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   BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67   

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https://dejure.org/1969,1794
BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67 (https://dejure.org/1969,1794)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1969 - I ZR 122/67 (https://dejure.org/1969,1794)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1969 - I ZR 122/67 (https://dejure.org/1969,1794)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • GRUR 1969, 686
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
    Dasselbe ist bei dem ähnlich liegenden Fall der Verwendung eines für die betreffende Warenart naheliegenden Wortbestandteils angenommen worden (BGH GRUR 1963, 622, 624r - Sunkist).

    Aus dem Bekanntheitsgrad eines Bildzeichens oder Werbemotivs folgt in solchen Fällen noch nicht ohne weiteres eine entsprechende Gefahr von Verwechslungen im Rechtssinne (vgl. BGH GRUR 1963, 622, 624 unter III 1 - Sunkist - für den ähnlich liegenden Fall eines naheliegenden Wortbestandteils).

  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
    Deshalb kann ein Unternehmen, das ein von ihm verwendetes Bildzeichen häufig abwandelt, gleichwohl Verkehrsgeltung für diejenigen Elemente erringen oder aufrechterhalten, in denen die im übrigen wechselnden Darstellungen übereinstimmen (BGHZ 21, 196 - Funkberater; GRUR 1959, 599 - Teekanne).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
    Der erkennende Senat hat dies für eine bestimmte Farbenzusammenstellung (rot/gelb) bei wechselnder graphischer Ausgestaltung der einzelnen Aufmachungen im Grundsatz bejaht (BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
    Die Frage nach einer Verkehrsgeltung an dem sog. Motiv "isolierte Hand", die sich das Berufungsgericht hier im Anschluß an entsprechende Ausführungen der Klägerin gestellt hat, stellt sich deshalb nicht; es handelt sich vielmehr nur um die Fragen der Verkehrsgeltung der tatsächlich verwendeten Ausstattung und der Verwechslungsgefahr, insbesondere nach einem in den in Vergleich zu setzenden Bilddarstellungen etwa enthaltenen gemeinsamen Sinngehalt (BGH GRUR 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne).
  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
    Der Verkehr sieht bei Begegnung mit einem Zeichen, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, im Regelfall keinen Anlaß, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken, und er wird bei Begegnung mit einem anderen Zeichen, das denselben für die betreffende Warenart schwachen Sinngehalt aufweist, die Übereinstimmung des Sinngehalts entweder überhaupt nicht bemerken oder doch aus ihr keine Schlüsse auf Beziehungen der beiden Unternehmen oder auf die Herkunft aus demselben Unternehmen ziehen (vgl. BGH GRUR 1964, 385, 386 - Kaffeetafelrunde).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Einer in Schwarzdruck eingetragenen Bildmarke kann allerdings grundsätzlich auch die durch die Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1955 - I ZR 4/54, GRUR 1956, 183, 185 - Drei-Punkt-Urteil; Urt. v. 4.1.1963 - Ib ZR 95/61, GRUR 1963, 423, 425 - coffeinfrei; Urt. v. 30.4.1969 - I ZR 122/67, GRUR 1969, 686, 687 f. - Roth-Händle; vgl. ferner EuG, Urt. v. 21.4.2004 - T-127/02, GRUR 2004, 773 Tz 45 - Bildmarke ECA; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn. 104; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht Rdn. 1940, 2041).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 29/04

    Verwechslungsgefahr zweier Marken bei selbständig kennzeichnender Stellung eines

    Einer in Schwarzdruck eingetragenen Bildmarke kann allerdings grundsätzlich auch die durch die Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1955 - I ZR 4/54, GRUR 1956, 183, 185 - Drei-Punkt-Urteil; Urt. v. 4.1.1963 - Ib ZR 95/61, GRUR 1963, 423, 425 - coffeinfrei; Urt. v. 30.4.1969 - I ZR 122/67, GRUR 1969, 686, 687 f. - Roth-Händle; vgl. ferner EuG, Urt. v. 21.4.2004 - T-127/02, GRUR 2004, 773 Tz 45 - Bildmarke ECA; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 9 Rdn. 104; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht Rdn. 1940, 2041).
  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 5/71
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Verwechslungsgefahr nach dem Sinngehalt um so eher zu verneinen, je allgemeiner dieser Sinngehalt gefaßt werden muß, um die Gleichheit des Motivs der in Vergleich zu setzenden Zeichen zu begründen ( BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1969, 683, 684 - Isolierte Hand; 1969, 686, 688 - Roth-Händle).
  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Verwechslungsgefahr nach dem Sinngehalt um so eher zu verneinen, je allgemeiner dieser Sinngehalt gefaßt werden muß, um die Gleichheit des Motivs der in Vergleich zu setzenden Zeichen zu begründen ( BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1969, 683, 684 - Isolierte Hand; 1969, 686, 688 - Roth-Händle).
  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 59/71

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung - Besondere Aussagekraft der

    Zwei dieser Prozesse, in denen der Beklagten ein so weitgehender Schutz versagt wurde, fanden mit den vom 30. April 1969 datierenden Entscheidungen des Senats ihren Abschluß (GRUR 1969, 683 ff - Isolierte Hand; GRUR 1969, 686 ff - Roth-Händle).
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