Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.05.1978

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.04.1978 - 6 U 179/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2412
OLG Köln, 07.04.1978 - 6 U 179/77 (https://dejure.org/1978,2412)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1978 - 6 U 179/77 (https://dejure.org/1978,2412)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1978 - 6 U 179/77 (https://dejure.org/1978,2412)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 32 ZPO; § 24 Abs. 2 UWG a.F.
    Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist der für die Leistungsklage mit umgekehrten Rubrum

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit bei der negativen Feststellungsklage: Umgekehrtes Rubrum der Leistungsklage!

Papierfundstellen

  • GRUR 1978, 658
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 147/22

    Eindrehpapier

    Bei der Auslegung der Vorschrift ist die Parallele zur allgemeineren Regelung des § 32 ZPO zu berücksichtigen, nach der für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist (vgl. OLG Köln, GRUR 1978, 658; Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 14 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Die Vorschrift entspricht dem § 32 ZPO, was bei der Auslegung zu berücksichtigen ist (OLG Köln GRUR 1978, 658).
  • OLG Braunschweig, 21.06.2021 - 11 U 67/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 07.04.1978 (Az.: 6 U 179/77) sei nicht überzeugend, zumal diese mit der sogenannten Spiegelbildformel arbeite.
  • LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07

    Störerhaftung von Rapidshare

    Bei Bestehen eines besonderen Gerichtsstands ist im Falle einer negativen Feststellungsklage auch das Gericht zuständig, welches bei einer entsprechenden Leistungsklage mit umgekehrtem Rubrum zuständig wäre (OLG Köln, Urt. v. 07.04.1978, Az. 6 U 179/77).
  • AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08

    Zuständigkeitsbestimmung: negative Feststellungsklage eines Verletzers gegen eine

    Zwar ist anerkannt, dass die negative Feststellungsklage auch überall dort zulässig ist, wo die Leistungsklage mit umgekehrtem Rubrum möglich wäre (so z.B. OLG Köln, Urteil vom 7.04.1978 - 6 U 179/77 - GRUR 1978, 658 m.w.N.; Musielak/ Foerste , ZPO, 5.Aufl. 2007, § 256 Rn. 36 m.w.N.), allerdings führt dies lediglich zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover als dem Gericht, dem nach der niedersächsischen Zuständigkeitsverteilung in Urheberrechtssachen betreffend die Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, in welchem die Klägerin (und Beklagte einer gedachten Leistungsklage) nach §§ 12, 13 ZPO ihren Wohnsitz hat, Rechtsstreitigkeiten, die ihren Grund (auch) im Urheberrecht haben, zugewiesen sind.
  • LG Düsseldorf, 19.07.2019 - 10 O 202/18
    Das "Spiegelbildprinzip" kann daher allenfalls - als Ergebnis einer jeweils zweckgerichteten, teleologischen Auslegung der einzelnen Zuständigkeitsgründe - für ausschließliche oder besondere Gerichtsstände, die primär an die Sachnähe anknüpfen (wie z. B. § 29 Abs. 1 ZPO und § 32 ZPO), in Betracht kommen, nicht aber für den - ausschließlich an die Parteinähe anknüpfenden - allgemeinen Gerichtsstand nach § 12 ZPO (vgl. Gottwald, a. a. O.; Foerste, a. a. O., S. 149 ff.; Thole, a. a. O.; wohl auch OLG Köln, Urteil vom 07.04.1978, 6 U 179/77, GRUR 1978, 658).
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 131/18
    Zwar kann eine negative Feststellungsklage (auch) bei dem Gericht anhängig gemacht werden, das bei umgekehrtem Rubrum der fiktiven Leistungsklage zuständig wäre (vgl. OLG Köln, GRUR 1978, 658).
  • LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06

    Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist auch im Falle negativer Feststellungsklagen eröffnet (vgl. OLG Köln GRUR 1978, 658; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1509; jeweils für den vergleichbaren Fall des Wettbewerbsrechts; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25 Aufl., § 32 Rdnr. 14).
  • AG Uelzen, 18.03.2010 - 13 C 5024/10
    Darüber hinaus ergibt sich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts daraus, dass bei negativen Feststellungsklagen dasjenige Gericht örtlich zuständig ist, das für eine Klage umgekehrten Rubrums zuständig wäre (OLG Köln GRUR 1978, 658).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77   

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https://dejure.org/1978,394
BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77 (https://dejure.org/1978,394)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1978 - KZR 12/77 (https://dejure.org/1978,394)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77 (https://dejure.org/1978,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lizenzfreie Herstellung eines chemischpharmazeutischen Präparats - Wahrung der Berufungsfrist durch Einlegung des Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht - Gewährleistung staatlichen Rechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 367
  • NJW 1978, 2096
  • MDR 1978, 906
  • GRUR 1978, 658
  • DB 1978, 2213
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
    Die weiteren Fragen, ob das Landgericht gerade in seiner Eigenschaft als Kartellgericht entschieden und ob es dies kenntlich gemacht haben muß (vgl. dazu die Senatsurteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber" und BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"), können im vorliegenden Fall auf sich beruhen.

    Eine andere Frage ist es, ob das Kartell-Oberlandesgericht darüber hinaus zuständig ist, wenn im ersten Rechtszug ein nach §§ 87, 89 GWB für Kartellsachen zuständiges Landgericht entschieden hat, ohne sich als solches zu kennzeichnen, und es sich tatsächlich um eine Kartellsache im Sinne des § 87 Abs. 1 GWB handelt (so wohl OLG Celle NJW 1973, 808; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 49, 33, 38 "Kugelschreiber").

    Im Urteil BGHZ 49, 33, 37 ("Kugelschreiber"), dem ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem das Landgericht nicht erkennbar in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hatte, hat der erkennende Senat ausgeführt, die Berufung habe wirksam "zumindest auch" bei dem allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden können.

    Auch hat die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats das Ziel einer klaren Zuständigkeitsregelung durch die Forderung zu erreichen gesucht, es müsse deutlich klargestellt sein, daß das Landgericht in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hat, damit keinem Zweifel unterliege, bei welchem Gericht die Berufung einzulegen sei (vgl. außer den schon genannten Entscheidungen BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; vom 24. Juni 1965 a.a.O. "Brotkrieg" noch das Urteil vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 - MDR 197[xxxxx]736, 737).

    Eine befriedigende Lösung, die sowohl dem Sinn der besonderen Zuständigkeitsregelung für Kartellsachen wie dem Interesse an Rechtsklarheit Rechnung trägt, läßt sich daher nur in der Weise finden, daß eine Berufung, über die das Kartell-Oberlandesgericht zu entscheiden hat, fristwahrend auch bei dem allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden kann, das die Sache dann nach § 281 ZPO auf Antrag an das Kartell-Oberlandesgericht zu verweisen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 49, 33, 38 "Kugelschreiber").

  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
    Denn wie der erkennende Senat im Urteil BGHZ 31, 162, 167 empfohlen hat, hat das Landgericht sich im Kopf seines Urteils ausdrücklich als "Kartellkammer" bezeichnet.

    Die Unterscheidung zwischen der Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz und "für die Einlegung des Rechtsmittels" findet sich bereits in der Entscheidung BGHZ 31, 162, 167 ("Malzflocken").

    In Betracht kommt dabei, ob das Landgericht dies im Kopf seines Urteils zum Ausdruck gebracht hat, ob es gemäß § 90 GWB das Bundeskartellamt unterrichtet und ein für Kartellsachen vorgesehenes Aktenzeichen gewählt hat, schließlich auch, ob seine Entscheidungsgründe Ausführungen enthalten, die das Gericht offensichtlich nur in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht machen kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken").

  • OLG Celle, 10.11.1972 - 13 U 150/72
    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
    Mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist dies jedoch zu verneinen (vgl. Müller/Gries/Giessler, GWB 2. Aufl. § 92 Rdn. 2; Langen, Kartellgesetz 4. Aufl. § 92 Rdn. 3 und § 87 Rdn. 14 ff; Müller-Henneberg/Schwarz, GWB "Gemeinschaftskommentar" 3. Aufl. § 92 Rdn. 6; s.auch Karsten Schmidt in BB 1976, 1051, 1052; OLG Celle NJW 1973, 808).

    Eine andere Frage ist es, ob das Kartell-Oberlandesgericht darüber hinaus zuständig ist, wenn im ersten Rechtszug ein nach §§ 87, 89 GWB für Kartellsachen zuständiges Landgericht entschieden hat, ohne sich als solches zu kennzeichnen, und es sich tatsächlich um eine Kartellsache im Sinne des § 87 Abs. 1 GWB handelt (so wohl OLG Celle NJW 1973, 808; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 49, 33, 38 "Kugelschreiber").

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
    Die weiteren Fragen, ob das Landgericht gerade in seiner Eigenschaft als Kartellgericht entschieden und ob es dies kenntlich gemacht haben muß (vgl. dazu die Senatsurteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber" und BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"), können im vorliegenden Fall auf sich beruhen.
  • BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74

    Mängel der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit - Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77
    Auch hat die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats das Ziel einer klaren Zuständigkeitsregelung durch die Forderung zu erreichen gesucht, es müsse deutlich klargestellt sein, daß das Landgericht in seiner Eigenschaft als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden hat, damit keinem Zweifel unterliege, bei welchem Gericht die Berufung einzulegen sei (vgl. außer den schon genannten Entscheidungen BGHZ 31, 163, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; vom 24. Juni 1965 a.a.O. "Brotkrieg" noch das Urteil vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 - MDR 197[xxxxx]736, 737).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

    Eine Regelung, die das einzuhaltende Verfahren nur mit erheblicher Unsicherheit erkennen, einen darauf beruhenden Irrtum des Rechtsuchenden aber zur Unzulässigkeit seines Rechtsmittels führen lässt, genügt diesen Anforderungen nicht (BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367, 371 f. - Pankreaplex I; Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnZB 53/17 Rn. 20 - Berufungszuständigkeit).

    Aufgrund dessen hat der Senat für eine Berufung, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu befinden hat, entschieden, dass diese fristwahrend auch bei dem nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden kann (BGHZ 71, 367, 374 - Pankreaplex I).

    Verneint das angerufene Gericht seine Zuständigkeit, hat es den Rechtsstreit in analoger (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55) Anwendung des § 281 ZPO an das zuständige Gericht zu verweisen (BGHZ 71, 367, 374 - Pankreaplex I).

    Während die Berufung beim allgemein zuständigen Gericht auch eingelegt werden kann, wenn an der Zuständigkeit des für Kartellsachen zuständigen Oberlandesgerichts keine vernünftigen Zweifel bestehen (BGHZ 71, 367, 374 f. - Pankreaplex I), kann die Berufung beim Kartellberufungsgericht allerdings dann nicht eingelegt werden, wenn keinerlei vernünftige Zweifel an der Zuständigkeit des allgemeinen Berufungsgerichts bestehen.

  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Eine Berufung in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 EnWG, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu entscheiden hat, kann fristwahrend auch bei dem nach § 119 GVG allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden (Anschluss Senatsurteil vom 30. Mai 1978, KZR 12/77, BGHZ 71, 367).

    Eine Regelung, die das einzuhaltende Verfahren nur mit erheblicher Unsicherheit erkennen, einen darauf beruhenden Irrtum des Rechtsuchenden aber zur Unzulässigkeit seines Rechtsmittels führen lässt, genügt diesen Anforderungen nicht (Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367, 371 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15, NJW-RR 2017, 105 Rn. 18 - Gestörter Musikvertrieb).

    Aufgrund dessen hat der Senat für eine Berufung, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu befinden hat, entschieden, dass diese fristwahrend auch bei dem nach § 119 GVG allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367, 371 ff. zu § 92 Satz 2 GWB aF).

    Das Landgericht hat zwar in den Entscheidungsgründen seines Urteils seine sachliche Zuständigkeit unter Hinweis auf § 102 Abs. 1 EnWG (fehlerhaft) bejaht, gleichwohl aber die Zuständigkeitskonzentration im Land Niedersachsen übersehen und entgegen § 104 Abs. 1 Satz 1 EnWG auch nicht die Bundesnetzagentur über die Rechtsstreitigkeit unterrichtet (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1967 - KZR 10/66, BGHZ 49, 33, 37 - Kugelschreiber und vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367, 373).

  • BGH, 22.03.2016 - I ZB 44/15

    Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem

    b) Eine solche Sichtweise ist in Fällen gerechtfertigt, in denen die gesetzliche Regelung der Zuständigkeit für das Rechtsmittel nicht mit hinreichender Sicherheit erkennen lässt, ob über das Rechtsmittel das allgemein zuständige Rechtsmittelgericht oder aber das Rechtsmittelgericht zu entscheiden hat, das nach einer Spezialregelung zuständig ist, durch die die Zuständigkeit bei einem bestimmten Rechtsmittelgericht konzentriert worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367, 371 ff. zu § 92 Satz 2 GWB aF).
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Aus § 518 Abs. 1 ZPO muß entnommen werden, daß nur bei Einreichung der Berufungsschrift bei dem hierfür zuständigen Gericht eine wirksame Berufungseinlegung vorliegt, der Eingang der Berufungsschrift bei einem anderen Gericht die Frist also grundsätzlich nicht wahren kann (BGH, Urteil vom 3. November 1993 - XII ZR 135/92 - NJW 1994, 589, 590; vgl. auch BGHZ 71, 367, 374; Baumbach/Albers ZPO 58. Aufl. § 518 Rn. 5; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 518 Rn. 1; Musielak/Ball ZPO § 518 Rn. 16).

    b) Soweit der Bundesgerichtshof in BGHZ 71, 367 für das Kartellverfahren besondere Grundsätze aufgestellt hat, hat das Berufungsgericht es mit Recht abgelehnt, diese auf das vorliegende Berufungsverfahren in Baulandsachen zu übertragen.

    Die Überlegungen aus BGHZ 71, 367 können also auf das vorliegende Verfahren nicht übertragen werden (vgl. auch - zur Zulässigkeit der Berufung in Binnenschiffahrtssachen - BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 100/78 - MDR 1979, 475 f).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Eine weitere Ausnahme lässt der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs zu, wenn es um die mit beträchtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten behaftete Beantwortung der Frage geht, ob über eine Berufung das in Zivilsachen allgemein zuständige Oberlandesgericht oder das sog. Kartell-Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. BGHZ 71, 367, 371 ff.).

    Dann besteht - da für eine ergänzende Heranziehung der §§ 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG nach der Überführung des WEG-Verfahrens in die Zivilprozessordnung kein Raum mehr ist (vgl. BGHZ 155, 46, 50 f.) - auch ein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung von § 281 ZPO (vgl. auch BGHZ 71, 367, 374; BGH, Beschl. v. 2. November 1994, XII ZB 121/94, NJW-RR 1995, 379, 380; Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.).

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 48/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei

    Das funktional unzuständige Gericht hat die Sache unter diesen Umständen entsprechend § 281 ZPO an das nach der Konzentrationsregelung zuständige Rechtsmittelgericht zu verweisen (zur Verweisung bei einer Zuständigkeitskonzentration in Kartellsachen gemäß § 89 GWB vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367, 371 [juris Rn. 20] - Pankreaplex I; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 153; zur Verweisung bei Urheberrechtsstreitigkeiten gemäß § 105 UrhG vgl. OLG Koblenz, ZUM-RD 2001, 392 f.; Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 105 UrhG Rn. 7; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 105 UrhG Rn. 5; BeckOK.UrhR/Reber, 20. Edition 20. April 2018, § 105 UrhG Rn. 1; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 105 Rn. 7; zur Verweisung in Wettbewerbsrechtssachen gemäß § 13 Abs. 2 UWG vgl. Retzer/Tolkmitt in Harte/Henning, UWG, § 13 Rn. 51; MünchKomm.UWG/Ehricke, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; zur Verweisung bei Kennzeichenstreitsachen gemäß § 140 Abs. 2 MarkenG vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 37 f.).
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).

    Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 m.w.Nachw.; siehe auch BGHZ 71, 367, 371 f.).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    In einem solchen Fall kam es nach der seinerzeit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung sowie der Literatur nicht darauf an, ob es sich bei der Rechtssache gemäß § 87 Abs. 1 GWB a.F. tatsächlich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit "aus diesem Gesetz" oder "aus Kartellverträgen oder Kartellbeschlüssen" handelte (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Urteil v. 30. Mai 1978 - KZR 12/77 , BGHZ 71, 367 = WuW/E BGH 1553, Rzn. 8, 10 bei juris m.w.N. - Pankreaplex I ).

    Dies ist in der kartellrechtlichen Literatur anerkannt und entspricht überdies der ständigen und vom Bundesgerichtshof unbeanstandet gebliebenen Senatspraxis (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil v. 3. November 2010 - VI-U (Kart) 15/10 , WuW/E DE-R 3114, Rzn. 17 ff. bei juris m.w.N. - EPG ; vgl. auch FK- Bracher , § 91 GWB Rz. 14 und FK- Nägele , § 93 GWB Rz. 11, jew. m.w.N.; ebenso zur vor dem Inkrafttreten der 6. GWB-Novelle bestehenden Rechtslage BGH, Urteil v. 30. Mai 1978 - KZR 12/77 , BGHZ 71, 367 = WuW/E BGH 1553, Rzn. 14 ff. bei juris - Pankreaplex I ).

  • OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15

    Zulässigkeit der Verweisung von einem funktionell unzuständigen an das zuständige

    In Kartellsachen kommt eine Verweisung analog § 281 ZPO mit der Folge der Fristwahrung nach der Rechtsprechung in Betracht, weil es nicht möglich ist, die Rechtsstreitigkeiten, in denen das Kartell-Oberlandesgericht für die Entscheidung über die Berufung zuständig ist, so von den sonstigen Rechtsstreitigkeiten abzugrenzen, dass einerseits dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes Genüge getan wird und sich andererseits das zuständige Berufungsgericht in aller Regel zweifelsfrei feststellen lässt (BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367-375, juris, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    Dies gilt auch dann, wenn nach §§ 91 Satz 2, 87 GWB über die Berufung das Kartellberufungsgericht zu entscheiden hat; in diesem Fall verweist das angerufene Nichtkartellgericht auf Antrag den Berufungsrechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das Kartellberufungsgericht (vgl. BGH, Urteil v. 30.5.1978, KZR 12/77 "Pankreaplex I" Rn. 14 ff.; Senat, Beschluss vom 24.1.2018, VI-U (Kart) 10/17 Rn. 27; Senat, Urteil vom 3.11.2010, VI-U (Kart) 15/10 "EPG" Rn. 17 ff., beide zit. nach juris; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 6. Auflage 2020, § 93 GWB Rn. 7).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

  • BGH, 15.12.1992 - XI ZB 18/92

    Berufungseinlegung beim Senat für Handelssachen des Bezirksgerichts am Sitz der

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZB 88/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - U (Kart) 8/16
  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung

  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03

    Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94

    Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 3/22

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrags mit Strom in höheren Spannungsebenen

  • OLG Braunschweig, 23.06.2017 - 9 U 8/17

    Gerichtliche Zuständigkeiten für Ansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen

  • OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 101/99
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03

    Berufungsverfahren: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Streit über den

  • OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 101/98

    Begriff der Kartellsache - Verweisung an den zuständigen Kartellsenat nach

  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 35/92

    Formelle Anknüpfung für Rechtsmittelzuständigkeit bei Entscheidungen des

  • OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 2114/98

    Zuständigkeit bei Verknüpfung der Übertragung von Urheberrechten und

  • OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23

    Veröffentlichung; Konzentrations-Verordnung; Unzuständigkeit; Berufungsgericht;

  • OLG Köln, 21.08.2015 - 8 U 13/15
  • OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist in

  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83

    Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel -

  • LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08

    Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung

  • OLG Köln, 23.08.1994 - 6 U 128/94
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80

    Materielle Anknüpfung bei der Rechtsmittelzuständigkeit - Umfang des Grundsatzes

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2007 - W (Kart) 8/07

    Titulierte Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis im

  • OLG Köln, 08.07.1994 - 6 U 68/93

    Kartellrechtliche Vorfrage; zuständiges Berufungsgericht

  • BGH, 25.03.1993 - VII ZB 20/92

    Sofortige Beschwerde gegen Abweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 100/78

    Zuständigkeit des Schifffahrtsobergerichts bei Berufung oder Beschwerde

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 16 U (Baul) 10/98

    Sonderzuweisung der Berufungen in Baulandsachen für das Land Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83

    Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts - Bindungswirkung von Verweisungen von

  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03

    Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts: Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Köln, 03.07.1995 - 12 U 37/95
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84

    Ausnahmen von der Bindungswirkung einer Verweisung von einem Rechtsmittelgericht

  • BGH, 09.02.1993 - XI ZB 1/93

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 13.06.1978 - KZB 1/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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