Rechtsprechung
BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78 |
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Wirtschaftsprüfervorbehalt
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Kurzfassungen/Presse
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Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast - Auskunftsanspruch - Hilfsanspruch - Schadensersatzanspruch - Streitwert
Verfahrensgang
- BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Papierfundstellen
- MDR 1981, 733
- GRUR 1981, 535
- DB 1981, 1458
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10
Das Boot
Deshalb ist es Sache des Auskunftspflichtigen, Umstände vorzutragen, die es bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigen können, einen Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt; Beschluss vom 8. Januar 1999 - I ZR 299/98, NJWE-WettbR 1999, 238, 239). - OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen …
Im Hinblick darauf, dass es Sache der Beklagtenseite ist, Umstände vorzutragen, die bei der beiderseitigen Abwägung es rechtfertigen könnten, einen den Auskunftsanspruch in gewissem Umfang beschränkenden Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht mangels ausreichenden diesbezüglichen Vorbringens der Beklagten zu 1. keinen Wirtschaftsprüfervorbehalt gewährt hat. - OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08
Rechtstellung des Urhebers eines Videos
Für diejenigen Umstände, welche die Einschränkung des Verlangens rechtfertigen, trägt die Auskunftspflichtige die Darlegungs- und Beweislast (BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).
- BGH, 08.01.1999 - I ZR 299/98
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), in die auch einfließen muß, daß dadurch die Prozeßführung der Partei, die Auskunft zur Vorbereitung weiterer Ansprüche begehrt, beeinträchtigt wird.Das braucht der Anspruchsberechtigte nur dann hinzunehmen, wenn seinem Anspruch deutlich höhergewichtige Belange auf seiten des Auskunftspflichtigen gegenüberstehen (vgl. BGH NJWE-WettbR 1997, 230, 231), was von dem Auskunftsverpflichteten darzulegen ist (BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).
- BGH, 15.05.1997 - KZR 11/97
Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes im Revisionsverfahren
Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beteiligten Interessen voraus (BGH, Beschl. v. 13.2.1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), in die auch einfließen muß, daß durch ihn die Prozeßführung der Partei, die Auskunft zur Vorbereitung weiterer Ansprüche begehrt, beeinträchtigt wird. - BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch …
Jedoch war der Auskunftsanspruch, ohne daß daraus Kostenfolgen herzuleiten waren, im Hinblick auf die in Rede stehenden wettbewerblichen Interessen der Parteien gem. § 242 BGB durch einen Wirtschaftsprüfervorbehalt zu ergänzen, wozu es nach der Rechtsprechung des Senats keines formellen Antrages bedurfte (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 233 unter 3) - Monumenta Germania Historica; s.a. GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt). - OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 124/09
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum …
Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruches ist dabei eine Interessenabwägung zwischen dem, was für den Kläger zum Schadensnachweis erforderlich ist, und dem, was für den Beklagten zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 1981, 535 -Wirtschaftsprüfervorbehalt; BGH GRUR 2001, 841, 843 -Entfernung der Herstellungsnummer II;… Ahrens / Loewenheim, a.a.O. Kap. 72 Rdn. 4). - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
Die für die Aufnahme eines Wirtschaftsprüfervorbehalts sprechenden Umstände sind vom Schuldner darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, GRUR 1981, 535). - LG Düsseldorf, 10.03.2005 - 4a O 164/04
Profil-Fräsautomat
Der von dem Beklagten beantragte Wirtschaftsprüfervorbehalt war nicht einzuräumen, da die dafür sprechenden Umstände, wie Gefahr der unlauteren Nutzung der erlangten Informationen im Wettbewerb von dem Beklagten nicht dargelegt worden (vgl. BGH, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O. § 9 Rdnr. 4.20). - OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 123/09
Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines wettbewerbswidrigen …
Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruches ist dabei eine Interessenabwägung zwischen dem, was für den Kläger zum Schadensnachweis erforderlich ist, und dem, was für den Beklagten zumutbar ist (BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt; BGH GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II;… Ahrens/Loewenheim a.a.O., Kap. 72 Rdziff. 4). - LG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4b O 318/05
Münzschloss II
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 12064/07
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 12063/07
Patentverletzungsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung bis zum …