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   BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74   

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BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74 (https://dejure.org/1975,1467)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1975 - I ZB 1/74 (https://dejure.org/1975,1467)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1975 - I ZB 1/74 (https://dejure.org/1975,1467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall nicht mehr eintragungsfähig wäre - Eintragungsfähigkeit einer Abwandlung einer nicht allgemein bekannten Fachbezeichnung - Eintragungsfähigkeit von "Elzym" bei Verwechslungsgefahr mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 472
  • GRUR 1975, 368
  • DB 1975, 637
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Das Eintragungsverbot, so hat sie ausgeführt, erstrecke sich - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219 - Polyestra) für das bestehende Recht geklärt habe - auch auf solche Zeichen, die mit einem noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Fachausdruck ohne weiteres verwechselbar seien, sofern die Zeicheneintragung dem Zeicheninhaber ermögliche, Mitbewerbern die uneingeschränkte beschreibende Verwendung des Fachausdrucks zu untersagen.

    Bedenken gegen diese Eintragungspraxis habe der Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 24. November 1965 (BGHZ 45, 131, 142, 143 - Shortening) angedeutet; erst in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219 - Polyestra) habe er über den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG und dessen bisherige Auslegung hinausgehend das Eintragungsverbot auch auf solche Bezeichnungen ausgeweitet, die mit einem noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Fachausdruck ohne weiteres verwechselbar seien, sofern bereits im Eintragungszeitpunkt feststehe, daß durch ein solches eingetragenes Zeichen den Mitbewerbern die uneingeschränkte beschreibende Verwendung des Fachausdrucks versagt werden könne.

    Nach der Eintragung des angegriffenen Zeichens hat der Bundesgerichtshof in seiner Polyestra-Entscheidung (BGHZ 50, 219, 224, 225) auch Abwandlungen von warenbeschreibenden Angaben als vom Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG erfaßt angesehen, wenn und soweit es das Freihaltebedürfnis der Mitbewerber gebiete.

  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Eine solche nachträgliche Änderung der Rechtsprechung, die das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG in entsprechender Anwendung auf bislang nicht erfaßte Abwandlungen von warenbeschreibenden Angaben erstreckt, kann aber nicht dazu führen, ein nach der bisherigen Rechtsprechung ordnungsgemäß eingetragenes Warenzeichen nachträglich nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG zu löschen (vgl. BGHZ 37, 219, 221, 230 - Drahtseilverbindung).

    Es geht nicht an, daß Jede Änderung der Rechtsprechung auf dem Weg über § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG in den Bestand gegebenenfalls seit Jahrzehnten eingetragener Zeichen eingreifen könnte (vgl. BGHZ 37, 219, 221, 230 - Drahtseilverbindung).

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Bedenken gegen diese Eintragungspraxis habe der Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 24. November 1965 (BGHZ 45, 131, 142, 143 - Shortening) angedeutet; erst in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219 - Polyestra) habe er über den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG und dessen bisherige Auslegung hinausgehend das Eintragungsverbot auch auf solche Bezeichnungen ausgeweitet, die mit einem noch nicht allgemein bekannten freizuhaltenden Fachausdruck ohne weiteres verwechselbar seien, sofern bereits im Eintragungszeitpunkt feststehe, daß durch ein solches eingetragenes Zeichen den Mitbewerbern die uneingeschränkte beschreibende Verwendung des Fachausdrucks versagt werden könne.

    Auch zu der Frage der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens, das als Ganzes eine verhältnismäßig geringfügige Abwandlung einer schutzunfähigen Angabe darstellt, hatte der Bundesgerichtshof bis zur Eintragung des hier strittigen Zeichens "Elzym" am 15. Dezember 1960 noch nicht Stellung genommen; erst in seiner Entscheidung vom 24. November 1965 (BGHZ 45, 131, 143 - Shortening) hat er insoweit Zweifel an der bisherigen Amtspraxis angedeutet und dann schließlich in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 129 - Polyestra) engere Grundsätze zur Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen beschreibender Angaben aufgestellt.

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Da das Patentamt als Eintragungsbehörde von Amts wegen das Vorliegen von Eintragungshindernissen bis zum Abschluß des Eintragungsverfahrens zu berücksichtigen hat (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet), kommt es für eine Zeichenlöschung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG darauf an, ob im Zeitpunkt der Zeicheneintragung ein absoluter Versagungsgrund vorgelegen hatte (vgl. BGHZ 42, 151, 160 - Rippenstreckmetall II).

    Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG ist ein Warenzeichen von Amts wegen wie auch auf den - als Anregung für das Amtsverfahren zu betrachtenden - Antrag eines Dritten zu löschen, wenn erwiesen ist, daß der Zeicheneintragung ein absolutes Hindernis entgegengestanden hat (BGHZ 42, 151, 160 - Rippenstreckmetall II).

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof zwar niemals beigetreten; er hat sie aber auch vor seiner Entscheidung vom 10. Mai 1963 (GRUR 1963, 630, 631 - Polymar) nicht ausdrücklich abgelehnt; in seiner Calciduran-Entscheidung vom 14. November 1958 (GRUR 1959, 134, 135) hat er die Frage offengelassen, wobei aus dieser Entscheidung noch nicht zu entnehmen war, wie sich der Bundesgerichtshof künftig zu dieser Frage stellen würde.
  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof zwar niemals beigetreten; er hat sie aber auch vor seiner Entscheidung vom 10. Mai 1963 (GRUR 1963, 630, 631 - Polymar) nicht ausdrücklich abgelehnt; in seiner Calciduran-Entscheidung vom 14. November 1958 (GRUR 1959, 134, 135) hat er die Frage offengelassen, wobei aus dieser Entscheidung noch nicht zu entnehmen war, wie sich der Bundesgerichtshof künftig zu dieser Frage stellen würde.
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZB 4/63

    Warenzeichen für Dienstleistungsbetriebe (Wäschereien)

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Eine Löschung des Zeichens nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG scheidet grundsätzlich aus; denn hier handelt es sich nicht darum, daß eine bestehende Norm zu Unrecht auf einen Sachverhalt nicht angewandt worden ist, der dieser Norm eindeutig unterliegt (vgl. BGHZ 42, 44, 53 - Scholl); vielmehr geht es darum, daß der Anwendungsbereich der Norm des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG nachträglich auf einen vom Gesetzeswortlaut nicht eindeutig erfaßten Sachverhalt erstreckt worden ist.
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Dies konnte ebensowenig aus der Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr bei Zeichen mit schutzunfähigen Bestandteilen entnommen werden (vgl. BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier, insoweit nicht in BGHZ 30, 357).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Da das Patentamt als Eintragungsbehörde von Amts wegen das Vorliegen von Eintragungshindernissen bis zum Abschluß des Eintragungsverfahrens zu berücksichtigen hat (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet), kommt es für eine Zeichenlöschung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG darauf an, ob im Zeitpunkt der Zeicheneintragung ein absoluter Versagungsgrund vorgelegen hatte (vgl. BGHZ 42, 151, 160 - Rippenstreckmetall II).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74
    Dies konnte ebensowenig aus der Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr bei Zeichen mit schutzunfähigen Bestandteilen entnommen werden (vgl. BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier, insoweit nicht in BGHZ 30, 357).
  • BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12

    Gute Laune Drops - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune

    Die Löschung fehlerhaft eingetragener Marken ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen, realisiert entsprechend dem Gesetzeszweck das hoch zu veranschlagende Interesse der Allgemeinheit, vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen bewahrt zu werden, und dient auch dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (im Anschluss an GRUR 2010, 1017   Bonbonform; Abgrenzung zu BPatG GRUR-PP 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so BPatG 26 W (pat) 94/04 = GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes).

  • BPatG, 14.01.2010 - 25 W (pat) 7/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bonbonform (dreidimensionale

    Sowohl der Wortlaut der Vorschriften der §§ 3, 8, 50, 54 MarkenG als auch deren Zweck, der darin liegt, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren, spricht innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG gegen die Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen zu Gunsten der Inhaber angegriffener Marken bei Löschungsverfahren und zwar auch unter dem Aspekt, dass für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (Abgrenzung zu BPatG GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so aber BPatG GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

  • BPatG, 18.03.2013 - 25 W (pat) 14/12

    Schwimmbad-Isolierbaustein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Die Löschung fehlerhaft eingetragener Marken ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen, realisiert entsprechend dem Gesetzeszweck das hoch zu veranschlagende Interesse der Allgemeinheit, vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen bewahrt zu werden, und dient auch dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (im Anschluss an GRUR 2010, 1017 - Bonbonform; Abgrenzung zu BPatG GRUR-RR 2008, 49 f   lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so BPatG 26 W (pat) 94/04 = GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes).

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Um einen solchen handelt es sich in der Entscheidung des BGH zu "Elzym" (GRUR 1975, 368, 369).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

    Eine Anwendung der vom Bundesgerichtshof (Beschl. v. 7.2.1975 - I ZB 1/74, GRUR 1975, 368, 369 - Elzym) ausgesprochenen Beschränkung der Rückwirkung einer vorher durch die Rechtsprechung vorgenommenen Veränderung (dort: Verschärfung) der Eintragungsvoraussetzungen hat das Bundespatentgericht für den vorliegenden Fall ohne Rechtsverstoß mit der Begründung verneint, daß es sich bei der durch die Indorektal I-Entscheidung (aaO.) eingeleiteten Entwicklung lediglich um eine Konkretisierung und klarstellende Erläuterung der früheren Rechtsprechung (vgl. zu dieser näher Teplitzky in Festschrift für v. Gamm 1990, S. 303, 306 ff.), nicht aber - wie erklärtermaßen in der Elzym-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (aaO.) - um eine Änderung des Rechts durch Erweiterung von Eintragungshindernissen in analoger Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 2 WZG - gehandelt habe.
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
    Um einen solchen handelt es sich in der Entscheidung des BGH zu "Elzym" (GRUR 1975, 368, 369).
  • BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81

    Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei

    Die Rechtsbeschwerde wendet sich ferner gegen die Auffassung des Bundespatentgerichts, die Anmelderin könne keinen Anspruch auf Eintragung der vorliegenden Anmeldung aufgrund der - vor der "KABE"-Entscheidung entsprechend der früheren Amtspraxis erfolgten und nach der "Elzym"-Entscheidung (BGH GRUR 1975, 368) weiterhin rechtsbeständigen - Eintragung ihres mit dem "BEKA"-Bestandteil der vorliegenden Anmeldung identischen Warenzeichens Nr. 871 620 geltend machen.
  • BPatG, 06.04.2009 - 25 W (pat) 3/06

    Markenrecht: Die Relevanz des eingetragenen Zeichens

    Im Übrigen behandelt die Entscheidung "Elzym" des BGH (GRUR 1975, 368), auf die sich die Beschwerdeführerin in ihrer Argumentation stützt, nur den Fall, dass eine Marke im Eintragungszeitpunkt nach den damals geltenden Regelungen und mindestens 10 Jahre geltenden Eintragungspraxis schutzfähig war, eine spätere Änderung der Rechtsprechung aber ein Eintragungsverbot in entsprechender Anwendung auf bislang nicht erfasste Abwandlungen von warenbeschreibenden Angaben erstreckte.
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG soll zwar eine Monopolisierung beschreibender Angaben unterbinden und ihre freie Benutzbarkeit durch alle Mitbewerber sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; BGHZ 50, 219, 224 - Polyestra; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76

    Löschung eines Warenzeichens - Beschwerde gegen eine Teillöschung

    Dabei handelt es sich, wie das Bundespatentgericht zutreffend ausgeführt hat, auch bei der auf Antrag eines Dritten nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG angeordneten Löschung um eine Amtslöschung; dem Antrag kommt insoweit nur die Bedeutung einer Anregung zu (BGHZ 42, 151, 162 - Rippenstreckmetall II; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).
  • BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
  • BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75

    Anmeldung eines Warenzeichens - Zeichenrechtliche Übereinstimmung - Versagung der

  • BGH, 09.02.1979 - I ZB 23/77

    Freihaltebedürfnis für das Warenzeichen torch als Bezeichnung für Feuerzeuge -

  • BGH, 16.05.1975 - I ZR 53/74

    Klage auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der

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