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   BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76   

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https://dejure.org/1977,793
BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,793)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,793)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2075
  • MDR 1977, 995
  • GRUR 1977, 727
  • DB 1977, 1597
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).

    Solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 418 - Goldenes A; GRUR 1973, 593 - Schatzjagd).

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72

    Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie können ferner darin begründet sein, daß der Verbraucher in übertriebener Weise wettbewerbswidrig angelockt wird (vgl. BGH GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiele).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (vgl. BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; GRUR 1987, 243, 244 - Alles frisch).
  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 170/84

    Alles frisch - Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit begründen; solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer in übertriebener Weise angelockt und/oder einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; vgl. auch Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418, 419 = WRP 1973, 210 - Das goldene A; Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 27/72, GRUR 1974, 156, 157 = WRP 1974, 21 - Geld-Gewinnspiel).

    Einen solchen psychologischen Kaufzwang hat der Bundesgerichtshof in der vorstehend genannten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) angenommen, in der es ebenfalls um die Fallgestaltung ging, daß Teilnehmer des Gewinnspiels Ladenlokale - auch dort Filialen oder sog. Frisch-Depots der Beklagten - aufsuchen und darin an die Verkaufstheke treten mußten, um einen Teilnahmeschein einem Kästchen zu entnehmen.

    Bei dieser Annahme hat das Berufungsgericht vernachlässigt, daß der Beklagten nicht nur - wie möglicherweise am Sitz des Berufungsgerichts in Berlin - Großstadtfilialen mit größeren Verkaufsräumen und lebhaftem Zuspruch zugehören, sondern daß sie - wovon der Bundesgerichtshof bereits in der zitierten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) ausgegangen ist - ihre Ware wie die Teilnahmescheine für das Gewinnspiel im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auch über eine Vielzahl kleiner - auch ländlicher - Filialen oder Frisch-Depots vertreibt, in denen der Interessent sowohl deren Inhaber gegenübertreten als auch regelmäßig zumindest den vom Berufungsgericht weitgehend ausgeschlossenen Blickkontakt mit dem Verkaufspersonal jedenfalls dann nicht vermeiden kann, wenn er - wie vorliegend allein angegriffen - zur Abholung des Teilnahmescheins an den Ladentisch herantreten muß.

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    Diese Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I) oder für einen Aufkleber (aaO. - Alles frisch) erweise.
  • KG, 03.09.1999 - 5 U 5329/99

    Zulässigkeit eines Gewinnspiels

    Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (BGH GRUR 1977, 727, 728 - Kaffee-Verlosung I; 1987, 243, 244 - Alles frisch).
  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84

    Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels

    Mit derselben Konsequenz ist der Bundesgerichtshof in der Sache GRUR 77, 727, 728 Kaffeeverlosung I vorgegangen.
  • OLG München, 28.10.1982 - 6 U 3677/82

    Unlauterkeit des Inaussichtstellens der unentgeltlichen Zuwendung von Ware;

    Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1977, S. 727, 728 - Kaffee-Verlosung I) nicht entgegen.
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