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   BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72   

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https://dejure.org/1973,742
BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72 (https://dejure.org/1973,742)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1973 - I ZR 21/72 (https://dejure.org/1973,742)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 (https://dejure.org/1973,742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Veranstaltung von Gewinnspielen zu Werbungszwecken gegen die Grunsätze des lauteren Wettbewerbs - Versetzen der Teilnehmer in eine Lage, in der sie einem wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwang ausgesetzt sind - Erfordernis einer Durchsuchung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 652 (Ls.)
  • MDR 1973, 381
  • GRUR 1973, 418
  • DB 1973, 614
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 39/69
    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
    Solche Umstände können auch darin liegen, worauf das Landgericht abhebt, daß das Gewinnspiel so angelegt ist, daß die Teilnehmer in eine Lage versetzt werden, in der sie einem wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwang ausgesetzt sind (vgl. BGH WRP 1971, 261 - Clix-Mann).
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; zuletzt Urteil des Senats vom 17.11.1972 - I ZR 71/71) geht das Landgericht davon aus, daß zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltete Preisausschreiben grundsätzlich zulässig sind und ihr Verbot wettbewerbsrechtlich nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt ist.
  • BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 38/63

    Werbewagen

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem im Modenschau-Fall im Hinblick auf die besondere Fallgestaltung angeschlossen (GRUR 1959, 544, 546), in neuerer Zeit Jedoch in einem anderen Fall die enge Verknüpfung mit dem Geschäftslokal nach den dort vorliegenden Umständen als wettbewerbswidrig beurteilt (GRUR 1965, 315 - Werbewagen).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem im Modenschau-Fall im Hinblick auf die besondere Fallgestaltung angeschlossen (GRUR 1959, 544, 546), in neuerer Zeit Jedoch in einem anderen Fall die enge Verknüpfung mit dem Geschäftslokal nach den dort vorliegenden Umständen als wettbewerbswidrig beurteilt (GRUR 1965, 315 - Werbewagen).
  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 71/71

    Preisausschreiben

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; zuletzt Urteil des Senats vom 17.11.1972 - I ZR 71/71) geht das Landgericht davon aus, daß zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltete Preisausschreiben grundsätzlich zulässig sind und ihr Verbot wettbewerbsrechtlich nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt ist.
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; zuletzt Urteil des Senats vom 17.11.1972 - I ZR 71/71) geht das Landgericht davon aus, daß zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltete Preisausschreiben grundsätzlich zulässig sind und ihr Verbot wettbewerbsrechtlich nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt ist.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Sie können nur dann als wettbewerbswidrig untersagt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH, Urt. v, 7.10.1958 - I ZR 62/57, GRUR 1959, 138, 139 = WRP 1959, 21 - Italienische Note; Urt. v. 21.10.1966 - Ib ZR 104/64, GRUR 1967, 202, 203 = WRP 1967, 60 - Gratisverlosung; Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418 = WRP 1973, 210 - Das Goldene A; Urt. v. 16.3.1973 - I ZR 20/72, GRUR 1973, 591, 593 = WRP 1973, 333 - Schatzjagd; Urt. v. 4.12.1986 - I ZR 170/84, GRUR 1987, 243, 244 = WRP 1987, 320 - Alles frisch; BGHZ 110, 278, 292 f. - Werbung im Programm).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76

    Kaffee-Verlosung

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).

    Solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 418 - Goldenes A; GRUR 1973, 593 - Schatzjagd).

  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 170/84

    Alles frisch - Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit begründen; solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer in übertriebener Weise angelockt und/oder einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; vgl. auch Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418, 419 = WRP 1973, 210 - Das goldene A; Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 27/72, GRUR 1974, 156, 157 = WRP 1974, 21 - Geld-Gewinnspiel).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Diese Gesichtspunkte, die den Senat bereits veranlaßt haben, zu Werbezwecken veranstaltete Gewinnspiele verschiedenster Art zu verbieten (Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das Goldene A; vom 16. März 1973 - I ZR 71/71 - Schatzjagd; vom 25. Mai 1973 - I ZR 27/72 - Kaisers Kaffeegeschäft) greifen auch im vorliegenden Falle ein.
  • BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72

    Schatzjagd

    Der Teilnehmer wird besonders häufig in das Geschäft gelockt, es werden durch die Gewinnchancen Hemmungen verdrängt und durch die Betätigung im Geschäft Käufe veranlaßt (vgl. BGH v. 17. November 1972 - I ZR 71/71; - Weihnachtswerbung - vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das goldene A; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 10. Aufl. RdNr. 51 und 84 zu § 1 UWG).
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72

    Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem

    Dabei kann auch hier offen bleiben, ob und inwieweit solche Spiele allgemein und deshalb als unzulässig beurteilt werden müssen, weil sie den Teilnehmer in enge Berührung mit dem Geschäftslokal bringen (vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung dazu die Darstellung im Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 (GRUR 1973, 418, 419 - Das goldene A -)).
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 46/74

    Vertrieb eines Schokoladenriegels - Veranstaltung eines Gewinnspiels - Sammlung

    Der erkennende Senat hatte in letzter Zeit wiederholt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die an sich bedenkliche Wertreklame nur zulässig ist, wenn sie das Publikum im Wege der Aufmerksamkeitswerbung auf das eigene Angebot hinlenkt, ohne daß dabei sachfremde Einflüsse auf den Kaufentschluß der angesprochenen Verkehrskreise zu starkes Gewicht erlangen und diese Werbung zu einem Ersatz für den Leistungswettbewerb wird (GRUR 1973, 474 - Preisausschreiben; GRUR 1973, 418 - Das goldene A; GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel).
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 100/72

    Freistellung von Barrabatten vom Zugabeverbot - Zulässigkeit von sog.

    Der Senat hat sich in jüngster Zeit wiederholt mit Erscheinungsformen der Wertreklame befaßt (vgl. BGH Schatzjagd, GRUR 73, 591 - Goldenes A; GRUR 73, 418 - Preisausschreiben; GRUR 73, 474 - Geballtes Bunt; Betrieb 73, 2391).
  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84

    Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels

    Der Bundesgerichtshof hat die Durchführung von Gewinnspielen immer dann mitverboten, wenn sie "nach der Klagbegründung nicht gesondert, sondern als ein Teil des Verletzungstatbestandes angegriffen worden war" (vgl. WRP 76, 100, 101 Mars-Riegel; WRP 76, 172, 174 Versandhandelspreisausschreiben; aber auch GRUR 73, 418 goldenes A; GRUR 74, 591 Schatzjagd).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 176/75

    Zulässigkeit von zu Zwecken des Wettbewerbs veranstalteten Gewinnspielen -

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
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