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   BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68   

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https://dejure.org/1970,1249
BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68 (https://dejure.org/1970,1249)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1970 - I ZR 108/68 (https://dejure.org/1970,1249)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1970 - I ZR 108/68 (https://dejure.org/1970,1249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassunganspruch hinsichtlich der Verwendung des Wortes "Opel" durch einen Kraftfahrzeughändler - Beeinflussung der Entschließungen der angesprochenen Verkehrskreise zugunsten eines Neuwagenkaufs - Erweckung des Anscheinseines zugelassenen Opel-Händlers - Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1186
  • MDR 1970, 569
  • GRUR 1970, 467
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
    Die Formulierung "irreführende Angabe" ist vielmehr im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. vom 25. März 1958 I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) jedenfalls dahin zu verstehen, daß die zur Erweckung von Irrtümern geeignete Werbeangabe auch geeignet sein muß, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht stellen muß.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
    Diese Neufassung ist auch der Beurteilung im Revisionsverfahren zugrunde zu legen, da die Klägerin vom Beklagten die Unterlassung künftiger Handlungen verlangt (vgl. BGHZ 36, 348; 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ; LM Nr. 42 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 80/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
    Die Formulierung "irreführende Angabe" ist vielmehr im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. vom 25. März 1958 I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) jedenfalls dahin zu verstehen, daß die zur Erweckung von Irrtümern geeignete Werbeangabe auch geeignet sein muß, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht stellen muß.
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
    Diese Neufassung ist auch der Beurteilung im Revisionsverfahren zugrunde zu legen, da die Klägerin vom Beklagten die Unterlassung künftiger Handlungen verlangt (vgl. BGHZ 36, 348; 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ; LM Nr. 42 zu § 549 ZPO).
  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035
    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
    Diese Auslegung steht im Einklang mit dem schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. März 1969 (BTDrucks V/4035, abgedr. in GRUR 1969, 338) und den Ausführungen im Schrifttum (vgl. etwa Tetzner, NJW 1969, 1701), der in diesem Punkte der Neufassung des § 3 UWG keine ins Gewicht fallende praktische Bedeutung beimißt.
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
    Bejaht es bei erneuter Prüfung die Irreführung, so wird hinsichtlich des Beweisantrages auf die in der Bärenfang-Entscheidung des Bundesgerichtshofs niedergelegten Grundsätze zu achten sein (GRUR 1963, 270).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72

    Ski-Sicherheitsbindung

    Dies setzt allerdings zusätzlich voraus, daß die deutsche oder ausländische Herkunft jener Eigenschaften der Ware für die Kaufüberlegungen der Interessenten von Bedeutung sein können (BGH GRUR 1970, 467 - Vertragswerkstatt), was aber ebenfalls nicht stets aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze, sondern oft nur anhand der Verhältnisse des konkreten Marktes festgestellt werden kann.
  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80

    Elsässer Nudeln

    Es hat auch nicht verkannt, daß es für diese Eignung nicht auf besondere Qualitätserwartungen ankommt (BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), sondern daß es genügt, wenn die Angabe in dem Punkt und in dem Umfang, in dem sie von der Wahrheit abweicht, die Kauflust des Publikums irgendwie - im Sinne der allgemeinen Wertschätzung - beeinflussen kann (BGH GRUR 1970, 467, 468 - Vertragswerkstatt - 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan -).
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    Die Formulierung "irreführende Angabe" ist vielmehr im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; RG JW 1929, 3072) jedenfalls dahin zu verstehen, daß die zur Erweckung von Irrtümern geeignete Werbeangabe auch geeignet sein muß, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen, ihnen also regelmäßig Vorteile in Aussicht stellen muß (Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 1970 - I ZR 108/68).
  • OLG Celle, 22.03.2001 - 13 U 112/00

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Zeitungswerbung einer Kraftfahrzeugwerkstatt mit

    Es ist anerkannt, dass die Werbung eines Kfz-Handels oder Werkstattbetriebs, in welcher im Zusammenhang mit dem Firmennamen ohne einschränkenden Zusatz die Marke des Kfz-Herstellers aufgeführt wird, grundsätzlich geeignet ist, beim Verkehr die Vorstellung hervorzurufen, ein Vertragshändler oder einer der Inhaber einer autorisierten Vertragswerkstatt biete seine Dienste an (BGH, GRUR 1970, 467, 469; Baumbach/Hefermehl, 21. Aufl., § 3 UWG Rn. 352 ff. m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Das Revisionsgericht hat die neue Regelung anzuwenden, da im Streitfall nur darüber zu befinden ist, ob der Beklagte Preisangaben der hier in Rede stehenden Art künftig zu unterlassen hat (vgl. BGH GRUR 1970, 467, 468 - Vertragswerkstatt m.w.Hinw.).
  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 96/71

    Skibindungen

    Diese bereits vom Reichsgericht vertretene Auffassung (RGZ 96, 242, 244; RG MuW XXVII, 535) hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtssprechung, von der abzuweichen auch die Neufassung des § 3 UWG keinen Anlaß gibt, fortgesetzt (BGH GRUR 58, 30, 31, "Außenleuchte"; GRUR 64, 269, 271, "Grobdesin"; GRUR 70, 467 "Vertragswerkstatt"; NJW 70, 378 "Sportkommission").
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht ferner festgestellt, daß die streitige Firmenbezeichnung geeignet wäre, dem Publikum einen besonderen Vorteil vorzutäuschen und es in seinen wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen, wie § 3 UWG auch in seiner jetzigen Fassung voraussetzt (vgl. BGH GRUR 1970, 467, 468 - Vertragswerkstatt).
  • BFH, 12.10.1977 - I R 17/77

    Anhängiges Revisionsverfahren - Eröffnung des Konkursverfahrens - Vermögen des

    Das im Ausland eröffnete Konkursverfahren erfaßt demgemäß nicht das im Inland belegene Vermögen des Gemeinschuldners (vgl. BGH-Urteile VIII ZR 39/61 und vom 2. April 1970 VII ZR 128/68, BGHZ 53, 383, NJW 1970, 1187 [BGH 13.03.1970 - I ZR 108/68]).
  • BGH, 09.06.1972 - I ZR 4/71

    Verwendung eines Adelsnamens in der Firmenbezeichnung - Irreführung durch

    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang nicht übersehen, daß die Bestimmung des § 3 UWG auch nach ihrer Neufassung durch das Gesetz vom 26. Juni 1969 (BGBl I S. 633) voraussetzt, daß die die Irreführungsgefahr begründende Angabe auch geeignet sein muß, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen (BGH GRUR 70, 467, 468 - Vertragswerkstatt; 70, 517, 519 - Kölsch).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 74/80

    Abbildung einer Wandattrappe als irreführende Werbung - Vorliegen einer

    Das Verbot des § 3 UWG bezieht sich zwar nur auf Angaben, die geeignet sind, Nachfrager oder Anbieter in ihrer Entschließung irgendwie zu beeinflussen (BGH GRUR 1970, 467 - Vertragswerkstatt).
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