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   OLG Frankfurt, 03.06.1980 - 6 U 133/79   

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OLG Frankfurt, 03.06.1980 - 6 U 133/79 (https://dejure.org/1980,3360)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.06.1980 - 6 U 133/79 (https://dejure.org/1980,3360)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 6 U 133/79 (https://dejure.org/1980,3360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1980, 1002
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Der Verkehr ist bei derartigen Namen - ähnlich wie bei Zeitungstiteln - an Bezeichnungen gewöhnt, die aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen; er entnimmt ihnen trotz der Anlehnung an beschreibende Begriffe einen Herkunftshinweis (OLG Frankfurt GRUR 1980, 1002 f.; GroßKomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 213; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 5 Rdn. 144).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Der Verkehr ist bei derartigen Namen - ähnlich wie bei Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - an Bezeichnungen gewöhnt, die aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen; er entnimmt ihnen trotz der Anlehnung an beschreibende Begriffe einen Herkunftshinweis (OLG Frankfurt GRUR 1980, 1002 f.; GroßKomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 213; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 5 Rdn. 144).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06

    Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Haus & Grund"

    Der Verkehr ist bei derartigen Namen - ähnlich wie bei Zeitungstiteln - an Bezeichnungen gewöhnt, die aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen; er entnimmt ihnen trotz der Anlehnung an beschreibende Begriffe einen Herkunftshinweis (OLG Frankfurt GRUR 1980, 1002 f.; GroßKomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 213; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 5 Rdn. 144).
  • OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10

    Namensrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Freie Wähler"

    Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass von den vorstehenden Grundsätzen in Bezug auf Verbandsnamen hinsichtlich der Kennzeichnungskraft weniger strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25. April 1980, Az. 6 U 133/79, zitiert bei juris, veröffentlicht in WRP 1980, 564).
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