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   BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67   

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BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67 (https://dejure.org/1968,371)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1968 - I ZB 3/67 (https://dejure.org/1968,371)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1968 - I ZB 3/67 (https://dejure.org/1968,371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens - Verwechslungsgefahr auf Grund eines gleichen charakteristischen Wortstamms - Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks, den die vollständigen Bezeichnungen im Verkehr erwecken, für die Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2191
  • MDR 1968, 642
  • GRUR 1969, 40
  • DB 1968, 1308
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens nur dann angenommen werden kann, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Markeninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 7.12.1995 - I ZR 130/93, GRUR 1996, 267, 269 = WRP 1997, 453 - AQUA).

    Die Rechtsprechung zum Serienzeichen beruht auf der dem Verkehr bekannten Übung mancher Unternehmen, sich eines Stammzeichens für alle ihre Waren zu bedienen und dieses - dabei als solches erkennbar bleibende - Stammzeichen für einzelne Waren zu deren individueller Kennzeichnung abzuwandeln (BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, welche erst zu erörtern ist, wenn die beiden gegenüberstehenden Zeichen nach ihrem Gesamteindruck nicht miteinander verwechselbar sind (BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo), greift nur dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, welche einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; BGH - Abbo/Abo aaO.).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens setzt voraus, daß der Zeicheninhaber den Verkehr bereits an mehrere Zeichen mit dem gleichen Stamm gewöhnt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZR 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; Urt. v. 17.12.1971 - I ZR 79/70, GRUR 1972, 549, 550 - Messinetta) oder jedoch sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß ein Zeichenbestandteil als Stammzeichen geeignet und bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1965 - Ib ZR 88/63, GRUR 1966, 35, 37 - multikord; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, Bl. f. PMZ 1977, 371, 372 - KABELRAP; Urt. v. 19.1.1990 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 351 - ABBO/ABO).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens in Betracht kommt, wenn die Vergleichszeichen denselben Wortstamm aufweisen und diesem Stammbestandteil für den prioritätsälteren Zeicheninhaber Hinweisfunktion zukommt, beispielsweise dann, wenn der Verkehr an diesen Stammbestandteil bereits gewöhnt ist, dieser charakteristisch hervortritt oder sich im Verkehr durchgesetzt hat oder wenn es sich bei ihm um einen als Firmenabkürzung verwendeten Bestandteil eines Einzelzeichens handelt (BGH, Urt. v. 7.3.1961 - I ZR 22/60, GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; Beschl. v. 28.9.1973 - I ZB 10/72, GRUR 1974, 93 - Räuber).

    Dabei ist allerdings, wie die Revision insoweit zu Recht geltend macht, eine strenge Beurteilung geboten, da die Annahme einer Verwechslungsgefahr bei gleichen Stammbestandteilen eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, daß Zeichen regelmäßig nur dann übereinstimmen, wenn sie ihrem Gesamteindruck nach verwechselbar sind (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, a.a.O. - Pentavenon).

  • BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91

    "Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Das Bundespatentgericht hat sich zur Frage der Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Zeichenabwandlung bzw. der Bildung von Serienzeichen zutreffend auf die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 22.5. 1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 = BlPMZ 1969, 198 - Pentavenon) bezogen und geprüft, ob dem Wort "Boy" ein solcher Hinweischarakter zukommt, daß der Verkehr Anlaß hat, irrige Schlüsse daraus herzuleiten, daß das angemeldete Zeichen lediglich in einer einzelnen Silbe mit dem Widerspruchszeichen übereinstimme.
  • BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72

    Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei

    Das Bundespatentgericht ist zwar ohne Rechtsfehler von der gefestigten Rechtsprechung ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr (im engeren Sinne, also über die Untiernehmensidentität; BGH GRUR 1962, 241, 242 - Lutin) unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens in Betracht kommt, wenn die Vergleichszeichen denselben Wortstamm aufweisen und dieser Stammbestandteil für den prioritätsälteren Zeicheninhaber eine Hinweisfunktion besitzt (BGH aaO; ferner BGHZ 34, 299, 301 - Almglocke; BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; 1970, 85, 86 - Herba).

    Ob ein Zeichenbestandteil als Wortstamm anzusehen ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung; diese wird - wie das Bundespatentgericht nicht verkannt hat - durch die Eigenart dieses Zeichenbestandteils selbst und durch seine Eigenständigkeit gegenüber dem übrigen Zeicheninhalt beeinflußt (BGH GRUR 1966, 35, 37 - multikord; 1969, 538, 540 - Rheumalind); dabei ist es jedoch nicht erforderlich, daß dieser Zeichenstamm für den Gesamteindruck des Zeichens allein bestimmend wird (BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).

  • BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68

    Gefahr unmittelbarer Verwechslung bei Markenzeichen - Rechtsprechung zur

    Denn das Beschwerdegericht hat gerade nicht verkannt, daß es sich sowohl bei dem bereits erörterten Fall unmittelbarer Zeichenverwechslungen als auch in dem weiteren Fall des abgwandelten Sorten- und Serienzeichens um eine Verwechslungsgefahr in dem engeren Sinne handelt, daß der Verkehr infolge der vorhandenen Übereinstimmungen zu der irrigen Annahme gelangt, die mit den beiderseitigen Zeichen gekennzeichneten Waren stammten aus ein und demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1959, 420 - Opal; BGHZ 39, 266, 269 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kommt die erwähnte mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens dann in Betracht, wenn die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und wenn ferner dieser Stammbestandteil auch im Rahmen eines Gesamtzeichens für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers einen derartigen Hinweischarakter besitzt, daß der Verkehr Anlaß hat, trotz an sich nicht bestehender Verwechselbarkeit aus der bloßen Übereinstimmung einzelner Silben den irrigen Schluß herzuleiten, es handele sich um die Kennzeichnung einer anderen Warenart oder -sorte des gleichen Geschäftsbetriebs, der das Stammzeichen führt (vgl. BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon m.w.Nachw.).

  • BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr bei sinngemäß starker Ähnlichkeit

    Auch unter Zugrundelegung dieser eher engen Auslegung des Begriffs der gedanklichen Verbindung ist eine solche zwischen den Bezeichnungen "Traubenfreund" und "Rebenfreund" in sinngemäßer Anknüpfung an die zu WZG §§ 5, 31 vom BGH aufgestellten Rechtsgrundsätze jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Verkehr die Unterschiede zwischen den Marken zwar erkennt, gleichwohl aber die betriebliche Herkunft der Waren verwechselt, weil ihm die gleiche betriebliche Herkunft durch einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Stammbestandteil und durch die Art der übrigen, abweichenden Markenbestandteile nahegelegt wird (GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

    Das Berufungsgericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob und welche Bedeutung insoweit dem Umstand zukommt, daß der Zeichenbestandteil "Prote" den Wortanfang bildet, den der Verkehr im allgemeinen stärker beachtet, und zwar insbesondere in solchen Zeichen, die aus kennzeichnungsschwachen Angaben mit häufig gebrauchten Endungen zusammengesetzt sind (BGH GRUR 1957, 435, 436 - Eucerin; 1969, 40 - Pentavenon).
  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Verwechslungsgefahr in dem hier maßgebenden Sinne setzt jedenfalls bei einem Firmenschlagwort (vgl. BGH NJW 1968, 2191, 2192 [BGH 22.05.1968 - I ZB 3/67] r - Pentavenon) nicht voraus, daß dieses von dem Unternehmen schon vorher für die Kennzeichnung von Waren unter Beifügung anderer Silben verwendet worden ist.
  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
  • BGH, 17.12.1971 - I ZR 79/70

    Auslegung des Begriffs des Serienzeichens - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/70

    Verletzung eines eingetragenen Warenzeichens - Bestehen von Löschungsreife der

  • BPatG, 07.04.2009 - 33 W (pat) 67/07

    Citiboerse ./. CITIBOND - Assoziative Verwechsungsgefahr bei Marken einer

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 173/94

    Zurückweisung der Revision - Begriff der Verwechslungsgefahr im Kennzeichenrecht

  • BPatG, 07.02.2013 - 24 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren "Biolara/Biolavan/BELARA" - keine Verwechslungsgefahr

  • BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 221/01
  • BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
  • BGH, 13.11.1968 - I ZR 13/67

    Unabhängiger, selbstständiger Schutz von Zeichenbestandteilen in Abhängigkeit von

  • BPatG, 17.07.2002 - 32 W (pat) 202/01
  • BPatG, 20.12.1995 - 26 W (pat) 180/94

    Anspruch auf Löschung der eingetragenen Marke; Beurteilung der

  • BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66

    Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger

  • BPatG, 13.07.2005 - 32 W (pat) 235/03
  • BPatG, 18.12.2002 - 32 W (pat) 234/01
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