Rechtsprechung
BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69 (zu X ZR 5/66) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens - Versagung der Akteneinsicht bei entgegenstehendem schutzwürdigen Interesse des Patentinhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.05.1970 - X ZA 1/69
- BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69 (zu X ZR 5/66)
- BGH, 18.04.1972 - X ZA 1/69
Papierfundstellen
- MDR 1972, 416
- GRUR 1972, 441
- GRUR 1972, 725
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1970 - X ZA 1/69
Anforderungen an die Akteneinsicht Dritter in Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
Die Antragstellerin, der durch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Mai 1970 (GRUR 1970, 533 - Akteneinsicht VI), bereits Einsicht in die Nichtigkeitsakten gewährt wurde, begehrt nunmehr Einsicht in die Aktenteile dieser Akten, welche sich auf die Festsetzung des Streitwerts beziehen, hilfsweise in den Streitwertbeschluß allein. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63
Akteneinsicht in Patentsachen
Auszug aus BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
Eine Abwägung der Interessen der Antragstellerin einerseits und der Verfahrensparteien andererseits (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 548 - Akteneinsicht I) ergibt, daß mindestens das schutzwürdige Interesse der Patentinhaberin dem Verlangen der Antragstellerin entgegensteht.
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung kann sich nach dem Wortlaut des § 99 Abs. 3 PatG und der darin zum Ausdruck kommenden Wertung nur dann stellen, wenn von seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX;… Busse, aaO, Rdn. 37) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird.Erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung unter den beteiligten Interessen (BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX;… Benkard/Schäfers, aaO, Rdn. 18;… Busse, aaO, Rdn. 36), in die die Belange desjenigen, der Akteneinsicht begehrt, nur dann eingestellt werden können, wenn sie dem Gericht dargelegt worden und deshalb bekannt sind.
- BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20
Beschluss bezüglich eines Antrags auf Einsicht in die Akten eines vorangegangenen …
Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).Ein solches Interesse kann sich etwa daraus ergeben, dass die Unterlagen ins Einzelne gehende Ausführungen über die geschäftlichen Verhältnisse der Beteiligten enthalten (vgl. BGH, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).
- BGH, 11.08.2020 - X ZR 14/20
Gewährung von Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen …
Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).Ein solches Interesse kann sich etwa daraus ergeben, dass die Unterlagen ins Einzelne gehende Ausführungen über die geschäftlichen Verhältnisse der Beteiligten enthalten (vgl. BGH, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).
- BGH, 23.10.2007 - X ZR 92/05
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Allerdings kann - über den Gesetzeswortlaut hinaus, vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441 f. - Akteneinsicht IX - auch der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05 - Akteneinsicht XVIII;… Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.). - BGH, 11.10.2004 - X ZB 25/02
Akteneinsicht XVI
Ob die Akteneinsicht versagt werden kann, wenn von Seiten des Gebrauchsmusterinhabers oder des im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Antragstellers des Löschungsverfahrens (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX, zum Patentnichtigkeitsverfahren) ein entgegenstehendes Interesse dargetan wird, kann dahingestellt bleiben, da ein der Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse seitens der Antragstellerin nicht dargetan ist. - BGH, 04.05.2004 - X ZR 231/02
Zulässigkeit eines Akteneinsichtsantrages im Verfahren vor den Patentgerichten
Die Notwendigkeit einer solchen Darlegung besteht nach § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG nur dann, wenn von seiten des Patentinhabers oder des diesem im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Nichtigkeitsklägers (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX) ein entgegenstehendes .schutzwürdiges Interesse dargetan wird; erst nach einer solchen Darlegung bedarf es einer Abwägung unter den beteiligten Interessen (Sen.Beschl. v. 16.12.1971, aaO).
- BGH, 12.01.2021 - X ZR 11/19
Gewährung der Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens
Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).Ein solches Interesse kann sich etwa daraus ergeben, dass die Unterlagen ins Einzelne gehende Ausführungen über die geschäftlichen Verhältnisse der Beteiligten enthalten (vgl. BGH, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).
- BGH, 28.09.2010 - X ZR 137/09
Gewährung von Akteneinsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens für …
Insoweit hat die der Patentinhaberin im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnde Nichtigkeitsklägerin (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX) ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse im Sinne des § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG dargelegt. - BPatG, 18.08.2010 - 2 ZA (pat) 31/10 So hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69 festgestellt, ,,dass auch der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben kann, dass Dritte in bestimmte Teile der Nichtigkeitsakten keine Einsicht erhalten" (s. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; zuletzt bestätigt mit Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2007 - X ZR 92/05, veröffentlicht in der Internet-Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs auf www.bundesgerichtshof.de).
Der Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) gebietet es deshalb, vor der Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens auch den Nichtigkeitskläger zu hören, damit er seine berechtigten Belange wahren kann" (s. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX).
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03
Gewährung von Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Ein beachtliches schutzwürdiges Gegeninteresse eines Verfahrensbeteiligten hat der Senat insbesondere in Betracht gezogen, soweit durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden konnten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX). - BGH, 15.05.2007 - X ZR 107/05
Akteneinsicht im Verfahren vor den Patentgerichten
- BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17
Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens
- BGH, 10.06.2008 - X ZR 3/08
Umfang des Akteneinsichtsrechts vor den Patentgerichten
- BPatG, 02.11.2004 - 3 ZA (pat) 32/04
- BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11
Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für …
- BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11
Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes …
- BPatG, 20.07.2011 - 2 ZA (pat) 21/11
- BGH, 27.05.2009 - Xa ZR 162/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf Akteneinsicht
- BGH, 24.11.2014 - X ZR 28/13
Akteneinsichtsrecht der Rechtsanwälte in die Akten des …
- BGH, 14.07.1999 - X ZR 225/98
Ausschluß des Akteneinsichtsrechts bei Nichtigerklärung eines Patents
- BPatG, 17.08.2005 - 1 ZA (pat) 6/05
- BPatG, 09.08.2001 - 1 ZA (pat) 8/00
- BPatG, 23.12.2005 - 1 ZA (pat) 12/05
- BPatG, 01.02.2005 - 1 ZA (pat) 12/04
- BPatG, 15.11.2004 - 1 ZA (pat) 10/04
- BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10
Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem, …
- BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
- BGH, 12.02.1974 - X ARZ 4/73
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren
- BPatG, 13.10.2010 - 3 ZA (pat) 65/10
- BPatG, 10.02.2005 - 3 ZA (pat) 49/04
- BPatG, 21.12.2004 - 3 ZA (pat) 33/04
- BPatG, 13.12.2004 - 3 ZA (pat) 43/04
- BPatG, 30.11.2004 - 3 ZA (pat) 34/04
- BPatG, 21.10.2003 - 3 ZA (pat) 27/03
- BPatG, 06.10.2003 - 4 ZA (pat) 15/03
- BPatG, 16.09.2003 - 3 ZA (pat) 25/03
- BPatG, 19.12.2002 - 3 ZA (pat) 58/02
- BPatG, 06.12.2002 - 3 ZA (pat) 47/02
- BPatG, 05.12.2001 - 3 ZA (pat) 49/01
- BPatG, 19.09.2001 - 1 ZA (pat) 4/00
- BPatG, 16.03.2001 - 3 ZA (pat) 65/00
- BPatG, 05.03.2001 - 3 ZA (pat) 42/00
- BPatG, 05.03.2001 - 3 ZA (pat) 44/00
- BPatG, 20.03.2000 - 3 ZA (pat) 4/00
- BGH, 10.02.1977 - X ARZ 1/77
Bescheidung des Antrags auf Akteneinsicht
- BGH, 07.12.1972 - X ZA 7/72
Bestehen eines Anspruchs eines Patienten auf Akteneinsicht
- BGH, 27.06.1972 - X ZA 2/72
Antrag auf Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren
- BPatG, 16.12.2005 - 3 ZA (pat) 72/05
- BPatG, 19.01.2005 - 1 ZA (pat) 13/04
- BPatG, 19.05.2004 - 3 ZA (pat) 32/03
- BPatG, 11.03.2003 - 3 ZA (pat) 64/02
- BPatG, 17.10.2002 - 3 ZA (pat) 38/02
- BPatG, 07.04.2005 - 3 ZA (pat) 1/05
Rechtsprechung
BGH, 11.06.1971 - X ZA 1/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbare Vorschriften für Patentanmeldungen, erteilte Patente und das Beschränkungsverfahren - Recht auf Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren - Schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung von Patentrechtsakten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1972, 195
- GRUR 1972, 441
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 01.02.1974 - X ARZ 2/73
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren
Die Beteiligten zu 1) bis 3) haben der Einsicht nicht zugestimmt; die Beteiligte zu 1) tritt jedoch den Antrag nur insoweit entgegen, als er über die von beschließenden Senat durch die Beschlüsse vom 11. Juni 1971 (X ZA 1/71) und 27. Juni 1972 (X ZA 2/72), hinsichtlich der hier interessierenden Akten gewährte Einsicht hinausgeht.Für die seit dem 1. Oktober 1968 entstandenen Aktenteile bestimmt sich die Entscheidung über den Einsichtsantrag nach § 41 o Abs. 3 Satz 3 PatG; diese die Gewährung von Einsicht in die Akten von Nichtigkeitsverfahren des Bundespatentgerichts regelnde Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die Akten der Berufungsinstanz entsprechend anzuwenden (vgl. BGH GRUR 1972 S. 195 - Akteneinsicht VIII).
Der Senat hat dazu schon in seinem Beschluß vom 11. Juni 1971 (GRUR 1972 S. 195 - Akteneinsicht VIII) ausgeführt:.
- BGH, 15.04.2008 - X ZR 81/03
Voraussetzungen der Akteneinsicht in einem Patentnichtigkeitsverfahren
Von der Akteneinsicht ist - dem Begehren beider Parteien entsprechend - das Protokoll der mündlichen Verhandlung auszunehmen, weil Gegenstand des Protokolls ein Vergleich ist, der vertraulichen Inhalt hat (vgl. Sen.Beschl. v. 11.6.1971 - X ZA 1/71, GRUR 1972, 195). - BPatG, 10.02.2005 - 3 ZA (pat) 49/04 2) Nach gefestigter Rechtsprechung besteht aber kein Anspruch auf Akteneinsicht hinsichtlich solcher Aktenteile, die einen abgeschlossenen Vergleich zum Inhalt haben (vgl BGH GRUR 1972, 195, 196 - Akteneinsicht VIII; BPatGE 28, 37), was insbesondere zu gelten hat, wenn sich die Parteien des Ausgangsverfahrens auf ein schutzwürdiges Interesse berufen und der Regelungsgegenstand der im Vergleich bestimmten wechselseitigen Rechte und Pflichten weit über den Nichtigkeitsrechtsstreit hinausgeht (vgl BGH GRUR 1972, 195, 196 - Akteneinsicht VIII).
Dem Antragsteller im Wege der Akteneinsicht auch hierüber Informationen zu verschaffen, ginge - auch soweit hilfsweise eine teilweise neutralisierte Fassung des Vergleichs begehrt wird - über das hinaus, was sinnvoll und erforderlich ist, um die Erfolgsaussichten einer eventuellen eigenen Nichtigkeitsklage oder die Ausrichtung des eigenen Verhaltens zu beurteilen (…vgl Benkard, PatG, 9. Aufl, § 99, Rdnr 18; BGH GRUR 1972, 195 - Akteneinsicht VIII) und was wegen der entgegenstehenden Interessen der Antragsgegnerinnen diesen im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zugemutet werden kann.
- BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10
Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem, …
Allenfalls kann der Vergleich selbst von der Einsicht in die Akten ausgenommen werden (vgl BGH GRUR 1972, 195 - Akteneinsicht VIII; BPatGE 34, 9). - BPatG, 23.12.2005 - 1 ZA (pat) 12/05 Er betrifft das Ergebnis von Verhandlungen über eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits und ist deshalb nicht für Außenstehende bestimmt (vgl. BGH GRUR 1972, 195, 196; BPatGE 28, 37, 39;… Schulte, PatG, 7. Aufl., § 99 Rn. 30).
- BPatG, 19.01.2005 - 1 ZA (pat) 13/04 Der Vergleich betrifft das Ergebnis von Verhandlungen über eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits und ist deshalb nicht für Außenstehende bestimmt (vgl. BGH GRUR 1972, 195, 196; BPatGE 28, 37, 39;… Schulte, PatG, 7. Aufl., § 99 Rn. 30).
- BPatG, 29.09.2010 - 3 ZA (pat) 49/10 Es obliegt aber der der Akteneinsicht widersprechenden Antragsgegnerin I, hier zudem eine juristische Person, derartige Gründe substantiiert darzulegen und insbesondere die auszunehmenden Aktenteile grundsätzlich genau zu bezeichnen, sofern sie sich aus nicht ohne Weiteres aus dem Vortrag ergeben (BGH GRUR 1972, 195 - Akteneinsicht; BPatG Beschl. v. 20. November 2009 - 1 ZA (pat) 6/09 zu 1 Ni 8/09 (EU)).
- BGH, 11.12.1973 - X ARZ 7/73
Anspruch auf Einsicht in die Nichtigkeitsakten betreffend eines Patents - Dartun …
Die Entscheidung über den Antrag bestimmt sich demgemäß nach § 41 o Abs. 3 Satz 3 PatG, der nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf die Akten der Berufungsinstanz entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH GRUR 1972 S. 195 - Akteneinsicht VIII). - BPatG, 23.07.2014 - 6 ZA (pat) 16/14 Des Weiteren sind von der Akteneinsicht das Protokoll der mündlichen Verhandlung auszunehmen, weil Gegenstand des Protokolls ein Vergleich ist, der vertrauliche Inhalt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 733 Akteneinsicht XX, BGH GRUR 1972, 195 Akteneinsicht VlIl).
- BPatG, 23.04.2009 - 3 ZA (pat) 89/08 Leitsatz); dagegen einen Vergleich wohl grundsätzlich ausnehmend BPatG GRUR 1986, 806; BPatGE 34, 9, 10 unter Verweis auf BGH GRUR 1972, 195, 196 - Akteneinsicht VIII; ferner Busse, PatG, 6. Aufl., § 99 Rdn. 38).
- BPatG, 06.06.2005 - 3 ZA (pat) 25/05
- BPatG, 21.12.2004 - 3 ZA (pat) 25/04
- BPatG, 30.11.2004 - 3 ZA (pat) 34/04
- BPatG, 21.10.2003 - 3 ZA (pat) 27/03
- BPatG, 16.09.2003 - 3 ZA (pat) 25/03
- BPatG, 19.12.2002 - 3 ZA (pat) 58/02
- BPatG, 05.03.2001 - 3 ZA (pat) 55/00
- BPatG, 05.03.2001 - 3 ZA (pat) 44/00
- BGH, 07.12.1972 - X ZA 7/72
Bestehen eines Anspruchs eines Patienten auf Akteneinsicht
- BGH, 27.06.1972 - X ZA 2/72
Antrag auf Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren
- BPatG, 12.05.2005 - 3 ZA (pat) 34/05
- BPatG, 05.08.2004 - 3 ZA (pat) 13/04
- BPatG, 19.05.2004 - 3 ZA (pat) 32/03
- BPatG, 11.03.2003 - 3 ZA (pat) 64/02
- BGH, 11.12.1973 - X ZR 50/70
- BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11