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   BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69   

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https://dejure.org/1971,545
BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69 (https://dejure.org/1971,545)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1971 - I ZR 128/69 (https://dejure.org/1971,545)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1971 - I ZR 128/69 (https://dejure.org/1971,545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweis einer bestandsgefährdenden Beeinträchtigung - Allgemeine Entwicklung der Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil - Angriff auf das Gefüge des Pressewesens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 2025
  • MDR 1971, 644
  • GRUR 1971, 477
  • afp 1971, 69
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die unentgeltliche Verteilung eines Anzeigenblattes mit redaktionellem Teil gegen den lauteren Wettbewerb verstößt (Ergänzung zu BGHZ 51, 236 ff).

    Dieses Urteil hat der erkennende Senat aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 18. Dezember 1968 - I ZR 113/66 = BGHZ 51, 236).

  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59

    Verbandsstoffe

    Auszug aus BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69
    Wie der erkennende Senat bereits in dem ersten Revisionsurteil weiter ausgeführt hat, hängt die Entscheidung, ob eine wettbewerbliche Maßnahme durch unentgeltliche Hingabe von Waren und Leistungen den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs widerspricht, maßgeblich davon ab, ob durch diese Maßnahme infolge progressiver Übersteigerung eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs eintritt und gegen das sittlichrechtliche Bewußtsein des Durchschnittsgewerbetreibenden der betreffenden Branche oder der Allgemeinheit verstoßen wird, mit anderen Worten, ob die werbliche Maßnahme zu einer gemeinschaftsschädlichen Störung der Wirtschaftsordnung führt (vgl. RG GRUR 1938, 207, 209 - Persil; BGHZ 23, 365 - Suwa., BGH GRUR 1960, 382, 384 - Verbandstoffe; GRUR 1960, 432 - Kfa-Nummernschild; BGHZ 43, 278 - Kleenex).
  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69
    Das Berufungsgericht hat auch nicht die in der Entscheidung des früheren I. Zivilsenats vom 16. März 1962 (GRUR 1963, 34) entwickelten Grundsätze verletzt.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69
    Wie der erkennende Senat bereits in dem ersten Revisionsurteil weiter ausgeführt hat, hängt die Entscheidung, ob eine wettbewerbliche Maßnahme durch unentgeltliche Hingabe von Waren und Leistungen den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs widerspricht, maßgeblich davon ab, ob durch diese Maßnahme infolge progressiver Übersteigerung eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs eintritt und gegen das sittlichrechtliche Bewußtsein des Durchschnittsgewerbetreibenden der betreffenden Branche oder der Allgemeinheit verstoßen wird, mit anderen Worten, ob die werbliche Maßnahme zu einer gemeinschaftsschädlichen Störung der Wirtschaftsordnung führt (vgl. RG GRUR 1938, 207, 209 - Persil; BGHZ 23, 365 - Suwa., BGH GRUR 1960, 382, 384 - Verbandstoffe; GRUR 1960, 432 - Kfa-Nummernschild; BGHZ 43, 278 - Kleenex).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69
    Wie der erkennende Senat bereits in dem ersten Revisionsurteil weiter ausgeführt hat, hängt die Entscheidung, ob eine wettbewerbliche Maßnahme durch unentgeltliche Hingabe von Waren und Leistungen den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs widerspricht, maßgeblich davon ab, ob durch diese Maßnahme infolge progressiver Übersteigerung eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs eintritt und gegen das sittlichrechtliche Bewußtsein des Durchschnittsgewerbetreibenden der betreffenden Branche oder der Allgemeinheit verstoßen wird, mit anderen Worten, ob die werbliche Maßnahme zu einer gemeinschaftsschädlichen Störung der Wirtschaftsordnung führt (vgl. RG GRUR 1938, 207, 209 - Persil; BGHZ 23, 365 - Suwa., BGH GRUR 1960, 382, 384 - Verbandstoffe; GRUR 1960, 432 - Kfa-Nummernschild; BGHZ 43, 278 - Kleenex).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Die zuerst ergangenen Entscheidungen (BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 26. März 1971 - I ZR 128/69 GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II) hätten den Wettbewerb von Anzeigenblättern mit Zeitungen betroffen.

    Die Wettbewerbswidrigkeit ist abhängig von der individuellen Gestaltung, von Umfang, Intensität und Wirkung der Werbemaßnahme; dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in ihren vielgestaltigen Fällen und Ergebnissen: z.B. Anzeigenblätter und Tageszeitungen = Senatsurteile v. 27.01.1956 - I ZR 146/54; BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; v. 18.12.1968 - I ZR 113/66; BGHZ 51, 236, 242 m.w.N. - Stuttgarter Wochenblatt I; v. 26.03.1971 - I ZR 128/69 GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II; Verbindung von Geschäftsanzeigen und Tageszeitungen = Senatsurteil v. 11.03.1977 - I ZR 101/75 GRUR 1977, 668 - WAZ-Anzeiger; Gratisverteilung eines Teils der Auflage einer Fachzeitschrift = Senatsurteil vom 17.12.1976 - I ZR 26/75 GRUR 1977, 608 - Feld und Wald II; Ausstattung einer Zeitung mit doppeltem Lokalteil = Senatsurteil v. 15.12.1978 - I ZR 40/77 GRUR 1979, 409 - Lippische Rundschau; Strukturen der Herausgabe von Zeitungen = Kartellsenat v. 18.12.1979 - KVR 2/79 BGHZ 76, 55, 74 - E. Markt.

    Für die Annahme einer die Allgemeinheit treffenden Bestandsgefährdung genügt nicht eine abstrakte Gefährdung oder die Möglichkeit rechtspolitisch unerwünschter Entwicklungen; es ist nicht Zweck von Wettbewerbsstreitigkeiten nach § 1 UWG, rechtspolitische Maßnahmen in die Wege zu leiten, abzuändern oder zu unterbinden; erforderlich ist vielmehr, daß aus der umstrittenen Werbemaßnahme eine konkrete ernste Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs erwächst, durch die die Interessen der Allgemeinheit in einem nicht unerheblichen Umfang beeinträchtigt werden; die Gesamtwürdigung der die Werbemaßnahme begründenden und begleitenden Umstände ist maßgebend für die Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit; es kommt auf die Auswirkungen an, insbesondere auch auf solche, die sich mittelbar bei einer Nachahmung durch die Mitbewerber ergeben werden (vgl. BGH Urt. v. 26.02.1965 - Ib ZR 51/63 BGHZ 43, 278 - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).
  • BGH, 10.11.1987 - KVR 7/86

    "Singener Wochenblatt"; Rechtsstellung des Erwerbers bei einem Zusammenschluß;

    Ein solcher Bestandsschutz der Tageszeitungen gegen die befürchtete Bedrohung durch Anzeigenblätter ist nicht Gegenstand der gegen eine übermäßige Konzentration wirtschaftlicher Macht mit einer entsprechenden Marktbeherrschung gerichteten Fusionskontrolle; insoweit kann gegebenenfalls ein Schutz aus § 1 UWG in Frage kommen (vgl. BGHZ 51, 236, 238 ff - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 26. März 1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II; Urt. v. 22. November 1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Wettbewerbsrechtlich verwerflich wären die Verkäufe unter Einstandspreis allerdings dann, wenn sie dazu führten, allgemein die Mitbewerber vom Mineralwassermarkt zu verdrängen und wenn dadurch der Wettbewerb auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben würde, oder wenn ernstlich damit zu rechnen wäre, daß Mitbewerber in einem solchen Maße diese Preisaktionen nachahmten, daß es zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung des Wettbewerbs käme (vgl. BGHZ 51, 236, 240, 242 Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 479 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 111/87

    Antwort eines Maklers auf eine Chiffreanzeige

    Zwar kann ein wettbewerbliches Verhalten, auch wenn es als solches, für sich betrachtet, nicht zu beanstanden ist, gleichwohl wettbewerbswidrig sein, wenn - insbesondere mit Blick auf eine von ihr ausgehende Nachahmungsgefahr - zu besorgen wäre, daß es durch ihre Auswirkung auf die Mitbewerber und durch eine damit einhergehende Störung der gesamten Wettbewerbslage und der Allgemeininteressen zu wettbewerbsrechtlich nicht hinnehmbaren Wettbewerbsauswüchsen und zu einer ernstlichen Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs käme (BGHZ 43, 278, 282, 283 - Kleenex; BGHZ 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477, 478 - WRP 1971, 269, 270 - Stuttgarter Wochenblatt II, BGHZ 82, 375, 397 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 190/81, GRUR 1984, 463, 465 = WRP 1984, 386, 388 - Mitmacher-Tour).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Bei dem Blatt der Beklagten handelt es sich nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen um ein Anzeigenblatt, wie solche bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen "Freiburger Wochenbericht" (BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54]) und "Stuttgarter Wochenblatt I und II" (BGHZ 51, 236 und Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477 = WRP 1971, 269) waren.
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75

    Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung

    In Betracht kommt nach Lage der Dinge eine allgemeine Marktbehinderung, die im Einzelfall unbedeutend sein mag, aber die Gefahr in sich birgt, daß sie zur Nachahmung verleitet und auf diese Weise zur Ausschaltung des Leistungswettbewerbs in einem nicht unerheblichem Umfang führen kann (vgl. BGHZ 23, 365, 371 = GRUR 1957, 365, 367 - SUWA; BGHZ 43, 278, 284 f = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex; BGH GRUR 1965, 542, 544 f - OMO; BGHZ 51, 236, 242 = GRUR 1969, 287, 289 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75

    WAZ-Anzeiger

    Die unentgeltliche Verteilung solcher Blätter an alle Haushalte in einem bestimmten regionalen Bereich hat der Bundesgerichtshof - trotz des darin liegenden Verschenkens einer geldwerten journalistischen Leistung - u.a. im Hinblick auf ein immerhin nicht ohne weiteres von der Hand zu weisendes Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise und auch des Publikums dann nicht für wettbewerbswidrig erachtet, wenn das fragliche Blatt durch (nur einmal wöchentliche) Erscheinungsweise und durch seine Aufmachung, insbesondere durch seine Ausgestaltung in seinem (gegenüber den Tageszeitungen erheblich zurückbleibenden) redaktionellen Teil vom Verkehr nicht als Ersatz für eine Tageszeitung gewertet oder jedenfalls nicht als Informationsquelle nach Art der Tagespresse eingeschätzt wird (vgl. BGH aaO; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75

    Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung -

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht dafür auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Anzeigenblätter (BGHZ 19, 392 - Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I; GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • OLG Köln, 28.10.1983 - 6 U 156/83

    Eilbedürftigkeit im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des

  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75

    Wettbwerbswidrigkeit der Herausgabe und Verbreitung von unentgeltlich an alle

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