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   BGH, 14.11.1980 - I ZR 23/79   

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https://dejure.org/1980,1848
BGH, 14.11.1980 - I ZR 23/79 (https://dejure.org/1980,1848)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1980 - I ZR 23/79 (https://dejure.org/1980,1848)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 23/79 (https://dejure.org/1980,1848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verkaufes von Stoffen nach Kilopreisen - Möglichkeit eines Preisvergleichs bei Stoffen und Textilien - Verstoß gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung - Normalfall des Verkaufs von Stoffen als Meterware - Wettbewerbswidriges Verhalten beim ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1272
  • MDR 1981, 557
  • GRUR 1981, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 23/79
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (zuletzt in der Entscheidung Effektiver Jahreszins, GRUR 1980, 304, 306), ist es Sinn und Zweck der Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben, den Verbraucher zu schützen.

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (zuletzt im Urteil Effektiver Jahreszins, GRUR 1980, 304, 306), handelt es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.

  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 268/08

    Wettbewerbsverstöße im Internet im Zusammenhang mit dem Angebot kostenpflichtigen

    Vielmehr muss der anzugebende Endpreis alle Preisbestandteile enthalten, die für die verkehrsübliche Einheit zu leisten sind, so etwa der Meterpreis für textile Meterware (BGH GRUR 1981, 289 - Kilopreise I ) oder der Quadratmeterpreis für noch unvermessene, in wahlweiser Größe erwerbbare Grundstücke (BGH GRUR 1983, 665 - qm-Preisangaben I ).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in den Entscheidungen Effektiver Jahreszins - GRUR 1980, 304, 306; Flughafengebühr - GRUR 1981, 140, 142; Kilopreise - GRUR 1981, 289), handelt es sich bei den Bestimmungen der PreisangabenVO um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 141/90

    Kilopreise IV - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Ziel der Preisangabenverordnung ist es aber, dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung zu verschaffen und zugleich zu verhindern, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß(BGH, Beschl. v. 14.11.1980 - I ZR 23/79, GRUR 1981, 289 = WRP 1981, 209 - Kilopreise I; BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 103 - Brillenpreise; BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 265/89, GRUR 1991, 847, 848 [BGH 23.05.1991 - I ZR 265/89] - Kilopreise II; BGH, Urt. v. 6.6.1991 - I ZR 291/89, GRUR 1991, 845, 846 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] = WRP 1991, 652 - Nebenkosten).
  • OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 27/03

    Zum Ersatz für Verlust von Vorteilen gem. § 945 ZPO bei Verpflichtung zur

    Nach allgemeiner Auffassung ist in dem Umfang, in dem der behauptete Nachteil tatsächlich durch das Unterlassen von Handlungen entstanden ist, die nach materiellem Recht zu unterlassen waren, für die Konstruierung eines Schadens, der dem Unterlassungspflichtigen durch die Respektierung des (später aufgehobenen) gerichtlichen Verbots erwachsen könnte, begrifflich kein Raum (BGH GRUR 1981, 289 - Fotoartikel; RGZ 65, 66).
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