Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,467
BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75 (https://dejure.org/1976,467)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1976 - I ZB 4/75 (https://dejure.org/1976,467)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1976 - I ZB 4/75 (https://dejure.org/1976,467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Markenbezeichnungen - Schutzfähigkeit von beschreibenden Angaben - Selbständige Bedeutung einer Produktbezeichnung und Sortenbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 379
  • GRUR 1977, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Im übrigen hat sich die Markeninhaberin insoweit allein auf den Rollenstand gestützt, ohne irgendwelche Angaben über die tatsächliche Benutzungslage zu machen (BGHZ 46, 152, 156 ff - Vitapur).

    Der Rollenstand kann zwar ein Indiz für eine ursprüngliche Zeichenschwäche sein (BGHZ 46, 152, 166 - Vitapur).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Die Bestimmung des § 41 i Abs. 2 PatG nötigt das Beschwerdegericht nicht, alle Einzelheiten seiner Überlegungen ausführlich darzulegen (vgl. BGHZ 39, 333, 337, 338 - Warmpressen).
  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Nach ständiger Rechtsprechung wird zwar durch an sich schutzunfähige, insbesondere beschreibende Angaben in einem zusammengesetzten Zeichen im allgemeinen eine Verwechslungsgefahr nicht begründet; doch kann nicht generell ausgeschlossen werden, daß auch durch solche schutzunfähigen Angaben der für die Beurteilung maßgebende Gesamteindruck des Zeichens mitbeeinflußt wird (vgl. BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma; 1967, 485, 486 - badedas).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Das Interesse, durch ein Warenzeichen zugleich einen warenbeschreibenden Hinweis zu geben, kann es - wie der Bundesgerichtshof in seiner Shortening-Entscheidung (BGHZ 45, 131, 138) betont hat - nicht rechtfertigen, eine nach dem Gesamteindruck zweier Zeichen zu bejahende Verwechslungsgefahr von vornherein aus rechtlichen Erwägungen außer acht zu lassen.
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Die vom Bundespatentgericht festgestellte und dem Verkehr bekannte Übung der Widersprechenden, zur kurzen Kennzeichnung ihrer verschiedenen Produkte sich einer mit ihrer berühmten Marke zusammengesetzten Kennzeichnung zu bedienen, ist auch insoweit zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla).
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Nach ständiger Rechtsprechung wird zwar durch an sich schutzunfähige, insbesondere beschreibende Angaben in einem zusammengesetzten Zeichen im allgemeinen eine Verwechslungsgefahr nicht begründet; doch kann nicht generell ausgeschlossen werden, daß auch durch solche schutzunfähigen Angaben der für die Beurteilung maßgebende Gesamteindruck des Zeichens mitbeeinflußt wird (vgl. BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma; 1967, 485, 486 - badedas).
  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75
    Dabei kann, wie das Bundespatentgericht zutreffend ausgeführt hat, eine Übereinstimmung des prioritätsjüngeren Zeichens mit einem Bestandteil des prioritätsälteren Zeichens genügen, wenn dieser Bestandteil den Gesamteindruck des Zeichens prägt oder doch wesentlich mitbestimmt (vgl. BGH GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG wird - entsprechend zu BGH GRUR 1977, 218 - MERCOL - daran festgehalten, daß bei zusammengesetzten Zeichen in Einzelfällen in der Sicht des Verkehrs die Angabe des Herstellernamens in seiner Bedeutung als Produktbezeichnung nicht sonderlich ins Gewicht fällt und sonach dem anderen Zeichenbestandteil eine den Gesamteindruck der Marke prägende Kraft zukommen kann.«.

    Eine bloße Herstellerangabe tritt im allgemeinen weitgehend in den Hintergrund, weil der Verkehr die Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung richtet (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 124 - NSU-Fox; Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; Urt. v. 20.10.1972 - I ZR 147/71, GRUR 1973, 314, 315 - Gentry; Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349 f. - "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy").

    Grundsätzlich liegt nämlich nur bei der Verwendung von Namen bekannter Produktionsunternehmen für den Verkehr die Annahme nahe, das Unternehmen verwende die bekannte Herstellerangabe zusammen mit zahlreichen produktbezogenen Sortennamen, weshalb dem anderen Zeichenbestandteil eine das Gesamtzeichen prägende, ein bestimmtes Produkt des Unternehmens kennzeichnende Bedeutung zukomme (BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; vgl. auch Beschl. v. 25.10.1995 - I ZB 33/93, GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont).

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Zudem bestehen berechtigte Interessen der Wirtschaft, das Warenzeichen aus Begriffselementen zu bilden, welche zugleich einen beschreibenden Hinweis auf die so bezeichnete Ware geben, deren Beachtung es verwehrt, diesen Bestandteil bei der Beurteilung der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr auszugliedern und als von vornherein rechtlich unbeachtlich zu behandeln (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; 45, 131, 139 - Shortening; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, BlPMZ 1977, 371 - KABELRAP; Ullmann, GRUR 1993, 334, 337).

    Es hat es zudem als ausgeschlossen angesehen, daß der Verkehr den Zeichenteil "Innova-" als Namen eines bekannten Produktionsunternehmens erkennt und deshalb allein in dem verbleibenden Bestandteil "-diclophlont" die Produktbezeichnung sieht, wie dies der Senat in dem besonders gelagerten Fall ESSOMARCOL ./. MERCOL (Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218) angenommen hat.

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    In einem solchen Fall liegt für den Verkehr die Annahme nahe, das Unternehmen verwende die bekannte Herstellerangabe zusammen mit zahlreichen produktbezogenen Sortennamen, weshalb in diesen Fällen dem Sortennamen eine das Gesamtzeichen prägende, nämlich das bestimmte Produkt kennzeichnende Bedeutung zukommt (BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; BGHZ 131, 122, 125 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    In Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof bei der Verwendung des Namens des Herstellers oder eines Firmenbestandteils in Warenzeichen eine Prägung des Gesamteindrucks durch den verbleibenden Bestandteil angenommen, weil der Verkehr die Waren oft nicht nach dem Namen der Hersteller unterscheide, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung richte (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 124 - NSU-Fox; Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; Urt. v. 20.10.1972 - I ZR 147/71, GRUR 1973, 314, 315 - Gentry; Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 1.12.1988 aaO. - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 aaO. - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; Beschl. v. heutigen Tage - I ZB 36/93 - Blendax Pep, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Dies bedeutet allerdings nicht, daß "Moda" bei der Beurteilung des Gesamteindrucks der Bezeichnung "Alba Moda" schlechthin außer Betracht zu bleiben hat; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können besondere Umstände dazu führen, daß der Verkehr ausnahmsweise auch beschreibende Bestandteile einer Bezeichnung nicht nur als Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware oder den Charakter eines Unternehmens ansieht, sondern sie als Teil einer insgesamt auf die betriebliche Herkunft hinweisenden Gesamtbezeichnung erkennt (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 57 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    In Einzelfällen hat der Bundesgerichtshof bei der Verwendung des Namens des Herstellers oder eines Firmenbestandteils in Warenzeichen eine Prägung des Gesamteindrucks durch den verbleibenden Bestandteil angenommen, weil der Verkehr die Waren oft nicht nach dem Namen der Hersteller unterscheide, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung richte (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 124 - NSU-Fox; Urt. v. 29.10.1957 - I ZR 108/56, GRUR 1958, 604, 605 - Wella-Perla; Urt. v. 20.10.1972 - I ZR 147/71, GRUR 1973, 314, 315 - Gentry; Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 1.12.1988 aaO - REYNOLDS R 1/EREINTZ; Beschl. v. 14.12.1988 aaO - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; Beschl. v. 14.3.1996 - I ZB 36/93, aaO - Blendax Pep).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen, daß auch für sich genommen nicht kennzeichnungskräftige Bestandteile eines Warenzeichens einen gewissen Einfluß auf dessen Gesamteindruck haben können und demgemäß bei der Beurteilung nicht völlig außer acht bleiben dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1967 Ib ZR 18/65, GRUR 1967, 485, 486 - badedas; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - Mercol; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco dïHarar; BGH GRUR 1990, 367, 370 - alpi/Alba Moda).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZB 6/95

    "IONOFIL"; Prägung des Gesamteindrucks einer aus Herstellerangabe und

    Wird demgemäß die Bezeichnung "Ionofil" vom Verkehr als Produkt- und Sortenbezeichnung angesehen, durfte das Bundespatentgericht ohne Rechtsverstoß zugrunde legen, daß die in Frage stehenden Fachkreise dieser Bezeichnung auch eine selbständige Bedeutung beimessen (BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL).
  • OLG Naumburg, 03.09.2010 - 10 U 53/09

    "SUPERillu"

    (3.) Bei der Beurteilung der evtl. Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke nicht unbeachtlich sind auch solche Drittzeichen, die zwar noch nicht benutzt sind, an denen Dritte aber Kennzeichenrechte erworben haben und die nach Art und Anzahl und nach dem Ähnlichkeitsbereich, in dem sie sich bewegen, einen Originalitätsmangel der Klagemarke indizieren (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; GRUR 1971, 577, 579 - Raupentin; GRUR 1967, 253, 254 - CONNY; GRU 1967, 246, 250 f. - Vitapur).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07

    Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des

    Wenn ein Unternehmenskennzeichen dem Verkehr aber derart geläufig ist, dann trennt der Adressat den diesbezüglichen Teil der Bezeichnung aber selbst dann vom Rest ab, wenn beide Bezeichnungen ohne jede Abgrenzung voneinander in einer Zeile stehen (BGH, GRUR 1977, 218, 219 - Mercol).
  • BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02

    Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates

  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 220/00

    Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation -

  • BPatG, 20.01.2005 - 25 W (pat) 191/02
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88

    "Duft-Flacon"; Verwechslung zweier Kennzeichen

  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 376/00
  • BPatG, 04.05.2005 - 25 W (pat) 191/02
  • OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00

    Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von drei Haftklebestiften;

  • BPatG, 16.02.2009 - 26 W (pat) 59/07
  • BPatG, 03.11.2004 - 29 W (pat) 195/02
  • BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75

    Anmeldung eines Warenzeichens - Zeichenrechtliche Übereinstimmung - Versagung der

  • BGH, 13.06.1980 - I ZB 11/78

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Vergleichszeichen bei der Beurteilung einer

  • BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
  • BPatG, 18.07.2001 - 32 W (pat) 203/00
  • BGH, 22.11.1984 - I ZB 1/84

    Widerspruch gegen die Anmeldung eines Warenzeichens beim Deutschen Patentamt -

  • BPatG, 19.08.1993 - 25 W (pat) 142/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht