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   BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77   

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https://dejure.org/1979,1380
BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77 (https://dejure.org/1979,1380)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1979 - I ZR 18/77 (https://dejure.org/1979,1380)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - I ZR 18/77 (https://dejure.org/1979,1380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreiben einer Selbstbedinungsverkaufsstätte nach dem sogenannten Cash-and-Carry System - Verwendung von Einkaufsausweisen - Rüge der Ausgabe von Bescheinigungen zum Bezug von Waren an letzte Verbraucher - Kontrolle von Ausweisen zur Einkaufsberechtigung zur Wahrung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1890
  • MDR 1979, 645
  • GRUR 1979, 411
  • DB 1979, 1173
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77
    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 11. November 1977 (BGHZ 70, 18 = GRUR 1978, 173 = WRP 1978, 43 - METRO) das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Letztverbraucher sind Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher dann, wenn sie die Einkaufsausweise mißbräuchlich dazu verwenden, auch Waren für ihren Privatbedarf - ausgenommen Waren, die sie in ihrem Sortiment führen oder für ihren gewerblichen Bedarf ohnehin benötigen - bei der Beklagten einzukaufen, wie der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1977 (BGHZ 70, 18, 28 = GRUR 1978, 173, 175, 176 = WRP 1978, 43, 46 - METRO I) näher ausgeführt hat.

    Zwar trägt das Berufungsgericht dem Gesichtspunkt Rechnung, daß Kunden der Beklagten hinsichtlich der Ware, die sie zur Weiterveräußerung in ihrem Gewerbebetrieb erwerben, nicht als Letztverbraucher angesehen werden können, und daß dies unabhängig davon gilt, ob es sich um brancheneigene oder branchenfremde Artikel handelt, wie der Senat in dem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen METRO-Urteil (BGHZ 70, 18, 25 = GRUR 1978, 173, 175 = WRP 1978, 43, 46) ausgeführt hat.

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 84/70

    Veröffentlichung von Verstößen gegen Preisbindungsverpflichtungen - Verbot der

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77
    Sie ist nach ihrem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem Dritten (Kaufscheinhändler), sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (vgl. BGH GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II).
  • BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73

    Ausgabe von Kaufausweisen an branchenfremde Gewerbetreibende durch eine

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77
    Sie ist nach ihrem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem Dritten (Kaufscheinhändler), sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (vgl. BGH GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II).
  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 19/71

    Kaufscheine

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77
    Die Vorschrift ist erlassen worden, um die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über eine vermeintliche Vorzugsstellung und angeblich besonders vorteilhafte Preisgestaltung zu verhindern, wie der Senat in der Entscheidung "Kunden-Einkaufsdienst" (BGHZ 57, 216, 218 = GRUR 1972, 135, 136) an Hand der Gesetzesmaterialien näher dargelegt hat.
  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 42/74
    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77
    Auf diese Wirkung der Ausweisausstellung gegenüber Letztverbrauchern ist im Hinblick auf den allgemein gefaßten Wortlaut des § 6 b UWG und dem mit dem Verbot verfolgten Zweck bei der Auslegung der Vorschrift abzustellen, wie der Senat in der Entscheidung "Kaufausweis III" (GRUR 1975, 382) ausgeführt und das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat.
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    PreisangabenVO; Urt. v. 26.01.1979 - 1 ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II, betr.

    Zur Beurteilung der betrieblichen Verwendbarkeit ist ein objektivierender Maßstab anzulegen, der auch der im Handel üblichen Sortimentsdiversifikation Rechnung trägt (BGH, Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412, 413 - Metro II).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß gewerbliche Abnehmer erfahrungsgemäß betriebsbezogene Waren, soweit geeignet, auch zur privaten Lebensführung einsetzen und eine Kontrolle der jeweiligen Verwendung unerträglich wäre (vgl. BGHZ 45, 1, 7 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] = GRUR 1966, 323, 325 - Ratio; Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Von einem hinnehmbaren Toleranzbereich läßt sich nur sprechen, wenn das Großhandelsunternehmen, welches ein weit gestreutes Warensortiment zum Selbstbedienungseinkauf anbietet, geeignete Maßnahmen ergreift und durchführt, die den Einkauf betriebsfremder Waren verhindern (vgl. BGHZ - Ratio aaO; BGHZ - Metro I aaO; Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 413 - Metro II).

    Es ist auch keine Begrenzung auf sogenannte betriebstypische Waren in den gewerblichen Bereichen, insbesondere des Handels, angebracht, in denen sich eine Sortimentsdiversifikation als üblich erweist (vgl. Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 414, - Metro II).

    Dabei erfährt der Begriff des letzten Verbrauchers in § 6 b UWG keine von § 6 a UWG abweichende rechtliche Beurteilung (BGH, Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Nach § 6 b UWG soll der mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundenen, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbaren Irreführung der Verbraucher begegnet werden, über eine vermeintliche Vorzugsstellung als Inhaber von Kaufausweisen zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Konditionen berechtigt zu sein (vgl. BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst; Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; BGHZ 99, 314, 316 [BGH 15.01.1987 - I ZR 112/84] - Einrichtungs-Paß).

    Der von der Beklagten mit der Vergabe der Einkaufsausweise verfolgte Zweck, die Einkaufsberechtigung auf den Erwerb von Waren durch gewerbliche Abnehmer zur betrieblichen Verwendung zu beschränken, stünde der Anwendung des § 6 b UWG nur dann entgegen, wenn sie durch geeignete Kontrollen gewährleistete, daß die in solchem Maße begrenzte Einkaufsberechtigung nicht mißbraucht wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Auf eine tatsächlich bestehende Irreführung im konkreten Fall kommt es für die Anwendung von § 6 b UWG nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; Urt. v. 11.10.1984 - I ZR 137/82, GRUR 1985, 292, 293 - Code-Karte).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    PreisangabenVO; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II, betr.

    Zur Beurteilung der betrieblichen Verwendbarkeit ist ein objektivierender Maßstab anzulegen, der auch der im Handel üblichen Sortimentsdiversifikation Rechnung trägt (BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412, 413 - Metro II).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß gewerbliche Abnehmer erfahrungsgemäß betriebsbezogene Waren, soweit geeignet, auch zur privaten Lebensführung einsetzen und eine Kontrolle der jeweiligen Verwendung unerträglich wäre (vgl. BGHZ 45, 1, 7 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] = GRUR 1966, 323, 325 - Ratio; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Soweit die Rechtsordnung dem Großhandelsunternehmen eine auf seine Funktion zugeschnittene besondere rechtliche Behandlung zuteil werden läßt, vermag dieses sie nur in Anspruch zu nehmen, wenn es durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellt, daß der im privilegierten Bereich jeweils mißbilligte Handel mit dem Letztverbraucher unterbunden wird (vgl. BGHZ 45, 1, 8 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] = GRUR 1966, 323, 325 - Ratio; Urt. v. 16.11.1973 - I ZR 98/72, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus; BGHZ 70, 18, 30 = GRUR 1978, 173, 176 - Metro I; Urt. v. 26.1.1979, I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 413 - Metro II).

    Von einem hinnehmbaren Toleranzbereich läßt sich nur sprechen, wenn das Großhandelsunternehmen, welches ein weit gestreutes Warensortiment zum Selbstbedienungseinkauf anbietet, geeignete Maßnahmen ergreift und durchführt, die den Einkauf betriebsfremder Waren verhindern (vgl. BGHZ - Ratio aaO; BGHZ - Metro I aaO; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 413 - Metro II).

    Dabei erfährt der Begriff des letzten Verbrauchers in § 6 b UWG keine von § 6 a UWG abweichende rechtliche Beurteilung (BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Nach § 6 b UWG soll der mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundenen, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbaren Irreführung der Verbraucher begegnet werden, über eine vermeintliche Vorzugsstellung als Inhaber von Kaufausweisen zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Konditionen berechtigt zu sein (vgl. BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; BGHZ 99, 314, 316 [BGH 15.01.1987 - I ZR 112/84] - Einrichtungs-Paß).

    Der von der Beklagten mit der Vergabe der Einkaufsausweise verfolgte Zweck, die Einkaufsberechtigung auf den Erwerb von Waren durch gewerbliche Abnehmer zur betrieblichen Verwendung zu beschränken, stünde der Anwendung des § 6 b UWG nur dann entgegen, wenn sie durch geeignete Kontrollen gewährleistete, daß die in solchem Maße begrenzte Einkaufsberechtigung nicht mißbraucht wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Auf eine tatsächlich bestehende Irreführung im konkreten Fall kommt es für die Anwendung von § 6 b UWG nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; Urt. v. 11.10.1984 - I ZR 137/82, GRUR 1985, 292, 293 - Code-Karte).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

    Die von der Rechtsprechung entwickelte Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze von 10 % des Gesamtumsatzes erfordert bei einem Großhandelsunternehmen, welches ein breit gestreutes Warensortiment zum Selbstbedienungseinkauf anbietet, geeignete Kontrollmaßnahmen, die den Einkauf betriebsfremder Waren zur Deckung des Privatbedarfs verhindern oder zumindest in den engen Grenzen des Toleranzbereichs halten (BGH GRUR 1979, 411, 413 - Metro II; GRUR 1990, 617, 620 - Metro III).

    Die Vorschrift stellt einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar; auf die Feststellung der Gefahr einer Irreführung im konkreten Fall kommt es nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II; BGHZ 74, 215, 220 - Kaufscheinwerbung; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, GRUR 1990, 617, 623 = WRP 1990, 488 - Metro III).

    Dem Verbot des § 6b UWG unterliegt auch, wer Einkaufsausweise an Letztverbraucher ausgibt und diese gegen Vorlage der Ausweise zum Einkauf in seinen Verkaufsstätten zuläßt (vgl. BGH GRUR 1979, 411, 412 - Metro II, m.w.N.).

    Zum geschäftlichen Verkehr mit dem letzten Verbraucher rechnet nicht nur der Handel mit dem privaten Endabnehmer, hierzu zählt auch der Absatz betriebsfremder Waren an gewerbliche Abnehmer zur Deckung des Privatbedarfs (vgl. BGHZ 70, 18, 28 - Metro I; BGH GRUR 1979, 411, 412 - Metro II).

    Diese Rechtsprechung hat er in den zu §§ 6a und 6b UWG ergangenen Entscheidungen "Metro I - III" fortgesetzt (vgl. BGHZ 70, 18, 31 - Metro I; BGH GRUR 1979, 411, 413 - Metro II; 1990, 617, 620 f. - Metro III).

    Von einem hinnehmbaren Toleranzbereich läßt sich nur sprechen, wenn das Großhandelsunternehmen, welches ein breit gestreutes Warensortiment zum Selbstbedienungseinkauf anbietet, geeignete Kontrollmaßnahmen ergreift und durchführt, die den Einkauf betriebsfremder Waren zur Deckung des Privatbedarfs verhindern (BGH GRUR 1990, 617, 620 - Metro III, m.w.N.) oder zumindest in den engen Grenzen des Toleranzbereichs halten (vgl. BGH GRUR 1979, 411, 413 - Metro II).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Metro-II-Entscheidung (GRUR 1979, 411, 413) nachträgliche Überprüfungen der Belege als geeignete Maßnahmen der Ausgangskontrolle angeführt und diese auch in der Metro-III-Entscheidung nicht ausgeschlossen (GRUR 1990, 617, 621).

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    In einer früheren Grundsatzentscheidung zum Kaufscheinhandel ist ausdrücklich ausgeführt, auch Wiederverkäufer unterlägen im privaten Bereich abstrakt der Gefahr, beim Einkauf mittels Berechtigungsausweis irrig ein grundsätzlich niedrigeres Preisniveau für alle Artikel anzunehmen (vgl. BGH, GRUR 1979, S. 411 [412] - Metro II).
  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80

    Buchvertrieb und Warenvertrieb über eine Buchgemeinschaft - Anbieten von Büchern

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist es Sinn und Zweck des § 6 b UWG, die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre vermeintliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise, die zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Preiskonditionen berechtigen, zu verhindern (vgl. den schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 5/4035, S. 1, 4 = GRUR 1969, 338, 340; BGHZ 57, 216, 218 = GRUR 1972, 135, 136 = WRP 1971, 527 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II), Um einen solchen Kaufscheinhandel geht es aber bei dem Buch- und Warenvertrieb durch eine Buchgemeinschaft wie die Beklagte regelmäßig nicht.

    Wenn die Beklagte, wie der Kläger behauptet, unberechtigten Nichtmitgliedern lediglich auf Vorlage eines Mitgliedsausweises den Einkauf gestattete, würde allein der Besitz eines solchen Ausweises, losgelöst von den Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft in der Buchgemeinschaft, seinen Inhaber zum Einkauf berechtigen und damit wie bei einem Kaufschein die typische Irreführungsgefahr begründen, der § 6 b UWG entgegenwirken will (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).

    Auch in diesen Fällen würde entgegen § 6 b UWG allein der Besitz des Ausweises mit der sich daraus ergebenden Irreführungsgefahr den Ausweisbesitzer zum Einkauf berechtigen (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; 1978, 311, 312 - BSW III; 1978, 370, 372 - BSW IV; 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    In einer früheren Grundsatzentscheidung zum Kaufscheinhandel ist ausdrücklich ausgeführt, auch Wiederverkäufer unterlägen im privaten Bereich abstrakt der Gefahr, beim Einkauf mittels Berechtigungsausweis irrig ein grundsätzlich niedrigeres Preisniveau für alle Artikel anzunehmen (vgl. BGH, GRUR 1979, S. 411 [412] - Metro II).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 279/89

    Goldene Kundenkarte - Kaufpreisstundung; Barzahlungsnachlaß

    § 6 b UWG unterfällt nur eine solche Vergabe von Kaufscheinen, die typischerweise die Irreführung des Verbrauchers über eine angebliche Vorzugsstellung nach sich ziehen (BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 - Metro II; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/87, GRUR 1990, 617, 621 - Metro III).
  • BGH, 11.10.1984 - I ZR 137/82

    Zulässigkeit der Ausgabe von codierten Karten zur Entnahme von Benzin mit

    Diese Vorschrift untersagt die Ausgabe von Berechtigungsscheinen, Ausweisen und sonstigen Bescheinigungen zum Bezug von Waren an Letztverbraucher sowie den Verkauf von Waren gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen, und zwar nicht nur für die Ausgabe solcher Kaufscheine durch nicht am Kaufgeschäft beteiligte Dritte, sondern auch für die vorliegend in Frage stehende Ausgabe einer Bescheinigung durch den Verkäufer selbst (BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 18/77, GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).
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