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   BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71   

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https://dejure.org/1972,2172
BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71 (https://dejure.org/1972,2172)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1972 - X ZB 1/71 (https://dejure.org/1972,2172)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1972 - X ZB 1/71 (https://dejure.org/1972,2172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Ermittlung der Erfindungshöhe eines Patents - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 45
  • GRUR 1972, 642
  • DB 1972, 2303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1969 - X ZB 11/68

    Disiloxan

    Auszug aus BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71
    Die Rechtsbeschwerde vertritt den Standpunkt, daß die angefochtene Entscheidung - selbst wenn man ein Analogieverfahren unterstelle - rechtsirrig und entgegen der Disiloxan-Entscheidung des erkennenden Senats (BGHZ 51, 378 = GRUR 69, 265) den Begriff des schutzfähigen Zwischenprodukts einschränke auf Fälle, in denen ein "einschrittiges" Verfahren zum Endprodukt führe.

    Daß eine solche Zweckrichtung einer Patentierung der beanspruchten Stoffe und der Verfahrenserzeugnisse nicht entgegensteht, ist in der Disiloxan-Entscheidung des erkennenden Senats (BGHZ 51, 378 = GRUR 1969, 265) allgemein bejaht worden.

  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71
    Schließlich hat die Rechtsbeschwerde zur Frage der Offenbarung der fortschrittlichen Eigenschaften der Endprodukte Stellung genommen und insbesondere unter Hinweis auf die Appetitzügler-Entscheidung des erkennenden Senats (BGHZ 45, 102 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312) gerügt, daß der angefochtene Beschluß rechtsirrig unzulässige Anforderungen an den Inhalt der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen gestellt habe.
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71
    Aufgabe ist dabei die Bereitstellung eines Stoffes bestimmter Konstitution (Beschluß des erkennenden Senats vom 14.3.1972, X ZB 2/71 - Imidazoline, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Soweit die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes unter Verweis auf Publikationen anführt, infolge der Privatisierung der kommunalen Grundversorgung habe sich die herkömmliche Bedeutung des Begriffs "Stadtwerke" dahin geändert, dass dieser nunmehr als Synonym für (irgend)ein Energie(versorgungs)unternehmen verstanden werde, handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1967 - Ia ZB 8/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; Beschluss vom 25. April 1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame; Beschluss vom 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).
  • BGH, 07.05.1974 - X ZB 12/73

    Chinolizine

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  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Das schließt nicht nur die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1965 - Ia ZB 1/64, GRUR 1966, 28, 29 - Darmreinigungsmittel; v. 30.05.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86, 90 - Ladegerät; v. 25.04.1972 - X ZB 1/71, GRUR 1972, 642, 644 - Lactame), sondern darüber hinaus auch sonst aus, der Entscheidung einen von den Feststellungen des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz abweichenden Sachverhalt zugrunde zu legen.
  • BGH, 17.05.1984 - X ZB 15/83

    "Schichtträger"; Wechsel der Patentkategorie nach Bekanntmachung

    Wird für einen solchen Gegenstand oder das Verfahren zu seiner Herstellung Patentschutz begehrt, so ist zwar zu offenbaren, wie das Zwischenprodukt zum Endprodukt weiterzuverarbeiten ist (BGH GRUR 1972, 642 - Lactame); die bekanntgemachten Erzeugnis- und Verfahrensansprüche richten sich aber nur auf das Zwischenprodukt als solches und das Verfahren zu seiner Herstellung (Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 7. Aufl., § 1 PatG Rdn. 93).
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