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   BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65   

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https://dejure.org/1967,1310
BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65 (https://dejure.org/1967,1310)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1967 - Ib ZR 70/65 (https://dejure.org/1967,1310)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1967 - Ib ZR 70/65 (https://dejure.org/1967,1310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
    Dabei ist von der Erfahrung auszugehen, daß Werbebehauptungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext) beurteilt werden.
  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
    Denn die Frage, nach welchen Gesichtspunkten sich die Wertschätzung einer Zeitung beim Publikum richtet und wie die Werbung mit einer Gesamtauflage zu verstehen ist, kann ein Gericht, das mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist aufgrund seiner eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung beantworten (vgl. BGH GRUR 1967, 100, 103 - Edeka-Schloß-Export).
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 152/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
    Bach der Rechtsprechung spielt es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer solchen Blickfangreklame keine Rolli ob durch aufmerksames Lesen des gesamten Werbetext es klargestellt würde, was in Wahrheit gemeint ist (BGH GRUR 1957, 274, 275 - nach Maß).
  • BGH, 02.04.1957 - I ZR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
    Für die Beurteilung, ob eine Werbebehauptung richtig oder unrichtig ist, kommt es darauf an, in welchem Sinne die angesprochenen Verkehrskreise die Ankündigung verstehen Wird auch nur ein nicht völlig unbeachtlicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise einem Irrtum ausgesetzt, so ist die Ankündigung unrichtig im Sinne des § 3 UWG, auch wenn die Angabe objektiv wahr ist (BGH GRUR 1957, 372, 373 - 2 DRP).
  • LG Aachen, 13.01.2015 - 41 O 60/14

    20 Jahre alte Ware ist nicht neu

    Der Verkehr rechnet hier gegebenenfalls mit Qualitätsvorteilen und neigt dazu, das neue Produkt dem Alten vorzuziehen, vergleiche BGH GRUR 1968, 433,437.
  • KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit zeitlich zurückliegenden

    Maßgeblich sind auch hier die jeweiligen Umstände des Einzelfalles (BGH, GRUR 1968, 433, 437 - Westfalen - Blatt II; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 5 Rdnr. 4.58).
  • OLG Hamburg, 20.04.1995 - 3 U 290/94
    Demgemäß ist mit dem Landgericht davon auszugehen, daß zumindest nicht unbeachtliche Teile des Publikums die pauschale Komparativwerbung im Titel "TV more" auch so zusammenfassend verstehen und annehmen, "TV more" biete allgemein umfassend mehr als die Konkurrenzprodukte (vgl. BGH GRUR 1973, 78 - Verbraucherverband, GRUR 1968, 433 - Westphalen-Blatt II, a. a. O. - Mehrwert II).
  • BGH, 01.10.1971 - I ZR 51/70

    Rechtmäßigkeit der Wendung "meistgekaufte Rasierer der Welt" - Voraussetzungen

    Diesem aus allgemeinen Erfahrungssätzen gewonnenen Ergebnis steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1967 (GRUR 1968, 433 - Westfalenblatt II) nicht entgegen.
  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 39/66

    Interessenabwägung bei Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsveröffentlichung

    Es ist nicht einzusehen, welche Gefahren daraus erwachsen sollen, daß vom Verkehr der richtige Schluß gezogen wird, das "Westfalen-Blatt" habe mit seinen 12 Bezirksausgaben in Ostwestfalen-Lippe die größte Auflage, es sei auch außerhalb des Gebietes Bielefeld/Halle verbreitet und nicht die kleinste Heimatzeitung im Raum Bielefeld/Halle Sofern die Revision dahin zu verstehen sein sollte, die Behauptung, das "Westfalen-Blatt" mit seinen 12 Bezirksausgaben habe in Ostwestfalen-Lippe die größte Auflage, sei ungeachtet ihrer objektiven Berechtigung irreführend, ist auf das Urteil im Parallelverfahren Ib ZR 70/65 zu verweisen.
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