Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.06.1971

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69 (zu X ZR 5/66)   

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https://dejure.org/1971,90
BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69 (zu X ZR 5/66) (https://dejure.org/1971,90)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1971 - X ZA 1/69 (zu X ZR 5/66) (https://dejure.org/1971,90)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69 (zu X ZR 5/66) (https://dejure.org/1971,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens - Versagung der Akteneinsicht bei entgegenstehendem schutzwürdigen Interesse des Patentinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 416
  • GRUR 1972, 441
  • GRUR 1972, 725
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1970 - X ZA 1/69

    Anforderungen an die Akteneinsicht Dritter in Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
    Die Antragstellerin, der durch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Mai 1970 (GRUR 1970, 533 - Akteneinsicht VI), bereits Einsicht in die Nichtigkeitsakten gewährt wurde, begehrt nunmehr Einsicht in die Aktenteile dieser Akten, welche sich auf die Festsetzung des Streitwerts beziehen, hilfsweise in den Streitwertbeschluß allein.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Auszug aus BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
    Eine Abwägung der Interessen der Antragstellerin einerseits und der Verfahrensparteien andererseits (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 548 - Akteneinsicht I) ergibt, daß mindestens das schutzwürdige Interesse der Patentinhaberin dem Verlangen der Antragstellerin entgegensteht.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung kann sich nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 3 PatG und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung nur dann stellen, wenn von seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX; Busse, aaO, Rdn. 37) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird.

    Erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung unter den beteiligten Interessen (BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; Benkard/Schäfers, aaO, Rdn. 18; Busse, aaO, Rdn. 36), in die die Belange desjenigen, der Akteneinsicht begehrt, nur dann eingestellt werden können, wenn sie dem Gericht dargelegt worden und deshalb bekannt sind.

  • BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20

    Beschluss bezüglich eines Antrags auf Einsicht in die Akten eines vorangegangenen

    Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).

    Ein solches Interesse kann sich etwa daraus ergeben, dass die Unterlagen ins Einzelne gehende Ausführungen über die geschäftlichen Verhältnisse der Beteiligten enthalten (vgl. BGH, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).

  • BGH, 11.08.2020 - X ZR 14/20

    Gewährung von Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen

    Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).

    Ein solches Interesse kann sich etwa daraus ergeben, dass die Unterlagen ins Einzelne gehende Ausführungen über die geschäftlichen Verhältnisse der Beteiligten enthalten (vgl. BGH, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).

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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1971 - X ZA 1/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,585
BGH, 11.06.1971 - X ZA 1/71 (https://dejure.org/1971,585)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1971 - X ZA 1/71 (https://dejure.org/1971,585)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1971 - X ZA 1/71 (https://dejure.org/1971,585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbare Vorschriften für Patentanmeldungen, erteilte Patente und das Beschränkungsverfahren - Recht auf Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren - Schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung von Patentrechtsakten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1972, 195
  • GRUR 1972, 441
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 01.02.1974 - X ARZ 2/73

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren

    Die Beteiligten zu 1) bis 3) haben der Einsicht nicht zugestimmt; die Beteiligte zu 1) tritt jedoch den Antrag nur insoweit entgegen, als er über die von beschließenden Senat durch die Beschlüsse vom 11. Juni 1971 (X ZA 1/71) und 27. Juni 1972 (X ZA 2/72), hinsichtlich der hier interessierenden Akten gewährte Einsicht hinausgeht.

    Für die seit dem 1. Oktober 1968 entstandenen Aktenteile bestimmt sich die Entscheidung über den Einsichtsantrag nach § 41 o Abs. 3 Satz 3 PatG; diese die Gewährung von Einsicht in die Akten von Nichtigkeitsverfahren des Bundespatentgerichts regelnde Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die Akten der Berufungsinstanz entsprechend anzuwenden (vgl. BGH GRUR 1972 S. 195 - Akteneinsicht VIII).

    Der Senat hat dazu schon in seinem Beschluß vom 11. Juni 1971 (GRUR 1972 S. 195 - Akteneinsicht VIII) ausgeführt:.

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 81/03

    Voraussetzungen der Akteneinsicht in einem Patentnichtigkeitsverfahren

    Von der Akteneinsicht ist - dem Begehren beider Parteien entsprechend - das Protokoll der mündlichen Verhandlung auszunehmen, weil Gegenstand des Protokolls ein Vergleich ist, der vertraulichen Inhalt hat (vgl. Sen.Beschl. v. 11.6.1971 - X ZA 1/71, GRUR 1972, 195).
  • BPatG, 10.02.2005 - 3 ZA (pat) 49/04
    2) Nach gefestigter Rechtsprechung besteht aber kein Anspruch auf Akteneinsicht hinsichtlich solcher Aktenteile, die einen abgeschlossenen Vergleich zum Inhalt haben (vgl BGH GRUR 1972, 195, 196 - Akteneinsicht VIII; BPatGE 28, 37), was insbesondere zu gelten hat, wenn sich die Parteien des Ausgangsverfahrens auf ein schutzwürdiges Interesse berufen und der Regelungsgegenstand der im Vergleich bestimmten wechselseitigen Rechte und Pflichten weit über den Nichtigkeitsrechtsstreit hinausgeht (vgl BGH GRUR 1972, 195, 196 - Akteneinsicht VIII).

    Dem Antragsteller im Wege der Akteneinsicht auch hierüber Informationen zu verschaffen, ginge - auch soweit hilfsweise eine teilweise neutralisierte Fassung des Vergleichs begehrt wird - über das hinaus, was sinnvoll und erforderlich ist, um die Erfolgsaussichten einer eventuellen eigenen Nichtigkeitsklage oder die Ausrichtung des eigenen Verhaltens zu beurteilen (vgl Benkard, PatG, 9. Aufl, § 99, Rdnr 18; BGH GRUR 1972, 195 - Akteneinsicht VIII) und was wegen der entgegenstehenden Interessen der Antragsgegnerinnen diesen im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zugemutet werden kann.

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