Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.02.1978 - 2 U 196/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1978, 539
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85
Getarnte Werbung II
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat in Fällen der vorliegenden Art die Wiederholungsgefahr überwiegend nicht als beseitigt angesehen, weil ein Vertragsstrafeversprechen zugunsten eines Dritten die Unterlassungsverpflichtung nicht in gleicher Weise sichere wie ein zugunsten des Gläubigers selbst wirkendes Versprechen und weil deshalb die Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung durchgreifenden Zweifeln ausgesetzt sei (OLG München WRP 1977, 510, 511; Kammergericht WRP 1977, 716; OLG Stuttgart GRUR 1978, 539, 540 = WRP 1978, 232, 233; OLG Hamburg WRP 1980, 274, 276; OLG Hamm WRP 1982, 105; OLG Oldenburg GRUR 1983, 195, 196; vgl. auch LG Berlin WRP 1977, 515).