Rechtsprechung
BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen eine Zeicheneintragung in Deutschland - Ausschluss der Verbürgung der Gegenseitigkeit vom deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 - Unberührtheit der subsidiären ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1522
- MDR 1971, 645
- GRUR 1971, 517
- JR 1972, 20
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Ausreichend ist vielmehr, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia; BGH GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR). - BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen …
Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl; Urteil vom 2. April 1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - Swops; Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR;… Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 = WRP 2008, 1520 - afilias.de). - BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93
"Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen …
dreißigjährigen Exporttätigkeit nach Deutschland erbracht hat, mit ihren jeweiligen Geschäftspartnern eine umfangreiche Korrespondenz geführt und Rechnungen erstellt hat, was für die Annahme der erforderlichen wirtschaftlichen Betätigung im Inland unter ihrer Firmenbezeichnung ausreicht (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - SWOPS).
- OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
"The Home Depot/ Bauhaus The Home Store"
Das Unternehmen muss allerdings nicht bereits gegenüber seinen Kunden in Erscheinung getreten sein, sondern es genügt für die inländische Ingebrauchname der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt, wie etwa bei einem Import von Waren die Verwendung der Firma in der Geschäftskorrespondenz (BGH GRUR 71, 517,519 "Swops"). - BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20
Sölen
Mit der Lieferung dieser Produkte unter ihrer Firmenbezeichnung und deren Inrechnungstellung an bzw. gegenüber ihren inländischen Vertriebspartnern hat die Widersprechende sich nicht nur auf einen bloßen und für die Entstehung eines Inlandsschutzes für ein ausländisches Unternehmenskennzeichen nicht ausreichenden Export beschränkt (vgl. dazu BGH, GRUR 1995, 825, 826 - Torres), sondern eine erhebliche wirtschaftliche Betätigung im Inland entfaltet; auf eine wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar gegenüber den Endabnehmern kommt es ebenso wenig an wie auf ein Bekanntwerden ihrer wirtschaftlichen Betätigung bei diesen Verkehrskreisen (vgl. BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS). - LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96
Epson.de
Es kann hier dahinstehen, ob in dem Verhalten des Beklagten, insbesondere der Registrierung der Domain "epson.de" bei der DE-NIC ein Bestreiten des Rechts der Klägerin zum Gebrauch ihres Namens im Sinne einer Namensleugnung gesehen werden kann, denn der Klägerin droht jedenfalls eine Namensanmaßung durch Verwendung ihres Namens als Domain im Internet, wobei ein gleicher Name im Sinne des § 12 BGB bereits dann vorliegt, wenn nicht der ganze Name der Klägerin - also deren vollständige Firma - sondern nur der wesentliche Teil, mithin das Wort "Epson", benutzt wird (BGHZ 8, 318, 320; GRUR 1971, 517, 518). - BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91
Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für …
Die Feststellung einer bereits begangenen rechtlich relevanten Benutzung einer ausländischen Firma im Inland setzt voraus, daß die ausländische Firma im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (…BGH, Urt. v. 21.11.1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 316 - Napoleon III;… Urt. v. 17.9.1969 - I ZR 131/67, GRUR 1970, 528, 530 - Migrol; Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - SWOPS; BGHZ 75, 172, 176 - Concordia). - BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77
Concordia
Dabei ist zur Entstehung des inländischen Firmenschutzes nicht erforderlich, daß die ausländische unterscheidungskräftige Firmenbezeichnung so weit in den inländischen Verkehr eingedrungen ist, daß sie in den beteiligten Verkehrskreisen schon eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden hat (vgl. BGH GRUR 1969, 357, 359 - Sihl), im besonderen ist nicht erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. April 1971 (GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS) ausgeführt hat, kommt es bei tatsächlicher Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Inland unter der Auslandsfirma nicht mehr darauf an, ob diese wirtschaftliche Betätigung bei den beteiligten inländischen Verkehrskreisen allgemein bekannt geworden ist.
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05
Schutz der Bezeichnung des Haus- und Grundeigentümervereins
dd) Weitere Voraussetzung für die Entstehung eines entsprechenden Rechts beim Kläger ist es, dass sich in Bezug auf die als Benutzung in Rede stehende Handlung auch der Wille des Einbezogenen ergibt, sich der Bezeichnung zu bedienen (BGH GRUR 1971, 517, 519 -Swobs). - BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15 Der Schutz entsteht selbst dann, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium erfolgt sind (…BGH GRUR 1980, 114 Rdnr. 15 - Concordia; GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS), sofern diese Vorbereitungshandlungen nach außen im Rechtsverkehr auftreten.
- LG Hamburg, 29.07.2016 - 315 O 159/14
Markenschutz: Verletzung des Unternehmenskennzeichens "Elbphilharmonie"
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
Schutz der vom Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer …
- LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 2a O 268/09
Ehemaliger Mitarbeiter eines Medienkonzerns darf auf Internetseite des Konzerns …
- BGH, 18.05.1973 - I ZR 12/72
Geltung der Priorität einer ursprünglich geführten Firma bei Änderung der …
- BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
- KG, 21.10.2011 - 5 U 56/10
Feststellungsklage auf Nichtbestehen eines Anspruchs auf Übertragung eines …
- BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
- BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75
Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" - …
- OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 35/07
Abwendung eines Unterlassungsanspruchs durch eine Einrede aus einem …
- BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16