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   BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74   

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https://dejure.org/1975,2179
BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74 (https://dejure.org/1975,2179)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1975 - I ZR 72/74 (https://dejure.org/1975,2179)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1975 - I ZR 72/74 (https://dejure.org/1975,2179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anbieten/Gewähren einer 15-jährigen Garantie für die Innenbearbeitung von gebrauchten Hausschornsteinen - Wettbewerbswidriges Handeln - Irreführendes Werbeversprechen - Schluss von der Rechtsform einer juristischen Person auf deren Kurzlebigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 120
  • GRUR 1976, 146
  • DB 1975, 2320
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74
    Eine langjährige Garantieübernahme ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werkes bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt und die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (vgl. BGH GRUR 1958, 455, 457 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05

    40 Jahre Garantie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine langjährige Garantieübernahme wettbewerbsrechtlich im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR 1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 457 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 2/75

    Irreführung des Verkehrs durch die Angabe "10 Jahre Garantie gegen Abblättern,

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß eine langjährige Garantieübernahme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden ist, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und wenn die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (vgl. BGH WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; ferner BGH GRUR 1958, 455, 457 - Federkernmatratzen).

    Die weiteren Werbemaßnahmen der Beklagten und deren etwaige Auswirkungen auf den Vorstellungsinhalt des Verkehrs haben außer Betracht zu bleiben, wenn die Garantiezusage und -gewährung schlechthin und ohne Rücksicht auf die sie begleitenden Gesamtumstände verboten werden soll (vgl. BGH WRP 1975, 735 - Kaminisolierung).

    Dagegen kommt es, wie aber das Berufungsgericht offenbar irrig annimmt, nicht darauf an, ob sich aus der Rechtsform der Beklagten als Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rückschlüsse auf eine etwa nicht hinreichende finanzielle Gewähr für etwaige Garantiefälle ziehen lassen (siehe dazu BGH WRP 1975, 735, 737 - Kaminisolierung).

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92

    Zielfernrohr - Irreführung/sonst

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar eine langjährige Garantieübernahme aus wettbewerbsrechtlichen Gründen im allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt und die Garantiezusage für den Vertragspartner nicht praktisch bedeutungslos ist (BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR 1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung).
  • KG, 07.01.1991 - 5 U 7575/89

    Eine zeitlich unbegrenzte Garantiezusage für einen langlebigen

    Diese wirft über den Einzelfall hinausgehende Grundsatzfragen zur wettbewerblichen Zulässigkeit einer zeitlich unbegrenzten Garantiezusage auf, deren höchstrichterliche Klärung in Ergänzung zu der Rechtsprechung zur befristeten Langzeitgarantie (BGH GRUR 1958, 455 Federkernmatratzen, GRUR 1976, 146 - Kaminisolierung) sich anbietet.
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