eine C. BV geliefert, die deshalb von der Beklagten vor dem Landgericht Mannheim gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und der Rechtsvorgängerin der Streithelferin den Streit verkündet hat (vgl. Sen. Beschl. v. 30.5.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86 - landwirtschaftliches Ladegerät, Gebrauchsmustersache; Sen. Urt. v. 1.4.1965, GRUR 1966, 141 - Ia ZR 218/63, Stahlveredlung, zum Rechtsschutzbedürfnis nach Erlöschen des Patents; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 81 PatG Rdn. 8; Keukenschrijver, aaO Rdn. 110).
  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Das schließt nicht nur die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1965 - Ia ZB 1/64, GRUR 1966, 28, 29 - Darmreinigungsmittel; v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; v. 25.04.1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame), sondern darüber hinaus auch sonst aus, der Entscheidung einen von den Feststellungen des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz abweichenden Sachverhalt zugrunde zu legen.
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74

    Lampenschirm

    Das Gebrauchsmuster wird dadurch mit Wirkung für und gegen jedermann mit rückwirkender Kraft beseitigt (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binde; 1968, 86, 91 - Ladegerät).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92

    Patent für optisches Speichermedium zum Speichern eines modulierten Impulssignals

    Das für den Beitritt nach § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche eigene Interesse der Nebenintervenientin an der Rechtsverfolgung ergibt sich aus ihrer - durch die Beklagte nicht bestrittenen - Darstellung, nach der sie ebenfalls aus dem Schutzrecht in Anspruch genommen worden ist (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 30. Mai 1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86 - Landwirtschaftliches Ladegerät).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 2 U 97/07

    Pkw-Fensterscheiben II

  • BPatG, 07.11.2019 - 2 Ni 7/17

    Mit einer ersten Anmeldung im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EPÜ kann nur die erste

  • BGH, 31.03.1998 - X ZR 118/95

    Nichtigkeit eines Patents betreffend ein Gerüst für Betonschalungen mangels

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 146/08

    Möbelscharnier

  • LG Düsseldorf, 06.10.2005 - 4a O 264/04
  • BGH, 01.03.1994 - X ZR 11/92
  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 64/72

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters - Gegenstand der Prüfung im

  • BGH, 05.05.1970 - X ZR 43/67

    Nichtigkeit eines Patents (Ausstellvorrichtung für sog. Dreh-Kipp-Fenster) -

  • BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63

    Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit

  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 65/72

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters - Gegenstand der Prüfung im

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