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   BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66   

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BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66 (https://dejure.org/1968,2000)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1968 - KZR 11/66 (https://dejure.org/1968,2000)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1968 - KZR 11/66 (https://dejure.org/1968,2000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Vertrages über eine Herstellungslizenz und eine Betriebslizenz - Fristlose Kündigung eines Vertrages - Anspruch auf Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 552
  • GRUR 1969, 409
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66
    Wie schon das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist es in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, daß ein Lizenznehmer sich auch schon dann von dem Lizenzvertrag lösen kann, wenn das lizenzierte Patent zwar noch nicht für nichtig erklärt, seine Vernichtbarkeit aber doch offenbar oder zumindest wahrscheinlich geworden ist und das Patent deshalb seine bisherige geschäftliche Wirkung eingebüßt hat, namentlich also, wenn die geschäftlichen Konkurrenten des Lizenznehmers unbekümmert um das nur noch formale Bestehen des Patents nach dessen Lehre arbeiten und damit der vom Lizenznehmer erkaufte wettbewerbliche Vorteil vertraglich gestatteter Benutzung verloren geht oder sogar in einen Wettbewerbsvorsprung seiner nicht zur Lizenzzahlung bereiten Konkurrenten umschlägt, so daß dem Lizenznehmer das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff; BGH GRUR 1957, 595, 596; 1958, 175, 177; Lüdecke/Fischer, Lizenzverträge S. 172 bei C 26; Reimer a.a.O. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66
    Der erkennende Senat folgt damit - wie bereits im Urteil "Abbauhammer" vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162) und im Urteil "Schweißbolzen" vom 25. Oktober 1966 (BGHZ 46, 365, 371) [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] - einer im Patentrecht seit langem anerkannten Auffassung (vgl. dazu jetzt Reimer, PatG 3. Aufl. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64

    Zweifelhaftigkeit einer Patentlage - Einstweiliger Patentschutz nach

    Auszug aus BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66
    Der erkennende Senat folgt damit - wie bereits im Urteil "Abbauhammer" vom 1. Oktober 1964 (GRUR 1965, 160, 162) und im Urteil "Schweißbolzen" vom 25. Oktober 1966 (BGHZ 46, 365, 371) [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65] - einer im Patentrecht seit langem anerkannten Auffassung (vgl. dazu jetzt Reimer, PatG 3. Aufl. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • RG, 21.11.1914 - I 119/14

    Gebrauchsmusterlizenz

    Auszug aus BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66
    Wie schon das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist es in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, daß ein Lizenznehmer sich auch schon dann von dem Lizenzvertrag lösen kann, wenn das lizenzierte Patent zwar noch nicht für nichtig erklärt, seine Vernichtbarkeit aber doch offenbar oder zumindest wahrscheinlich geworden ist und das Patent deshalb seine bisherige geschäftliche Wirkung eingebüßt hat, namentlich also, wenn die geschäftlichen Konkurrenten des Lizenznehmers unbekümmert um das nur noch formale Bestehen des Patents nach dessen Lehre arbeiten und damit der vom Lizenznehmer erkaufte wettbewerbliche Vorteil vertraglich gestatteter Benutzung verloren geht oder sogar in einen Wettbewerbsvorsprung seiner nicht zur Lizenzzahlung bereiten Konkurrenten umschlägt, so daß dem Lizenznehmer das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff; BGH GRUR 1957, 595, 596; 1958, 175, 177; Lüdecke/Fischer, Lizenzverträge S. 172 bei C 26; Reimer a.a.O. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1968 - KZR 11/66
    Wie schon das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist es in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, daß ein Lizenznehmer sich auch schon dann von dem Lizenzvertrag lösen kann, wenn das lizenzierte Patent zwar noch nicht für nichtig erklärt, seine Vernichtbarkeit aber doch offenbar oder zumindest wahrscheinlich geworden ist und das Patent deshalb seine bisherige geschäftliche Wirkung eingebüßt hat, namentlich also, wenn die geschäftlichen Konkurrenten des Lizenznehmers unbekümmert um das nur noch formale Bestehen des Patents nach dessen Lehre arbeiten und damit der vom Lizenznehmer erkaufte wettbewerbliche Vorteil vertraglich gestatteter Benutzung verloren geht oder sogar in einen Wettbewerbsvorsprung seiner nicht zur Lizenzzahlung bereiten Konkurrenten umschlägt, so daß dem Lizenznehmer das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff; BGH GRUR 1957, 595, 596; 1958, 175, 177; Lüdecke/Fischer, Lizenzverträge S. 172 bei C 26; Reimer a.a.O. § 9 Rdn. 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Dem Lizenznehmer sind nur diejenigen Befugnisse eingeräumt, die auch dem Patentinhaber selbst zustehen; denn die Lizenz bedeutet inhaltlich die Befugnis, die geschützte Erfindung auszunutzen (BGH, Urt. v. 17.10.1968 - KZR 11/66, GRUR 1969, 409, 410 - Metallrahmen; vgl. auch Benkard/Ullmann, a.a.O., § 15 Rdn. 34).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    a) Die Rechtsprechung hat zunächst für das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht den Grundsatz aufgestellt, dass die Schutzunfähigkeit des Lizenzgegenstandes grundsätzlich weder die Rechtsverbindlichkeit des Lizenzvertrages noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren berührt (vgl. RGZ 86, 45, 53 ff. - Sprungfedermatratze; zum Patentrecht BGH, Urteil vom 12. April 1957 - I ZR 1/56, GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch; Urteil vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 678 - Rüben-Verladeeinrichtung; Urteil vom 25. Januar 1983 - X ZR 47/82, BGHZ 86, 330, 334 ff. - Brückenlegepanzer; Urteil vom 14. Mai 2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 937 = WRP 2005, 1415 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122; zum Gebrauchsmusterrecht Urteil vom 28. September 1976 - X ZR 22/75, GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1968 - KZR 11/66, GRUR 1969, 409, 410 f. - Metallrahmen, mwN zur Rechtsprechung des Kartellsenats; vgl. ferner Benkard/Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 15 Rn. 192 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 15 PatG Rn. 120, jeweils mwN auch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08

    Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers

    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung (BGH, 1958, 175, 177 - Wendemaschine II; GRUR 1969, 409, 410 - Metallrahmen; GRUR 1965, 677, 678 - Rübenverladeeinrichtung; BGHZ 67, 38 = GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; BGH, GRUR 1978, 308 - Speisekartenwerbung; BGHZ 86, 330 = GRUR 1983, 237 - Brückenlegepanzer; BGHZ 115, 69 = GRUR 1993, 40 - keltisches Horoskop; GRUR 2002, 787, 789 - Abstreiferleiste; GRUR 2005, 935, 937 - Vergleichsempfehlung II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 121, 122 - Bodybass; vgl. a. Benkard/Ullmann, a.a.O., § 15 PatG Rdnrn. 193 ff.; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 15 PatG Rdnr. 120; Bartenbach, a.a.O., Rdnrn. 1859 ff.) zur Folge, dass der Lizenznehmer zur Lizenzzahlung verpflichtet bleibt, solange das Patent nicht rechtskräftig für nichtig erklärt ist und solange das Patent von den Mitbewerbern respektiert wird, so dass dem Lizenznehmer durch die Lizenz eine vorteilhafte Stellung erwächst.
  • BGH, 03.06.2003 - X ZR 215/01

    "Chirurgische Instrumente"; Schriftformerfordernis bei einem entgeltlichen

    Im Urteil vom 17. Oktober 1968 (KZR 11/66, GRUR 1969, 409 - Metallrahmen) hat sich der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung hiermit im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage, ob der Lizenznehmer für die Nutzung eines nicht patentfähigen, aber (noch) nicht für nichtig erklärten Schutzrechts zahlen muß, dahin ausgedrückt, daß "die in der Verpflichtung zur Lizenzzahlung liegende Beschränkung im Geschäftsverkehr", solange die durch das Schutzrecht begründete Vorzugsstellung bestehe, nicht i.S. des § 20 Abs. 1 GWB über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehen könne.
  • BGH, 14.01.1975 - X ZR 29/72

    Teilweise anfängliche Unmöglichkeit - Ungestörte Benutzung eines

    Nach allgemeiner Meinung (vgl. unter anderem BGH GRUR 1957, 595 ff - Verwandlungstisch; 1958, 175 ff - Wendemanschette II; 1969, 409 ff - Metallrahmen; Benkard, PatG 6. Aufl. § 9 PatG Rdn. 67, jeweils mit weiteren Nachweisen) wird dem Lizenznehmer im Falle nachträglicher völliger oder teilweiser Vernichtung oder Löschung des lizenzierten Schutzrechts zugebilligt, das Vertragsverhältnis ex nunc zu lösen.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 1/17

    Abdeckung für Unterputz-Einbauteil

    Insoweit ist anerkannt, dass sich ein Lizenznehmer schon dann von dem Lizenzvertrag lösen kann, wenn das lizenzierte Patent zwar noch nicht für nichtig erklärt, seine Vernichtbarkeit aber doch offenbar oder zumindest wahrscheinlich geworden ist und das Patent deshalb seine bisherige geschäftliche Wirkung eingebüßt hat (vgl. dazu BGH, GRUR 1969, 409 (411) - Metallrahmen; Grabinski, in: Benkard, PatG, Kommentar, 11. Auflage, 2015, § 22 GbrMG, Rn. 3)).
  • BGH, 21.05.1974 - X ZR 52/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Beratervertrages - Voraussetzungen für den

    Für die Beurteilung dieser Frage wiederum könnte es von Bedeutung sein, wenn sich die Schutzrechte als offenkundig schutzunfähig und aus diesem Grunde als von den Mitbewerbern der Beklagten nicht beachtet erweisen sollten (vgl. zu diesem Fragenkomplex Benkard PatG 6. Aufl. § 9 Anm. 78, 79; BGH GRUR 69, 409 - Metallrahmen).
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