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   BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79   

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https://dejure.org/1980,295
BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79 (https://dejure.org/1980,295)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1980 - X ZR 16/79 (https://dejure.org/1980,295)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1980 - X ZR 16/79 (https://dejure.org/1980,295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer Patentanmeldung - Gewährung einer Aufbrauchsfrist bis zum Ablauf eines Klagepatents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 578
  • GRUR 1981, 259
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Der Hinweis auf die Zweckbestimmung der Maschine hat die Bedeutung einer mittelbaren Umschreibung der räumlichkörperlichen Merkmale der Maschine zur Werbung von Heu (vgl. BGH GRUR 1979, 149, 150, 151 - Schießbolzen).

    Deshalb findet die Rechtsprechung, nach der sich der Schutz eines Sachpatents auf jedwede Verwendung der geschützten Sache erstreckt (siehe zuletzt BGH GRUR 1979, 149, 150 - Schießbolzen), auf den vorliegenden Streitfall keine Anwendung.

  • BGH, 27.04.1956 - I ZR 28/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Zwar sind nach der vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung der Hauptanspruch und die Unteransprüche eines Patents für die Herleitbarkeit eines allgemeinen Erfindungsgedankens als Einheit zu behandeln (BGH GRUR 1956, 542, 546 - Anhängerkupplung), die Frage der Herleitbarkeit eines allgemeinen Erfindungsgedankens ist aber nicht vom Gesamtinhalt der Klagepatentschrift zu beurteilen, wie das im Berufungsurteil geschehen ist, sondern vom Inhalt der Patentansprüche des Klagepatents.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Das widerspricht der Rechtsprechung, daß der allgemeine Erfindungsgedanke sowohl die im Patentanspruch zum Ausdruck gebrachte Gestaltung der Erfindung des Patents, aus dem er hergeleitet wird, als auch die angegriffene Ausführungsform umfassen muß (BGH GRUR 1960, 478, 479 - Blockpedal).
  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Da der Fachmann nach der weiteren, nicht zu beanstandenden Feststellung des Berufungsgerichts jedoch besonderer Überlegungen bedurfte, um diese Gleichwirkung des bei der angegriffenen Ausführungsform hierfür verwendeten Mittels zu erkennen, begegnet es im Ergebnis keinen rechtlichen Bedenken, daß das Berufungsgericht eine gegenständliche Verletzung des Klagepatents verneint hat, denn nach der ständigen Praxis des erkennenden Senats ist die Benutzung nichtglatter, d.h. nur bei besonderer Überlegung als gleichwirkend erkennbarer Äquivalente nur dann patentverletzend, wenn in dem Patent ein allgemeiner Erfindungsgedanke geschützt ist (BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 28/70

    Anmeldung eines Patents hinsichtlich einer Anlage zum Abstellen eines zweiten

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Ihre Auslegung steht unter dem Gebot der Rechtssicherheit (BGH GRUR 1972, 538, 540 - Parkeinrichtung).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Durch die Gewährung der Aufbrauchsfrist bis zum Ablauf des Klagepatents wird das rechtswidrige Verhalten der Beklagten nicht rechtmäßig und ein Schadenersatz- und Rechnungslegungsanspruch des Klägers wegen Patentverletzung ebensowenig berührt, wie das bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der Fall ist (BGH GRUR 1974, 735, 737 unter IV m.w.Nach. - Pharmamedan).
  • BGH, 23.10.1980 - X ZR 44/78

    Berücksichtigung des die Tatsachenfeststellung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
    Die Nichtigkeitsklage ist rechtskräftig abgewiesen worden (Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1980 - X ZR 44/78).
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    bb) Inwieweit eine Aufbrauchfrist auch im Falle einer Patentverletzung gewährt werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259 - Heuwerbungsmaschine II, wo das Berufungsgericht eine solche Frist gewährt hatte, das Klagepatent aber vor Einlegung der Revision abgelaufen war; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - I ZR 170/57, GRUR 1959, 528 - Autodachzelt).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Eine Zweckangabe hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale, die der Patentanspruch explizit formuliert, erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH BeckRS 2015, 14874; BGH GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGH GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGH GRUR 1981, 259 - Heuwerbungsmaschine II).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; BGH GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; BGH GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
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