Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,179
BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75 (https://dejure.org/1977,179)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1977 - I ZR 165/75 (https://dejure.org/1977,179)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1977 - I ZR 165/75 (https://dejure.org/1977,179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 132
  • NJW 1977, 951
  • MDR 1977, 646
  • GRUR 1977, 543
  • afp 1978, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Ebensowenig bedarf einer abschließenden Entscheidung, ob dem Titel einer Filmserie überhaupt ein selbständiger Urheberrechtsschutz (vgl. RGZ 123, 120, 122 ff - Brücke zum Jenseits: Titel einer Buchreihe) oder ein Urheberrechtsschutz als Teil des Gesamtwerks (vgl. RG aaO; ferner BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1960, 346 - Der nahe Osten rückt näher) zugebilligt werden kann.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Bestimmung des § 16 Abs. 1 UWG, die Druckschriften Titelschutz gewährt, für den Titelschutz von Filmwerken entsprechend herangezogen werden kann (vgl. BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes).

    Diese erhöhte Unterscheidungskraft führt ihrerseits zu einem erweiterten Schutzbereich der Kennzeichnung; denn es ist anerkannt, daß um so eher Verwechslungen eintreten je unterscheidungskräftiger die Kennzeichnung ist (BGH aaO; BGHZ 26, 52, 62 - Sherlock Holmes).

    Eine Verwechslungsgefahr (im weiteren Sinn) liegt daher im allgemeinen nur vor, wenn der Verkehr aufgrund der übereinstimmenden Bezeichnung der Werke und angesichts ihrer sachlichen Berührungspunkte auf irgendwelche Zusammenhänge schließt, so etwa in Fällen einer Bearbeitung (etwa Übersetzung oder Übertragung in eine andere Werkform), einer Fortsetzung oder von ähnlichen inhaltlichen Berührungspunkten (vgl. BGHZ 26, 52, 62, 63 - Sherlock Holmes).

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Umgekehrt ist es der öffentlichen Hand auch nicht versagt, sich auf Vorschriften des Wettbewerbsrechts zu berufen, soweit sie sich in den geschäftlichen Verkehr begeben hat und zu privaten Mitbewerbern in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGHZ 37, 1, 17 - AKI).

    Der Umstand, daß der Kläger zu 1 sein Sendegut nicht auf privatrechtlicher Ebene, sondern kraft hoheitrechtlichen Sendemonopols an die Allgemeinheit heranführt (vgl. BVerfGE 31, 314 - NJW 1971, 1739, 1740), steht daher der Annahme nicht entgegen, daß der Kläger zu 1 mit der Sendung der in Co-Produktion mit dem Kläger zu 2 hergestellten Filmserie jedenfalls im Bereich der Nachfrage des Publikums anderen Anbietern auf dem Boden der Gleichordnung gegenübertritt und sich insoweit mit der Benutzung des Titels auch in den geschäftlichen Verkehr im Sinn des § 16 UWG begeben hat (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI mit der Annahme eines privatrechtlichen Wettbewerbsverhältnisses zwischen einer Rundfunkanstalt und dem Inhaber eines Aktualitätenkinos).

    Sie hat sich zwar im Wettbewerb eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen (vgl. BGH GRUR 1965, 373, 375 - Blockeis II; 1969, 418, 420 - Standesbeamte; 1974, 733, 735 - Kfz-Schilderverkauf); das geht jedoch nicht so weit, daß ihr die Geltendmachung privatrechtlicher Rechtsfolgen aus ihrem Handeln versagt bliebe (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI).

  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung trotz ihrer Löschung im Handelsregister fort, wenn sich eine Nachtragsabwicklung als notwendig erweist (BGHZ 53, 264, 266 mit weiteren Nachweisen).

    Solche Ansprüche können sich auch daraus ergeben, daß die bei der Liquidation übergangenen Ansprüche der Kläger gegebenenfalls Rückgriffs- oder Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen ihre bisherigen Abwickler und die Gesellschafter auslösen können (vgl. BGHZ 53, 264, 266).

    Es bedarf auch keiner Prüfung, ob die danach parteifähig gebliebene Beklagte ihre gesetzlichen Vertreter, nämlich ihre bisherigen Abwickler, verloren hat (vgl. BGHZ 53, 264, 267).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Nach ständiger Rechtsprechung haben die Kläger allein dadurch noch keine Gewähr dafür, daß die noch fortbestehende Beklagte nicht mehr auf das beanstandete Verhalten zurückkommt (vgl. BGHZ 14, 163, 168, 169 - Constanze II; BGH GRUR 1972, 550, 551 - Spezialsalz II).
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Nach ständiger Rechtsprechung haben die Kläger allein dadurch noch keine Gewähr dafür, daß die noch fortbestehende Beklagte nicht mehr auf das beanstandete Verhalten zurückkommt (vgl. BGHZ 14, 163, 168, 169 - Constanze II; BGH GRUR 1972, 550, 551 - Spezialsalz II).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Die zu ihren Gunsten ergangenen Entscheidungen des Landgerichts und Berufungsgerichts werden sie nicht ohne weiteres entschuldigen können, zumal das Landgericht im vorangegangenen Verfügungsverfahren zunächst eine abweichende Auffassung vertreten hatte (vgl. BGH NJW 1975, 1220, 1223 - August-Vierzehn).
  • BGH, 06.07.1973 - I ZR 129/71

    Verletzung des Namensrechts durch die Firma und den Gebrauch der Bezeichnung e. -

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Im Kennzeichnungsrecht ist allgemein anerkannt, daß der Schutz aus § 16 UWG zwar keine Warengleichartigkeit, wohl aber eine gewisse Waren- und Branchennähe erfordert, da andernfalls der Verkehr nicht mehr annimmt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb oder es bestünden zumindest geschäftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Unternehmen (vgl. BGH GRUR 1973, 539, 540 - product-contact; 1974, 162, 163 - etirex).
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Sie hat sich zwar im Wettbewerb eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen (vgl. BGH GRUR 1965, 373, 375 - Blockeis II; 1969, 418, 420 - Standesbeamte; 1974, 733, 735 - Kfz-Schilderverkauf); das geht jedoch nicht so weit, daß ihr die Geltendmachung privatrechtlicher Rechtsfolgen aus ihrem Handeln versagt bliebe (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Der Umstand, daß der Kläger zu 1 sein Sendegut nicht auf privatrechtlicher Ebene, sondern kraft hoheitrechtlichen Sendemonopols an die Allgemeinheit heranführt (vgl. BVerfGE 31, 314 - NJW 1971, 1739, 1740), steht daher der Annahme nicht entgegen, daß der Kläger zu 1 mit der Sendung der in Co-Produktion mit dem Kläger zu 2 hergestellten Filmserie jedenfalls im Bereich der Nachfrage des Publikums anderen Anbietern auf dem Boden der Gleichordnung gegenübertritt und sich insoweit mit der Benutzung des Titels auch in den geschäftlichen Verkehr im Sinn des § 16 UWG begeben hat (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI mit der Annahme eines privatrechtlichen Wettbewerbsverhältnisses zwischen einer Rundfunkanstalt und dem Inhaber eines Aktualitätenkinos).
  • BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58

    Naher Osten

    Auszug aus BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
    Ebensowenig bedarf einer abschließenden Entscheidung, ob dem Titel einer Filmserie überhaupt ein selbständiger Urheberrechtsschutz (vgl. RGZ 123, 120, 122 ff - Brücke zum Jenseits: Titel einer Buchreihe) oder ein Urheberrechtsschutz als Teil des Gesamtwerks (vgl. RG aaO; ferner BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1960, 346 - Der nahe Osten rückt näher) zugebilligt werden kann.
  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

  • BGH, 27.01.1977 - VII ZR 146/76

    Ablehnung des Antrags der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens

  • RG, 12.01.1929 - I 255/28

    Wann wird der Titel einer Schriftenreihe als selbständiges Schriftwerk geschützt?

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Den Erwägungen des Berufungsgerichts zur Produktionseinstellung käme allenfalls dann eine Bedeutung zu, wenn es um dieses Verhalten ginge; auch dann wäre allerdings eine zurückhaltende Beurteilung geboten (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 165/75, GRUR 1977, 543, 547 = WRP 1977, 394 - Der 7. Sinn, insoweit nicht in BGHZ 68, 132).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Dem Merkmal der Branchennähe bei Unternehmenskennzeichen oder der Ähnlichkeit der Waren oder Leistungen bei Marken entspricht bei Werktiteln die Ähnlichkeit der Werkkategorien (vgl. BGHZ 68, 132, 139 f. - Der 7. Sinn; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 89 ff.; Deutsch/Mittas aaO Rdn. 116 ff. m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Der Umstand, daß die Beklagte zu 1 ihren Programmauftrag kraft öffentlichen Rechts erfüllt, steht daher nicht der Annahme entgegen, daß sie, soweit sie private geschäftliche Interessen begünstigt, den Normen des UWG unterfällt und daß demgemäß auch ihr gegenüber die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG zu bejahen ist (vgl. BGHZ 37, 1, 17 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; 68, 132, 136 - Der 7. Sinn).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht