Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.1979

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78   

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https://dejure.org/1979,3683
BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78 (https://dejure.org/1979,3683)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1979 - X ZR 85/78 (https://dejure.org/1979,3683)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1979 - X ZR 85/78 (https://dejure.org/1979,3683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzanspruch eines Patentinhabers aus dem Klagepatent infolge der Einschränkung seines Schutzbegehrens im Erteilungsverfahren - Umfang der Nachprüfung der Vorgänge im Patenterteilungsverfahren - Einschränkung des Schutzumfangs durch Abänderung des Patentanspruchs im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 396
  • GRUR 1980, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).

    Er ist auch dann an eine solche Einschränkung gebunden, wenn dieser eine unzutreffende Würdigung des Standes der Technik durch das Patentamt (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz) oder durch den Anmelder zugrunde liegt.

  • BGH, 22.06.1967 - Ia ZR 1/65

    "Nicht kapillar wirkendende Rinne" als kennzeichendes Merkmals eines Patentrechts

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).

    Er ist auch dann an eine solche Einschränkung gebunden, wenn dieser eine unzutreffende Würdigung des Standes der Technik durch das Patentamt (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz) oder durch den Anmelder zugrunde liegt.

  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).
  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 119/59
    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1956, 542, 546 - Anhängerkupplung; 1961, 77, 79 - Blinkleuchte; 1961, 404, 408 - Klebebindung) ist der Verletzungsrichter an Beschränkungen und Verzichte im Erteilungsverfahren gebunden.
  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59

    Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1956, 542, 546 - Anhängerkupplung; 1961, 77, 79 - Blinkleuchte; 1961, 404, 408 - Klebebindung) ist der Verletzungsrichter an Beschränkungen und Verzichte im Erteilungsverfahren gebunden.
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63

    Allgemeiner Erfindungsgedanke bei der Identitätsprüfung

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).
  • BGH, 27.04.1956 - I ZR 28/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1956, 542, 546 - Anhängerkupplung; 1961, 77, 79 - Blinkleuchte; 1961, 404, 408 - Klebebindung) ist der Verletzungsrichter an Beschränkungen und Verzichte im Erteilungsverfahren gebunden.
  • BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66

    Schädlingsbekämpfungsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78
    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    In den Tatsachenbereich gehört es, wenn im Rahmen der Ermittlung des in der Patentschrift offenbarten Erfindungsgegenstandes festgestellt wird, wie der Durchschnittsfachmann die in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen versteht und welche konkreten Vorstellungen er mit ihnen und mit dem geschilderten Erfindungsgedanken verbindet (u.a. Sen.Urt. v. 20.12.1979 - X ZR 85/78, GRUR 1980, 280, 281 - Rolladenleiste; Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; vgl. auch Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377 - Weichvorrichtung II).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Eine durch Widerruf, Nichtigerklärung oder Beschränkungsbeschluss vorgenommene Beschränkung ist für den Verletzungsrichter regelmäßig nur insoweit verbindlich, als er zum einen auf einen ausgeschiedenen Patentanspruch keine Verurteilung des wegen Patentverletzung in Anspruch Genommenen stützen darf (RG GRUR 1944, 22, 24) und er zum anderen die Berechtigung der verfügten Beschränkung nicht nachprüfen darf (BGH GRUR 1961, 77, 79 - Blinkleuchte; BGH GRUR 1980, 280, 282 - Rollladenleiste), wobei gleichgültig ist, welche Gründe zur Beschränkung geführt haben (BGH GRUR 1980, 280, 282 - Rollladenleiste).
  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Der Verletzungsrichter ist zwar gehindert, in den Schutzumfang eines Patents eine Ausführungsform einzubeziehen, die durch eine einschränkende Veränderung des ursprünglichen Schutzbegehrens vom Schutz ausgeschlossen worden ist (BGHZ 72, 119, 131 - Windschutzblech; BGH GRUR 1980, 280, 281 - Rolladenleiste).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02

    Wärme- und Schallisolierung von Rohrleitungselementen

    Unter der Geltung des PatG 1968 war es allerdings anerkannt, dass zur Bestimmung des einem Patent zukommenden Schutzumfanges auch im Erteilungsverfahren erfolgte Verzichte und Beschränkungen berücksichtigt werden mussten (vgl. BGHZ 72, 119, 130 f. - Windschutzblech; BGH, GRUR 1980, 280, 282 - Rolladenleiste; w. Nachw. bei Benkard/Ullmann, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Auflage, § 14 PatG, Rdn. 80), und auch für die Schutzbereichsbestimmung nach neuem Recht will eine in der Literatur vertretene Ansicht daran jedenfalls für bestimmte Fallgestaltungen festhalten (Rogge, Mitt. 1998, 201, 204 ; Ballhaus/Sikinger, GRUR 1986, 337, 342).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1979 - X ZB 8/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2983
BGH, 19.06.1979 - X ZB 8/79 (https://dejure.org/1979,2983)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1979 - X ZB 8/79 (https://dejure.org/1979,2983)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - X ZB 8/79 (https://dejure.org/1979,2983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anfechtung eines patentgerichtlichen Beschlusses hinsichtlich einer nicht erhobenen Beschwerde gegen die Entscheidung eines Patentamts - Wirkungsreichweite einer Entscheidung des Bundespatentgerichts hinsichtlich einer als nicht erhoben geltenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 53
  • GRUR 1979, 696
  • GRUR 1980, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1971 - X ZB 15/71

    Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 19.06.1979 - X ZB 8/79
    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 57, 160, 161 [BGH 26.10.1971 - X ZB 15/71] - Dosiervorrichtung).
  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 58/18

    Gelten der Beschwerde mangels Zahlung der Beschwerdegebühr als nicht eingelegt

    Die rechtliche Tragweite dieser Entscheidung kommt aber einer Verwerfung der Beschwerde als unzulässig gleich und muss deshalb in gleicher Weise anfechtbar sein (zu § 10 GebrMG aF vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1971 - X ZB 15/71, BGHZ 57, 160, 161 [juris Rn. 9] - Dosiervorrichtung; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 1979 - X ZB 8/79, GRUR 1997, 696 [juris Rn. 4] - Kunststoffrad).
  • BPatG, 04.12.2000 - 10 W (pat) 67/00

    Geltendmachung der Rückumschreibung durch einstweilige Verfügung

    Die Übertragung zivilprozeßrechtlicher Anfechtungsmöglichkeiten auf das patentgerichtliche Verfahren wird von der Rechtsprechung daher als unstatthaft erachtet (vgl BGH GRUR 1997, 577 "Drahtelektrode"; 1979, 696 "Kunststoffrad").
  • BPatG, 28.04.2003 - 19 W (pat) 317/02
    Für das Beschwerdeverfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Entscheidung, die feststellt, dass eine Beschwerde als nicht erhoben gilt, als eine Entscheidung über die Beschwerde anzusehen ist, weil mit ihr in der Sache über die Beschwerde entschieden wird vgl BGH, GRUR, 1972, 196 - Dosiervorrichtung -, GRUR 1979, 696 - Kunststoffrad und GRUR 1997, 636 - Makol -, letzterer für das Markenrecht).
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