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   BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78   

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https://dejure.org/1980,296
BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78 (https://dejure.org/1980,296)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1980 - I ZR 17/78 (https://dejure.org/1980,296)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1980 - I ZR 17/78 (https://dejure.org/1980,296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen Bearbeitung - Vorliegen einer Melodieentnahme - Schutzfähigkeit einer Komposition - Schöpferische Eigenart eines Werkes - Vorliegen einer freien Benutzung - Beweiswürdigung durch das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dirlada

    §§ 2 Abs. 1, 23, 24 UrhG

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Urheberrecht: Was ist bei der Einbindung eines fremden Musikstücks in eine neuerschaffene Komposition zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 641
  • GRUR 1981, 267
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12

    Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren

    Da nach den dargelegten Grundsätzen der Abstand maßgebend ist, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält, kommt es auf die Übereinstimmung im Bereich der objektiven Merkmale an, durch die die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals bestimmt wird (BGH, Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Es reicht daher aus, wenn die formgebende Tätigkeit des Komponisten nur einen verhältnismäßig geringen Eigentümlichkeitsgrad aufweist, ohne dass es dabei auf den künstlerischen Wert ankommt (BGH, Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267 - Dirlada; Urteil vom 3. Februar 1988 - I ZR 142/86; GRUR 1988, 812, 814 - Ein bisschen Frieden; Urteil vom 24. Januar 1991 - I ZR 72/89, GRUR 1991, 533 - Brown Girl II).

    Dabei kann eine individuelle schutzfähige Leistung sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben (vgl. BGH, GRUR 1991, 533, 534 - Brown Girl II; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 121), sondern auch aus der Art und Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung (BGH, Urteil vom 3. November 1967 - Ib ZR 123/65, GRUR 1968, 321, 325 - Haselnuß; BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist demgegenüber das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 122 f.) oder die - wie Tonfolgen einfachster Art oder bekannte rhythmische Strukturen - sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören (vgl. BGH, GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy).

    Entscheidend für die Frage der Schutzfähigkeit ist, ob der auf dem Zusammenspiel all dieser Elemente beruhende Gesamteindruck den erforderlichen Eigentümlichkeitsgrad aufweist (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; GRUR 1991, 533, 534 - Brown Girl II).

    Die Beurteilung bemisst sich dabei nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    cc) Die für die Prüfung der Urheberrechtsschutzfähigkeit erforderlichen tatsächlichen Feststellungen und ihre Würdigung liegen auf tatrichterlichem Gebiet (vgl. BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 904 - Le Corbusier-Möbel).

    Allerdings kann sich eine individuelle schutzfähige Leistung auch aus der Art und Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung ergeben (BGH, GRUR 1968, 321, 325 - Haselnuß; GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada), sofern dadurch der Gesamteindruck des Musikwerks mitgeprägt wird (vgl. BGH, GRUR 1991, 533, 535 - Brown Girl II).

    Für die Feststellung der dieser rechtlichen Beurteilung zugrunde liegenden tatsächlichen Voraussetzungen gelten jedoch die allgemeinen Regeln gemäß § 286 ZPO (vgl. BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; GRUR 1991, 533 - Brown Girl II).

    (4) Die Beurteilung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit bemisst sich nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    Es wird für eine tatrichterliche Würdigung vielmehr im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sein (vgl. BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    aa) Um die Grenze zwischen den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen in der Form der Vervielfältigung oder Bearbeitung (vgl. dazu näher BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 36 f. = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion) und der nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässigen Verwertung eines in freier Benutzung geschaffenen Werkes zu ziehen, kommt es maßgeblich auf die Übereinstimmung im Bereich der objektiven Merkmale an, durch die die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals bestimmt wird (BGH, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, mwN).

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Zwar gilt auch bei einer Übernahme von Laufbildern der Grundsatz, dass ein Werk geringerer Eigenart eher in dem nachgeschaffenen Werk aufgeht als ein Werk besonderer Eigenprägung (BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, m.w.N.; Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 78/89, GRUR 1991, 531, 532 - Brown Girl I; Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 72/89, GRUR 1991, 533, 534 - Brown Girl II).
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