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   BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76   

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BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76 (https://dejure.org/1978,1776)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1978 - X ZB 3/76 (https://dejure.org/1978,1776)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - X ZB 3/76 (https://dejure.org/1978,1776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • uni-duesseldorf.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 662
  • GRUR 1978, 420
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Von dem in der Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22) behandelten Fall unterscheide sich die vorliegende Patentanmeldung schon dadurch, daß eine Anwendung der Testfälle nicht "im Rahmen einer bekannten Datenverarbeitungsanlage" erfolge.

    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Einer Aufnahme in den Tenor bedarf es daher nicht; es reicht vielmehr aus, daß die Zulassung in der Begründung des Beschlusses ausgesprochen wird (vgl. BGHZ 20, 188, 189; BGH LM § 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 3; Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar 3. Aufl. 1971 § 41p PatG Rdn. 4; Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz 6. Aufl. 1973 § 41p PatG Rdn. 14).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Ebenso reicht es demnach aus, daß sich eine vom Beschwerdegericht gewollte Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde nur aus den Beschlußgründen ergibt (vgl. BGHZ 48, 134, 136).
  • BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Der Senat hat in einer Organisations- oder Rechenregel, die zur Anwendung in einer Datenverarbeitungsanlage formuliert ist, dann eine patentfähige Lehre gesehen, wenn sie eine neue, erfinderische Brauchbarkeit einer solchen Anlage lehrt (BGH GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren; BGH GRUR 1978, 420, 421f. - Fehlerortung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

    Für das Rechtsbeschwerdeverfahren in Patent- und Gebrauchsmustersachen gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1978 - X ZB 3/76, GRUR 1978, 420 - Fehlerortung; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - X ZB 18/06, GRUR 2008, 279 - Kornfeinung).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Die Ansicht dieser beiden Einsprechenden, das Bundespatentgericht habe die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die von ihm in den Gründen seines Beschlusses genannte Rechtsfrage wirksam beschränkt, ist schon deshalb unrichtig, weil die Beschränkung der Zulassung eines Rechtsmittels auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte nicht zulässig ist (BGH NJW 1982, 1535 m.w.N.; BGH BlPMZ 1974, 210 - Warmwasserbereiter; BGH GRUR 1978, 420, 422 - Fehlerortung; BGHZ 88, 191, 193 - Ziegelsteinformling).
  • BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80

    Walzstabteilung

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsgrundsätze zur Patentierbarkeit von Rechenprogrammen, die der Senat in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 659), "Prüfverfahren" (GRUR 1978, 102) und "Fehlerortung" (GRUR 1978, 420) aufgestellt hat und deren Richtigkeit die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, auf die Patentanmeldung auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles zutreffend angewendet.
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).
  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

    Eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile oder bestimmte Verfahrensbeteiligte (vgl. BGH BlPMZ 74, 210 - Warmwasserbereiter; GRUR 1978, 420, 422 - Fehlerortung; Benkard, Patentgesetz-Gebrauchsmustergesetz 7. Aufl. § 100 PatG, Rdn. 16) ist grundsätzlich möglich.
  • BGH, 20.02.1979 - X ZB 20/77

    Tabelliermappe

    Eine Beschränkung der Zulassung auf einen abgrenzbaren Teil des Verfahrensgegenstandes ist auch nicht den Beschlußgründen (hierzu vgl. BGH GRUR 1978, 420 - Fehlerortung) zu entnehmen.
  • BPatG, 12.06.1978 - 9 W (pat) 78/75
    Bremsregeln für Antiblockiersysteme bei Fahrzeugbremsen, die zwar mit technischen Merkmalen verknüpft sind, ihrem Kern nach jedoch eine Denkanweisung darstellen, sind nicht patentierbar, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Algorithmus im eigentlichen Sinn handelt, diesem jedoch wesensverwandt sind (Fortbildung BGH, 1976-06-22, X ZB 23/74, BlPMZ 1977, 20, Dispositionsprogramm; Fortbildung BGH, 1977-04-21, X ZB 24/74, BlPMZ 1977, 276, Straken; Fortbildung BGH, 1977-06-07, X ZB 20/74, BlPMZ 1977, 341, Prüfverfahren; Fortbildung BGH, 1978-02-14, X ZB 3/76, BlPMZ 1978, 349, Fehlerortung).
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