Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1423
BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67 (https://dejure.org/1969,1423)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1969 - I ZR 133/67 (https://dejure.org/1969,1423)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 (https://dejure.org/1969,1423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als warenzeichenmäßige Benutzung des eingetragenen Wortzeichens "Moccapress" - Vorliegen einer Beschaffenheitsangabe bzw. eines betrieblichen Herkunftshinweises - Sprachliche Ungewöhnlichkeit der ...

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 457
  • GRUR 1969, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    Unter Bezugnahme auf die Tosca-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1961, 280) verweist es zum Vergleich auf Beispiele - wie es irrig meint, ähnlicher Art - aus der Automobilindustrie ("Kapitän", "Rekord", "Kadett").

    Eine Hervorhebung, etwa in Alleintellung, kann zwar zur Folge haben, daß auch eine Beschaffenheitsangabe als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefaßt wird (BGH GRUR 1961, 280 - Tosca).

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    Es ist zwar richtig, daß warenzeichenmäßige Benutzung auch bei Verwendung von Beschaffenheitsangaben vorliegen kann, nämlich wenn sie nach Art einer Marke verwendet werden (BGH GRUR 1955, 484 - Luxus/Luxor).

    Es wäre zu eng, die Beklagte auf die Verwendung der Angabe "Express-Mokka" zu verweisen; diese Angabe wäre in der von der Beklagten verwendeten Gesamtbezeichnung (M.'s Express Mokka Kaffee) sprachlich überdies nicht so glatt wie "M.'s Mokka-Express Kaffee" Ob die Beklagte berechtigt wäre, die Worte Mokka Express ohne besondere Herausstellung ihres Firmennamens oder in einer für Warenzeichen typischen Art, etwa durch auffällige bildliche Gestaltung der verwendeten Buchstaben (dazu vgl. BGH GRUR 1955, 484 - Luxus/Luxor) oder durch Umrahmung der Worte auf dem Etikett zu verwenden, und ob unter solchen Umständen ein zeichenrechtlicher Gebrauch dieser Worte ("nach Art einer Marke") gegeben sein könnte, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    So hat der erkennende Senat in dem erst nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Beschluß vom 4. Oktober 1967 (GRUR 1968, 365, 366 - praliné) ausgeführt, die Hervorhebung begründe die Annahme warenzeichenmäßigen Gebrauchs einer Beschaffenheitsangabe dann nicht, wenn es sich um eine Ware handele, die dem Verkehr in unterschiedlichen, für den Kaufentschluß wesentlichen Sorten angeboten werde, wenn sie ferner erkennbar eine dieser Sorten beschreibe und wenn der Verkehr entsprechend den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Warengebiet erwarte, daß die unterschiedlichen Sortenbezeichnungen augenfällig herausgestellt werden.

    Es ist nicht erforderlich, daß gerade die konkrete Beschaffenheitsangabe bereits üblich ist (zutr. Heydt in der Anm. zu BGH GRUR 1968, 365, 367 - praliné); es genügt vielmehr, daß sie als Beschaffenheitshinweis erkannt wird.

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    Zwar muß schon bei der Frage, ob derartige Zeichen eingetragen werden können, auf die Gefahr Rücksicht genommen werden, daß auf Grund des dann eingetragenen Zeichens ungerechtfertigte Verbietungsreehte gegenüber einem nichtwarenzeichenmäßigen Gebrauch der Beschaffenheitsangabe erhoben werden, an die das Zeichen angelehnt ist (BGH GRUR 1968, 694, 695 - Polyestra).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    Ob das der Fall ist, richtet sich aber auch in diesen Fällen nach den gesamten Umständen der konkreten Benutzung, insbesondere nach der Natur der betreffenden Ankündigung und dem wettbewerblichen Zusammenhang (BGH GRUR 1964, 71, 73 - Personifizierte Kaffeekanne; 1964, 385, 386 - Kaffeetafelrunde).
  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    Ob das der Fall ist, richtet sich aber auch in diesen Fällen nach den gesamten Umständen der konkreten Benutzung, insbesondere nach der Natur der betreffenden Ankündigung und dem wettbewerblichen Zusammenhang (BGH GRUR 1964, 71, 73 - Personifizierte Kaffeekanne; 1964, 385, 386 - Kaffeetafelrunde).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
    Im Streitfall kann an dieser Beurteilung ein Zweifel um so weniger bestehen, als die Beschaffenheitsangabe weniger stark hervortritt als das nicht nur größer gedruckte, sondern auch an erster Stelle stehende und sowohl von Haus aus, als auch nach dem sprachlichen Zusammenhang als Herkunftshinweis aufgefaßte Wort "M.'s" Zwar kann eine Angabe auch dann als Warenzeichen aufgefaßt worden, wenn sie neben einer Firmenbezeichnung verwendet wird (PGH GRUR 1968, 367, 369 r - Corrida).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auch soweit das Berufungsgericht die Herausstellung der Bezeichnung als Blickfang würdigt, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka Express; GRUR 1969, 681, 685 - WRP 1969, 283 - Isolierte Hand; GRUR 1968, 365 = WRP 1968, 62 - praliné; GRUR 1970, 305, 306 = WRP 1970, 178 - Löscafé).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Bei der Verwendung beschreibender Angaben, zu denen - wie bereits ausgeführt - die Abbildung einer Teekanne gehört, liegt eine Annahme des Verkehrs, es handele sich um einen betrieblichen Herkunftshinweis, jedenfalls dann fern, wenn ihm nicht eine betriebliche Herkunftskennzeichnung bekannt ist, an die ihn die Verwendungsweise erinnert (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; Urt. v. 30.4.1969 - I ZR 27/67, GRUR 1969, 683, 684 f - Isolierte Hand; Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen).
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

    Denn auch neue Wortbildungen können ungeeignet sein, eine Kennzeichnungsfunktion im Sinne eines Herkunftshinweises auszuüben, sofern sie sprachüblich zusammengesetzt sind und als beschreibende Angabe ohne weiteres verständlich sind (BGH GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST m.w.Nachw.; 1969, 274, 277 - Mokka-Expreß).

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei warenbeschreibenden Angaben eine bloße blickfangmäßige Hervorhebung noch nicht stets genügt, um einen warenzeichenmäßigen Gebrauch anzunehmen, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Rahmen einer kombinierten Warenzeichenanmeldung erfolgt (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348, 351 - Anker-Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 20 U 21/07

    Registrierung von eu-Domains - lastminute.eu

    Nach der Lebenserfahrung werden beschreibende Angaben im allgemeinen als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst (BGH, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; GRUR 1985, 41, 43 - REHAB).
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Es liegt zwar grundsätzlich nahe, bei beschreibenden Angaben eine warenbeschreibende Verwendung anzunehmen, auch wenn die Bezeichnung auf der Verpackung herausgestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Hierzu hat der erkennende Senat als Ausnahme anerkannt, daß beschreibende Angaben auch bei einer Anbringung auf dem Warenetikett oder der Warenverpackung, selbst bei einer besonderen Hervorhebung, noch nicht ohne weiteres als Herkunftshinweis angesehen werden können (BGH GRUR 68, 365, 366 - praline; 69, 274, 275 - Mokka-Expreß).
  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern -

    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

    Dabei kommt es wesentlich auf die Art der Ware, die angekündigte Beschaffenheit und die Auffassung des Verkehrs an, insbesondere wenn entsprechend den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Warengebiet die Hervorhebung bestimmter Eigenheiten der Ware, etwa einer bestimmten Sorte, Qualität oder Geschmacksrichtung erwartet wird (BGH a.a.O. S. 366; BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; 1969, 348, 351 - Anker Export).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

    Auch mit der Qualifizierung als "Blickfang" kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, die Annahme zeichenmäßiger Benutzung allein nicht begründet werden (BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; GRUR 1968, 365 - praliné; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 - and 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 - Mokka-Express -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 146/69

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung für Fahrräder eingetragener Warenzeichen

  • BGH, 30.05.1969 - I ZR 90/67

    Verletzung von Rechten an dem Warenzeichen "Mainzelmännchen" - Anspruch auf

  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht