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   BGH, 30.01.1970 - KZR 3/69   

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https://dejure.org/1970,2814
BGH, 30.01.1970 - KZR 3/69 (https://dejure.org/1970,2814)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1970 - KZR 3/69 (https://dejure.org/1970,2814)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - KZR 3/69 (https://dejure.org/1970,2814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tonbandgeräte-Importeur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 200
  • BB 1970, 416
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.03.2012 - KZR 108/10

    Elektronischer Programmführer

    b) Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass gegen Ansprüche von Verwertungsgesellschaften der Einwand der kartellrechtswidrigen Ungleichbehandlung vor den Zivilgerichten erhoben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1970 - KZR 3/69, GRUR 1970, 200 - Tonbandgeräte-Importeur).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Sie berücksichtigt dabei jedoch nicht hinreichend, daß der Kreis der in den Vergleich einzubeziehenden Unternehmen sich nach dem in Frage stehenden Geschäftsverkehr, zu dem der Zugang begehrt wird, richtet (vgl. BGH, Urt. v. 1.7.1976, a.a.O. - BMW-Direkthändler; Urt. v. 30.1.1970 - KZR 3/69, GRUR 1970, 200, 201 = WuW/E 1069, 1071 - Tonbandgeräte-Importeur; Markert, a.a.O. Rdn. 159; Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt, GWB, 6. Aufl., § 26 Rdn. 138).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Das Tatbestandserfordernis der Unbilligkeit wird auch durch die auf Wettbewerbsfreiheit gerichtete Zielsetzung des Gesetzes geprägt (Senatsentscheidungen BGHZ 52, 65, 71 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68] "Sportartikelmesse"; vom 30. Januar 1970 - KZR 3/69 - WuW/E BGH 1069, 1072 "Tonbandgeräte"; vom 30. September 1971 - KZR 12/70 - WuW/E BGH 1200, 1203 "Vermittlungsprovision für Flugpassagen"; vom 21. Juni 1971 - KZR 8/70 - WuW/E BGH 1205, 1208 "Verbandszeitschrift").
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Dieser Anspruch ist das Entgelt dafür, "daß der Käufer des Geräts Vervielfältigungsstücke zum persönlichen Gebrauch herstellen darf" (Urteil des BGH vom 30. Januar 1970, GRUR 1970, S. 200 [201]).
  • LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13

    Kartellklage gegen die ZPÜ wegen urheberrechtliche Vergütungssätze von

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der bereits in einer um 2 % des Veräußerungserlöses höheren Forderung durch Verwertungsgesellschaften eine ungerechtfertigte Diskriminierung liege (BGH, GRUR 1970, 200 - Tonbandgeräte-Importeur), könnten die vorliegend den dem Vergleich bzw. dem Gesamtvertrag beigetreten PC-Herstellern gewährten Rabatte von über 80 % bzw. über 60 % keinesfalls gerechtfertigt sein.

    ee) Demgegenüber kann nicht die vom Kläger unter Berufung auf die Entscheidung des BGH Tonbandgeräte-Importeur (GRUR 1970, 200) mit dem Klageantrag Ziff. 1 geltend gemachte Erhöhung der Vergütungssätze um 2 % als Grenze der Kartellrechtswidrigkeit angenommen werden.

  • OLG München, 19.06.2020 - 6 Sch 21/15

    Gerätevergütung für PCs mit eingebauter Festplatte

    Denn eine derartige Diskrepanz entbehre jeglicher Rechtfertigung (ebenso BGH GRUR 1970, 200, 201 - Tonbandgeräte-Importeur).

    Unbehelflich bleibt schließlich auch der Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes GRUR 1970, 200 - Tonbandgeräte-Importeur: Der dort judizierte Sachverhalt ist mit dem streitgegenständlichen nicht vergleichbar, betraf er doch die Erhebung unterschiedlich hoher Pauschalvergütungen bei Importeuren gleichartiger Geräte.

  • OLG München, 03.12.2020 - 6 Sch 58/18

    Geräteabgabe bei Computer

    Unbehelflich bleibt schließlich auch der Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes GRUR 1970, 200 - Tonbandgeräte-Importeur: Der dort judizierte Sachverhalt ist mit der dem Streitfall zugrunde liegenden Konstellation nicht vergleichbar, betraf er doch die Erhebung unterschiedlich hoher Pauschalvergütungen bei Importeuren gleichartiger Geräte.
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