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   BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74   

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https://dejure.org/1975,1493
BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74 (https://dejure.org/1975,1493)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1975 - I ZR 16/74 (https://dejure.org/1975,1493)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1975 - I ZR 16/74 (https://dejure.org/1975,1493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten in den Schutzbereich des Geschmacksmustergesetzes - Ästhetische Wirkung des Zwischenfabriktats für das Endprodukts - Wirkung des Geschmackmusters auf den Formensinn des Betrachters

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gemäldewand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 907
  • GRUR 1976, 261
  • BB 1975, 1128
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Die erforderliche vergleichende Beurteilung wird in aller Regel erst durch die Prüfung ermöglicht, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit eines Werkes bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 1980, 853, 854 - Architektenwechsel; auch GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Entscheidend ist vielmehr, ob und welche Gestaltungen gerade auf dem in Rede stehenden Gebiet vorhanden gewesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Das BerGer. hat auch zu Recht berücksichtigt, daß wegen der Zweckbestimmung dieser Teile, nämlich ihres Einbaus in das Gesamterzeugnis, vorab ihre Geschmacksmusterfähigkeit zu prüfen ist; denn Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes sind lediglich selbständige, verkehrsfähige Erzeugnisse, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, LM § 1 GeschmMG Nr. 13 = GRUR 1976, 261 f. - Gemäldewand).

    Für diese Frage der Modellfähigkeit der äußeren Form kommt es daher auch noch nicht darauf an, ob - wie das BerGer. gemeint hat - der fragliche Gegenstand dazu bestimmt ist, für sich allein auf den Geschmackssinn zu wirken, oder ob er - was ausreichend ist - im Rahmen eines Gesamtprodukts seine ihm eigene ästhetische Wirkung entfalten soll und kann (vgl. BGH, LM § 1 GeschmMG Nr. 13 = GRUR 1976, 261 f. - Gemäldewand).

  • BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09

    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht

    Im Vordergrund der Beurteilung stehen diejenigen Merkmale, die die Eigenart des Geschmacksmusters begründen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 4. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Das Berufungsgericht hat die Neuheit der Klagemuster rechtsfehlerfrei bejaht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.9.1974 - I ZR 35/73, GRUR 1975, 383, 386 - Möbelprogramm.; Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand; Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 83/76, GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine I; vgl. weiter v. Gamm aaO. § 1 Rdn. 47 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 95/97

    Geschmacksmusterfähigkeit und Neuheit eines mehrpoligen Steckverbinders

    (a) Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes sind lediglich selbständige, verkehrsfähige Erzeugnisse, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (BGH GRUR 1976, 261 - Gemäldewand).

    Für die Frage der Geschmacksmusterfähigkeit einer äußeren Form kommt es noch nicht darauf an, ob der fragliche Gegenstand dazu bestimmt ist, für sich allein auf den Geschmacksinn zu wirken, oder ob er - was ausreichend ist - im Rahmen eines Gesamtprodukts seine ihm eigene ästhetische Wirkung entfalten soll und kann (BGH (GRUR 1976, 261 - Gemäldewand, GRUR 1987, 519 - Kotflügel), das kann der Prüfung der Eigentümlichkeit vorbehalten bleiben (Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz , § 1 GeschmMG Rdn. 10 m.w.N.).

    Denn diese Wirkung kann - wie ausgeführt - beim fertigen Gesamterzeugnis durch ein Zwischenfabrikat oder Bauteil (als Halbfertigerzeugnis) erfolgen (GRUR 1976, 261 - Gemäldewand, GRUR 1987, 519 - Kotflügel), sie kann aber auch dem Einbauteil selbst zukommen.

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

    Entscheidend ist vielmehr, ob und welche Gestaltungen gerade auf dem in Rede stehenden Gebiet vorhanden gewesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

    Es muß daher zunächst ermittelt werden, durch welche Merkmale der ästhetische Gesamteindruck des geschützten Werkes bestimmt Wird (vgl. BGH Urteil vom 16.4.75 - I ZR 16/74, GRUR 76, 261, 263 - Gemäldewand), da nur dann die erforderliche vergleichende Beurteilung möglich ist.
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Denn dieser ist für den Inhalt und Umfang des Geschmacksmusterrechts und für die Frage einer Nachbildung entscheidend (vgl. zuletzt BGH GRUR 1976 S. 261, 263 - Gemäldewand).
  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

    Entscheidend ist vielmehr, ob und welche Gestaltungen gerade auf dem in Rede stehenden Gebiet vorhanden gewesen sind (vgl. BGH, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

  • LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99

    Unterlassungsansprüche eines Inhabers eines Geschmacksmusters mit der Bezeichnung

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