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   BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78   

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https://dejure.org/1980,1902
BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78 (https://dejure.org/1980,1902)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1980 - I ZR 57/78 (https://dejure.org/1980,1902)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1980 - I ZR 57/78 (https://dejure.org/1980,1902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz eines in sich geschlossenen Teils - Erfordernisse der Neuheit und Eigentümlichkeit - Erforderlichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen - Eigener Eindruck des Berufungsgerichts über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1981, 273
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Die Kombination vorbekannter Gestaltungsmerkmale kann eine Gesamtwirkung erzielen, die die für einen Geschmacksmusterschutz erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas; Urteil vom 24. September 1987 - I ZR 142/85, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff; BGH, GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel).

    Bei der Beurteilung des Gesamteindrucks orientiert sich der informierte Benutzer daran, in welcher Art und Weise ein Erzeugnis nach seiner Zweckbestimmung in Erscheinung tritt (vgl. BGH, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 2 Rn. 22).

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auf der gegebenen Sachverhaltsgrundlage kann die Schutzfähigkeit des Klagemodells auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, weil es insoweit gerade auf die Anschauungen des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas, m.w.N.; Nirk/Kurtze aaO § 1 Rdn. 164; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 37).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend dargelegt, daß sich die Beurteilung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Erzeugnisse auf deren Gesamtwirkung beziehen muß (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Denn entscheidend für die Frage, ob die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Gestaltungshöhe vorliegt, so daß von einem Kunstwerk gesprochen werden kann, ist der ästhetische Eindruck, den das Werk nach dem Urteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstdingen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters vermittelt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas - m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12

    Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang

    So vertritt auch der Senat die Ansicht, dass Merkmale eines Designs, die aus der typischen Nutzerperspektive sichtbar werden, im Designvergleich besonders stark zu gewichten sein können (vgl. BGH GRUR 2016, 803, 807 Tz. 42 - Armbanduhr; BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; BGH GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Eichmann, in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, Designgesetz, 5. Aufl., § 38 Rz. 19).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    aa) Ein in sich geschlossener Teil eines eingetragenen Geschmacksmusters nimmt selbständig am Musterschutz teil, sofern er als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH, GRUR 1962, 258 [260] - Moped-Modell; GRUR 1977, 602 [605] - Trockenrasierer; GRUR 1981, 273 [274] - Leuchtenglas; GRUR 1998, 379 [381] - Lunette; Eichmann / von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., § 38 Rn. 36 f. m.w.N.).

    Dabei bestimmt sich die Betrachtungsweise nach der Zweckbestimmung des jeweiligen Erzeugnisses, so dass kleinere Details der Gestaltung - die bei der Feststellung des Gesamteindrucks ohnehin regelmäßig in den Hintergrund treten werden - bei einem vom Betrachter nach seiner Zweckbestimmung räumlich entfernten Gegenstand (wie bei Beleuchtungskörpern für den Außenbereich) außer acht zu bleiben haben (BGH, GRUR 1961, 640 [542] - Straßenleuchte; GRUR 1981, 273 [275] - Leuchtenglas; zum Ganzen vgl. Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 27).

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, daß ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters am Musterschutz nur dann teilhaben kann, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - 20 U 188/12

    Verletzung eines international registrierten Geschmacksmusters durch den Vertrieb

    Auf die Tragesituation wird der informierte Benutzer daher besonders abstellen, dieser Perspektive damit eine größere Bedeutung beimessen als der Unterseite mit dem Verschluss (BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte; GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas; Eichmann in Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG 4. Aufl., § 38 Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03

    Geschmacksmusterfähigkeit von LKW-Ersatzteilen

    Die Schutzfähigkeit eines Musters kann ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens beurteilt werden, wenn es gerade auf die Anschauungen des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters ankommt (BGH GRUR 79, 332,336 "Brombeerleuchte"; GRUR 81, 273, 274 "Leuchtenglas").
  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

    Die beiden Plüschbären-Modelle der Antragsgegner sehen nach dem maßgeblichen Gesamteindruck (vgl. BGH GRUR 1981, 273, 275 - Leuchtenglas; EWiR 2002, 497 - Blendsegel) denen der Antragstellerin sehr ähnlich, irgendeine nennenswerte eigenständige Leistung des Übernehmers ist nicht erkennbar.
  • LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06

    Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination

  • LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99

    Unterlassungsansprüche eines Inhabers eines Geschmacksmusters mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • LG München I, 23.10.2019 - 21 O 10580/18

    Bestimmtheit der Designeintragung eines Kombinationserzeugnisses -

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 165/80

    Verletzung von Geschmacksmusterrecht - Formelle Voraussetzungen des

  • LG Düsseldorf, 21.07.2007 - 14c O 171/06

    Bei Unterscheidung des Gesamteindrucks eines vorbekannten Geschmacksmusters von

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 156/81
  • LG Düsseldorf, 07.09.2005 - 12 O 324/04
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