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   BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72   

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https://dejure.org/1973,1309
BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72 (https://dejure.org/1973,1309)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1973 - I ZR 51/72 (https://dejure.org/1973,1309)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1973 - I ZR 51/72 (https://dejure.org/1973,1309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Musikverlagvertrages aus wichtigem Grund - Vorliegen einer fristlosen Kündigung durch die Vornahme eines wirksamen Rücktritts vom Vertrag - Bestehen eines wichtigen Grundes in Form eines zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen Verleger und ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hofbräuhaus-Lied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 473
  • GRUR 1974, 789
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72
    Dieser ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dem kündigenden Vertragspartner wegen einer Störung der Vertrauensgrundlage nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1970, 40, 41 f - Musikverleger).

    Da es sich um ein Lied handelt, das sich beim Publikum immer noch großer Beliebtheit erfreut, für das daher Nachfrage besteht, ist der Beklagte zu 1 als Verleger verpflichtet, sich für dessen Förderung einzusetzen (BGH GRUR 1970, 40, 42 zu Ziff. IV 2 - Musikverleger).

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 80/68

    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - Pflichten des

    Auszug aus BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72
    Wie der Senat in einem unveröffentlichen Urteil dargelegt hat (Urt. v. 3. Juli 1970 - I ZR 80/68 - S. 31), stellt nicht jede - sei es auch eine schwerwiegende - Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Musikverlagsvertrages dar.
  • BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70

    Musikverleger II

    Auszug aus BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72
    Da - wie nachstehend dargelegt wird - die Annahme des Berufungsgerichts im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden ist, ein die fristlose Kündigung rechtfertigender Grund sei nicht gegeben, bedarf es keiner Prüfung der vom Berufungsgericht nicht erörterten Frage, ob die Klägerin zu 2 als am Vertrag beteiligte Inhaberin der Textrechte berechtigt gewesen ist, ohne Zustimmung der Beklagten zu 2 als Inhaberin der Rechte an der Musik die Kündigung des Vertrages auszusprechen (vgl. hierzu BGH GRUR 1973, 328 - Musikverleger II; vgl. ferner BGH GRUR 1964, 327, 330 zu Ziff. II 3 am Ende - Subverleger).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

    Dem Vertragspartner, dessen Rechte verletzt worden sind, ist es deshalb in der Regel zuzumuten, zunächst einmal seinen Vertragspartner zu gehöriger Erfüllung aufzufordern und die ihm zustehenden Ansprüche - notfalls gerichtlich - geltend zu machen; eine fristlose Kündigung ist im Allgemeinen nur im äußersten Fall gerechtfertigt (vgl. BGH, Urt. v. 5.12.1973 - I ZR 51/72, GRUR 1974, 789, 792 f. - Hofbräuhaus-Lied; Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 444 f. - Musikverleger IV; Schricker aaO § 35 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede - selbst schwerwiegende - Vertragsverletzung zur fristlosen Kündigung des Musikverlagsvertrages berechtigt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 792 f - Hofbräuhauslied; 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung).

    Vorliegend erscheint es zumutbar, daß der Kläger die Streitfrage gerichtlich klärt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 793).

    Vielmehr können - was das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat - die Vorwürfe so schwer sein, daß sie schon ihrer Art nach das Vertrauensverhältnis zerstören (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied).

  • KG, 21.11.1997 - 5 U 5398/97

    Bevollmächtigung bekannt: Kündigung kann nicht zurückgewiesen werden!

    So ist es bei Verträgen von besonders langer Dauer dem durch Vertragsverletzungen beschwerten Partner in der Regel zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst einmal zur Erfüllung anzuhalten und seine Ansprüche - notfalls gerichtlich - geltend zu machen (vgl. BGH, GRUR 1974, 789 (792 f.) - "Hofbräuhaus-Lied"; Bappert/Maunz/Schricker, Verlagsrecht, 2. Aufl., § 35 Rdn. 24; MK/von Hoyningen-Huene, a.a.O., § 89 a Rdn. 29).
  • OLG München, 16.12.1999 - 29 U 4691/99

    Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund

    Dem steht im Streitfall die vom Kläger ins Feld geführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen (BGH GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied; 1982, 41, 43 - Musikverleger III), wonach nicht jede, auch nicht jede schwerwiegende Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines auf lange Dauer abgeschlossenen Verlagsvertrages darstellt, nicht entgegen.
  • LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17

    Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Musikverlagsvertrag regelmäßig - wie auch hier - auf außerordentlich lange Dauer (die gesamte Dauer des urheberrechtlichen Schutzes an den Werken) angelegt sein kann (zur außerordentlich langen Laufzeit eines Musikverlagsvertrages schon BGH GRUR 1974, 789 - Hofbräuhauslied).
  • OLG München, 26.10.2000 - 29 U 2240/00

    Nutzungsrechte einer Musikverlagsgruppe - branchenfemde Werbung mit Chansons

    b) Für die Frage, ob die Klägerin im Wege der fristlosen Kündigung die von ihrem Vater auf die Beklagten übertragenen ausschließlichen Nutzungsrechte wiedererlangen kann, ist es durchaus von Bedeutung, dass die mit den Beklagten geschlossenen Verlagsverträge als Dauerschuldverhältnisse ausgestattet sind, auf die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen (GRUR 1974, 789, 792 - Hofbräuhauslied; 1982, 41, 43 - Musikverleger III) Anwendung findet.
  • KG, 03.05.1994 - 5 U 7240/92

    Verwirkung von urheberrechtlichen Ansprüchen

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  • OLG München, 18.11.1999 - 29 U 4691/99

    Verlag; Vertrauensverhältnis; Werbeschreiben; Musikverlagsvertrag; Kündigung;

    Dem steht im Streitfall die vom Kläger ins Feld geführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen (BGH GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied; 1982, 41, 43 - Musikverleger III), wonach nicht jede, auch nicht jede schwerwiegende Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines auf lange Dauer abgeschlossenen Verlagsvertrages darstellt, nicht entgegen.
  • OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83

    Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen

    Zu Vertragsverstößen, die zur Kündigung aus wichtigem Grund nicht berechtigen, hat der BGH in der Entscheidung "Höfbräuhaus-Lied" (GRUR 1974, 789, 792, 793) dargetan, daß nicht jede - sei es auch eine schwerwiegende - Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Musikverlagsvertrages darstellt.
  • OLG München, 11.05.1995 - 29 U 1508/95

    Fristlose Kündigung von als Dauerschuldverhältnisse ausgestalteten

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  • OLG Köln, 27.03.1986 - 6 U 18/86

    Außerordentliches Kündigungsrecht im Verlagsrecht aus wichtigem Grund

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