Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.1969

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67   

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BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67 (https://dejure.org/1969,8769)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1969 - I ZR 32/67 (https://dejure.org/1969,8769)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1969 - I ZR 32/67 (https://dejure.org/1969,8769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1969, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Es genügt jedoch in der Regel, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (BGHZ 19, 367, 376 - W 5).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Auf eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens gestützte Ansprüche setzen zunächst voraus, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGHZ 34, 299, 301 - Almglocke; GRUR 1967, 660 - Sirax).
  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Daraus folgt, daß dieser Schluß erst recht bei übereinstimmender Bezeichnung gezogen werden würde, worauf es für die zeichenrechtliche Warengleichartigkeit ankommt (GRUR 1958, 398 - Anker-Zeichen; GRUR 1963, 572, 573 - Certo).
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Auf eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens gestützte Ansprüche setzen zunächst voraus, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGHZ 34, 299, 301 - Almglocke; GRUR 1967, 660 - Sirax).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Zwar ist, wie in der Pentavenon-Entscheidung (GRUR 1969, 40) näher dargelegt, Zurückhaltung geboten bei der Anerkennung eines Zeichenbestandteils als Stammbestandteil, wenn dieser Teil seinerseits als Herkunftshinweis nur schwach kennzeichnend wirkt.
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Dies setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 16, 82, 91 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht; BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 17).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Diese Voraussetzungen hat das Berufungsgericht nicht geprüft, obwohl die Klägerin sich in den Vorinstanzen auf die dahingehenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner den Stammbestandteil "AQUA" betreffenden Entscheidung vom 12. März 1969 (I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät) bezogen hat.
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Erforderlich, aber auch genügend, ist die Verkehrsdurchsetzung in einem Teil, der für den wirtschaftlichen Verkehr der gegenüberstehenden Waren nicht unerheblich ist (BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66   

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https://dejure.org/1969,8403
BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66 (https://dejure.org/1969,8403)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1969 - X ZR 62/66 (https://dejure.org/1969,8403)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1969 - X ZR 62/66 (https://dejure.org/1969,8403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den Schutzbereich eines Klagegebrauchsmusters - Anmeldung einer Verbesserung einer Hopfenpflückvorrichtung - Feststellungen zum Schutzgegenstand des Klagegebrauchsmusters - Bindung des Verletzungsgerichts an eine die Löschung des Gebrauchsmusters ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • GRUR 1969, 681
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 59/65

    Anmeldung und Erteilung eines Patents - Anspruch auf Schadensersatz - Verfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66
    Eine derartige Feststellung im Grundurteil wäre nach der Rechtsprechung an sich erforderlich gewesen (BGH GRUR 1968, 33, 38 - Elektrolakieren II).
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 10/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66
    Bei einer solchen findet kein Ausschluß von Äquivalenten aus dem Schutzbereich statt, wie der Senat für den Fall einer entsprechenden Beschränkung ausgesprochen hat (BGH GRUR 1964, 669, 672 - Abtastnadel II).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66
    Die Berufungsinstanz war deshalb nicht genötigt, auf den Beweisantritt einzugehen (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60] .
  • RG, 30.06.1937 - I 24/37

    Ist in dem Streit wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters der Einwand mangelnder

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66
    Wesentlich ist danach die Identität des Antragstellers im Löschungsverfahren mit dem Verletzungsbeklagten (RGZ 155, 321, 326; Heiner a.a.O.; Klauer/Möhring a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12

    Wer ist Der Wendler?

    Bei Letzteren genügt es in der Regel, dass ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (BGH, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät).
  • OLG München, 21.06.1979 - 6 U 1075/78

    Kommissionär als Veräußerer im Sinne von § 26 Urheberrechtsgesetz (UrhG);

    Soweit die Parteien allgemein auf ihr Vorbringen im ersten Rechtszug Bezug nehmen, verpflichtet dies das Berufungsgericht nicht, die Akten des Landgerichts darauf zu durchforschen, ob sich in ihnen weiteres Vorbringen befindet, Welches zur Rechtsverfolgung der Klägerin oder zur Rechtsverteidigung der Beklagten geeignet sein könnte (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 35, 106/107, Urteil des BGH vom 2.4.1969 - I ZR 47/67 Recrin - und Urteil des BGH vom 14.7.1969 - X ZR 62/66 Hopfenpflückvorrichtung; vgl. auch BVerfG in NJW 1974, 134 sowie in NJW 1978, 413).
  • OLG München, 05.04.1973 - 6 U 3029/72

    Einschränkung des allgemeinen Rückrufsrechts gemäß § 41 Urheberrechtsgesetz

    Die allgemeine Bezugnahme des Klägers auf sein gesamtes Vorbringen in erster Instanz verpflichtet das Berufungsgericht nicht, die Akten des Landgerichts darauf zu durchforschen, ob sich in ihnen weiteres Vorbringen befindet, das für die Rechtsverfolgung des Klägers geeignet sein könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. BGHZ 35, 106 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60] /107 und Urteile des BGH vom 2.4.1969 - I ZR 47/67 - und 14.7.1969 - X ZR 62/66 -).
  • BGH, 21.10.1975 - X ZR 41/73

    Umfang der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundespatentgerichts im

    Diese Ausgangserwägung des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats (GRUR 1969, 681 - Hopfenpflückvorrichtung); sie wird von der Revision nicht angegriffen und ist rechtlich bedenkenfrei.
  • BGH, 21.10.1969 - X ZR 11/68

    Rechtsmittel

    Zwischen denselben Parteien ist durch Urteil des erkennden Senats vom 14. Juli 1969 ein weiterer Verletzungsstreit (X ZR 62/66) entschieden worden, in dem zwei andere Verletzungsformen von der Klägerin angegriffen worden waren.
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