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   BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75   

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https://dejure.org/1978,2461
BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75 (https://dejure.org/1978,2461)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1978 - X ZR 63/75 (https://dejure.org/1978,2461)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1978 - X ZR 63/75 (https://dejure.org/1978,2461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 577
  • GRUR 1979, 308
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Die Fassung, die das Bundespatentgericht dem Patent klarstellend gegeben hat, ist nicht nur "zwischen den Parteien maßgeblich", sondern bewirkt eine rechtsgestaltende rückwirkende Änderung der Anspruchsfassung (vgl. BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle; RG GRUR 1943, 205 - Mehrschichtenglas).
  • BGH, 01.10.1964 - KZR 5/64

    Zweifelhaftigkeit einer Patentlage - Einstweiliger Patentschutz nach

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Das Auslegungsergebnis des Tatrichters kann nur daraufhin nachgeprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze verletzt sind oder ob unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches tatsächliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen worden ist ( BGH GRUR 1965, 160, 161 re.Sp. - Abbauhammer, Benkard Patentgesetz § 9 Rdn. 51 S. 703).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Diese ist als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt (BGHZ 65, 107, 110) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. Sen.Urt. v. 07.12.1978 - X ZR 63/75, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; v. 18.12.1990 - X ZR 57/89 u. v. 17.09.1991 - X ZR 109/89; vgl. auch BGH, Urt. v. 20.03.1953 - V ZR 102/51, LM Nr. 3 zu § 133 (B) BGB; v. 01.10.1964 - KZR 5/64, GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer; v. 02.02.1985 - IVa ZR 121/83, WM 1985, 775, 777).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91

    Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens

    Die dem zugrundliegende Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung kann zwar als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt (vgl. BGHZ 65, 107, 110) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73] daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.1964 - KZR 5/64, GRUR 1965, 160, 161 - Abbauhammer; Urt. v. 07.12.1978 - X ZR 63/75, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; Urt. v. 30.11.1977 - VIII ZR 69/76, WM 1978, 266; Urt. v. 10.05.1989 - IVa ZR 66/88, WM 1989, 1344, 1345; Urt. v. 08.12.1989 - V ZR 53/88, BGHR § 559 Abs. 2 ZPO - Auslegungsgrundsätze 1).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 6 U 232/22
    Insoweit mögen entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent (BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; Hall/Nobbe in Benkard PatG, 12. Aufl., § 84 Rn. 16; Keukenschrijver in Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 84 Rn. 51 mwN; Kubis/Konertz in BeckOK-PatR, Stand Okt. 2023, PatG § 84 Rn. 16) hinsichtlich der Abweichungen, welche die unter Widerruf im Übrigen aufrechterhaltene Anspruchsfassung von der erteilten Fassung aufweist, die darauf gerichteten Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie treten.
  • LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16

    Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum

    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

    Zwar treten bei einer beschränkten Aufrechterhaltung des Klagepatents die die Abweichung behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und binden das Verletzungsgericht (vgl. BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; Senat, InstGE 5, 183 - Ziehmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 75).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Grundsätzlich treten die Abweichungen der Anspruchsfassung von der Patentschrift behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der ursprünglichen Patentbeschreibung (BGH, GRUR 1999, 145, 146 - Stoßwellen-Lithotripter) und bilden für das Verletzungsgericht den maßgeblichen Text der Patentbeschreibung (BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

    Zwar treten bei einer beschränkten Aufrechterhaltung des Klagepatents die die Abweichung behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und binden das Verletzungsgericht (vgl. BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; Senat, InstGE 5, 183 - Ziehmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 75).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03

    Ziehmaschinenzugeinheit

    In einem solchen Fall, in welchem der Urteilstenor nur eine Änderung der Patentansprüche, nicht auch der Beschreibung ausspricht, tritt der die Änderung der Anspruchsfassung betreffende Teil der Entscheidungsgründe des im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteils an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und bindet das Verletzungsgericht (vgl. dazu BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; Benkard/Rogge, Patentgesetz, 9. Aufl., § 22, Rdnrn. 58 und 66; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 14, Rdnr. 75 sowie § 84, Rdnr. 41).
  • LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15

    Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum

    Zwar kommt eine strenge rechtliche Bindung des Verletzungsgerichts an eine Einspruchsentscheidung nur dann in Betracht, wenn das Patent durch sie teilweise geändert oder vernichtet worden ist (BGH GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; BGH GRUR 1992, 839 - Linsenschleifmaschine), sie stellt aber auch im Übrigen eine gewichtige sachkundige Äußerung dar, die vom Verletzungsgericht zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen ist, wobei eine Abweichung von den prima facie sachkundigen Darlegungen in der Regel wiederum Sachkunde in technischer Hinsicht voraussetzt (BGH GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rn. A, 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Grundsätzlich treten die Abweichungen der Anspruchsfassung von der Patentschrift behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der ursprünglichen Patentbeschreibung (BGH GRUR 1999, 145, 146 - Stoßwellen-Lithotripter) und bilden für das Verletzungsgericht den maßgeblichen Text der Patentbeschreibung (BGH GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/20
  • LG Düsseldorf, 09.07.2002 - 4a O 221/01

    Dieselmotor

  • LG Düsseldorf, 13.03.2007 - 4a O 542/05

    Entstauber

  • LG Düsseldorf, 20.04.2023 - 4c O 79/22
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 58/90

    Zahlungsanspruch aus Werkvertrag wegen Herstellung und Lieferung von Sportanzügen

  • LG Düsseldorf, 11.08.2011 - 4a O 76/11

    Höschenwindel

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