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   BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73   

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https://dejure.org/1978,8040
BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73 (https://dejure.org/1978,8040)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1978 - I ZR 110/73 (https://dejure.org/1978,8040)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1978 - I ZR 110/73 (https://dejure.org/1978,8040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Frist zur Änderung des Streitwertes - Änderung des Streitwertes bei einer Sache, die zweimal in der Revisionsinstanz war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 434
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.06.1976 - III C 52.72

    Jahresfrist - Erledigung der Instanz - Erledigung des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73
    Der Antragsteller beruft sich zur Begründung der von ihm vertretenen abweichenden Auffassung auf den Beschluß des BVerwG vom 1. Juni 1976 (MDR 1976, 867, 868).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 134/75

    Festlegung des Streitwerts in Ehesachen für die Gebühren eines nach Inkrafttreten

    Auszug aus BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73
    Sie befaßt sich somit ausschließlich mit der Frage, welche Gebühren und Auslagen und in welcher Höhe sie erhoben werden; sie befaßt sich nicht mit der Regelung des Streitwerts (vgl. BGH NJW 77, 906).
  • BGH, 07.06.1978 - I ZR 57/76

    Zulässigkeit eines Antrags auf Neufestsetzung des Streitwerts - Erlangung der

    Auszug aus BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73
    Im zweiten Revisionsverfahren - I ZR 57/76 - hat der Senat durch Beschluß vom 7. Juni 1978 den Antrag auf Streitwertänderung mit der Begründung, die nach § 25 GKG n.F. vorgesehene Frist sei verstrichen, als unzulässig zurückgewiesen.
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Voraussetzung für die begehrte Feststellung der Schadensersatzverpflichtung ist nach allgemeinen Grundsätzen lediglich, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens dargelegt wird (BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 437 f. - BOUCHET), die bei Markenverletzungen - jedenfalls bei der Frage der Verletzung infolge Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, wie sie im Streitfall in Frage steht - in aller Regel in der Marktverwirrung liegen wird.
  • LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 457/06

    "Unversicherter Versand" bei eBay

    GRUR 1975, 434, 438 - BOUCHET; BGH GRUR 1992, 61, 63 - Preisvergleichsliste; BGH GRUR 1993, 926, 927 - Apothekenzeitschrift; BGH GRUR 2001, 84 - Neu in Bielefeld II: unzulässige Sonderveranstaltung).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Das Berufungsgericht ist weiter mit Recht davon ausgegangen, daß die von ihm festgestellte Fahrlässigkeit des Rechtsvorgängers der Beklagten bei der Aufnahme der Benutzung der Kennzeichnung "S." eine Anspruchsverwirkung nicht grundsätzlich ausschließt, sondern insoweit nur zu strengeren Anforderungen führt, ob und ab wann der Verletzer von der Zulässigkeit seines Vorgehens ausgehen konnte (vgl. BGH GRUR 1975, 434, 437 - Bouchet).

    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Beurteilung des Verwirkungseinwands im Kennzeichnungsrecht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob dem Zeichenverletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seiner Kennzeichnung einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß oder ob das Interesse des Inhabers der verletzten Kennzeichnung an deren ungestörtem Gebrauch den Vorrang verdient (BGH GRUR 1967, 490, 494 - Pudelzeichen; 1975, 434, 437 - Bouchet).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

    Anders als die Revision meint, gibt der Streitfall keine Veranlassung, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Wiederholungszeichen der Rechtsschutz deshalb zu versagen sei, weil für diese angesichts des Benutzungszwangs kein schützenswertes Bedürfnis bestehe (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 436 - BOUCHET; OLG Frankfurt GRUR 1992, 445, 446).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Bei seiner abschließenden Prüfung, ob ein etwaiger Besitzstand schutzwürdig bzw. die verspätete Berufung der Klägerin auf ihr Schutzrecht treuwidrig ist, wird das Berufungsgericht auch zu beachten haben, daß der Verwirkungseinwand grundsätzlich weder anfängliche Gutgläubigkeit (BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei; st. Rspr.) noch einen im späteren Verlauf gewonnenen Glauben des Verletzers an die eigene Berechtigung voraussetzt; Fahrlässigkeit des Verletzers verschärft nur die Anforderungen daran, ob und von wann ab der Verletzer von einer Duldung seines Verhaltens durch den Berechtigten ausgehen durfte (BGH a.a.O. - Sitex; vgl. auch schon BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei; BGH a.a.O. GRUR S. 480 f - Bleiarbeiter; BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 437 - BOUCHET).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 2 U 55/18

    Polyamid mit Polyurethan, Laufmütze - Wettbewerbsverstoß im Online-Handel für

    In der Regel bedarf es daher keiner detaillierten Darlegungen (BGH GRUR 1974, 735 (736) - Pharmamedan; BGH GRUR 1975, 434 (438) - BOUCHET; BGH GRUR 1992, 61 (63) - Preisvergleichsliste; BGH GRUR 1993, 926 (927) - Apothekenzeitschrift; BGH GRUR 2001, 84 - Neu in Bielefeld II: unzulässige Sonderveranstaltung ).
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Nicht ganz zweifelsfrei erscheint bereits, ob in einem Fall wie dem vorliegenden überhaupt - wie sonst bei der Verletzung von Zeichenrechten (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 437 f m.w.N. - BOUCHET) - allein von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden kann, daß solche Verletzungshandlungen regelmäßig mindestens einen Marktverwirrungsschaden zur Folge haben und daß es demgemäß näherer Darlegungen des Gläubigers zur Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung in der Regel nicht bedarf (BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 80/73, GRUR 1974, 735, 736 - Pharmamedan); denn der vorliegende Fall weist insoweit schon die Besonderheit auf, daß ein etwaiger Marktverwirrungsschaden auch auf die gleichzeitige Verwendung einer nur geringfügig abweichenden und ebenfalls zur Verwechslung führenden firmenrechtlichen Kennzeichnungsweise zurückzuführen sein kann, die aber von der Klägerin geduldet wird.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Ankoppelungsstation und ein

    Besaß er im Zeitpunkt der Klageerhebung ein Feststellungsinteresse, so bleibt die Feststellungsklage daher zulässig, auch wenn der Schaden nachträglich im Laufe des Rechtsstreits bezifferbar wird (BGH, GRUR 1975, 434 - Bouchet; BGH, NJW 1978, 210; BGH, NJW-RR 2004, 79; BGH, NJW 2006, 439 Zigann/Werner, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz,1. Aufl., § 256 Rn.7).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 6 O 186/20
    Bei beiden Entscheidungen (BGH, GRUR 1974, 735 und BGH, GRUR 1975, 434) ging es um die Verletzung von Firmen- bzw. Kennzeichenrechten.
  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß löschungsreife Zeichen durch Aufnahme der Benutzung wieder vollen Rechtsschutz mit der Priorität der Anmeldung erlangen können, dieser Rechtsschutz aber gegenüber jüngeren übereinstimmenden Warenzeichen, die während der Zeit der Löschungsreife angemeldet und bekanntgemacht worden sind, eingeschränkt ist (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; GRUR 1974, 276, 278 - King; GRUR 1975, 434, 436 - Bouché; GRUR 1978, 642, 644 - Silva).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1992 - 6 U 113/89

    Anspruch auf Löschung von Neuzeichen ; Vorliegen eines Wiederholungszeichens;

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