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BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78 |
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Wirtschaftsprüfervorbehalt
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Kurzfassungen/Presse
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Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast - Auskunftsanspruch - Hilfsanspruch - Schadensersatzanspruch - Streitwert
Verfahrensgang
- BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Papierfundstellen
- MDR 1981, 733
- GRUR 1981, 535
- DB 1981, 1458
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Es bedarf daher auch auf seiten der Beklagten keines auf eine Beschränkung des Anspruchs lautenden ausdrücklichen Antrags (vgl. BGH v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 80, 227, 232 - Monumenta); denn das Gericht hat in jeder Instanz die zur Feststellung von Inhalt, Art und Umfang des Auskunftsanspruchs von den Parteien vorgetragenen Umstände umfassend abzuwägen; dabei ist es, ähnlich wie beim Einwand der Verwirkung (vgl. BGH v. 10.2.1965 Ib ZR 101/63, GRUR 1966, 623, 625 - Kupferberg; v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66-68 - MAN/G-man), Sache der Beklagten, die Umstände vorzutragen, die bei der beiderseitigen Abwägung es rechtfertigen könnten, einen den Auskunftsanspruch in gewissem Umfang beschränkenden Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen. - BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75
Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs …
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Der Auskunftsanspruch ist nach Inhalt, Art und Umfang das Ergebnis einer Abwägung der beiderseitigen Interessen (st. Rspr. vgl. BGH v. 13.2.1976 - I ZR 1/75, GRUR 1978, 52, 53 - Fernschreibverzeichnisse). - BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Firmenbezeichnung - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Es bedarf daher auch auf seiten der Beklagten keines auf eine Beschränkung des Anspruchs lautenden ausdrücklichen Antrags (vgl. BGH v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 80, 227, 232 - Monumenta); denn das Gericht hat in jeder Instanz die zur Feststellung von Inhalt, Art und Umfang des Auskunftsanspruchs von den Parteien vorgetragenen Umstände umfassend abzuwägen; dabei ist es, ähnlich wie beim Einwand der Verwirkung (vgl. BGH v. 10.2.1965 Ib ZR 101/63, GRUR 1966, 623, 625 - Kupferberg; v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66-68 - MAN/G-man), Sache der Beklagten, die Umstände vorzutragen, die bei der beiderseitigen Abwägung es rechtfertigen könnten, einen den Auskunftsanspruch in gewissem Umfang beschränkenden Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen. - BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63
Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Es bedarf daher auch auf seiten der Beklagten keines auf eine Beschränkung des Anspruchs lautenden ausdrücklichen Antrags (vgl. BGH v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 80, 227, 232 - Monumenta); denn das Gericht hat in jeder Instanz die zur Feststellung von Inhalt, Art und Umfang des Auskunftsanspruchs von den Parteien vorgetragenen Umstände umfassend abzuwägen; dabei ist es, ähnlich wie beim Einwand der Verwirkung (vgl. BGH v. 10.2.1965 Ib ZR 101/63, GRUR 1966, 623, 625 - Kupferberg; v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66-68 - MAN/G-man), Sache der Beklagten, die Umstände vorzutragen, die bei der beiderseitigen Abwägung es rechtfertigen könnten, einen den Auskunftsanspruch in gewissem Umfang beschränkenden Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen.
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10
Das Boot
Deshalb ist es Sache des Auskunftspflichtigen, Umstände vorzutragen, die es bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigen können, einen Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt; Beschluss vom 8. Januar 1999 - I ZR 299/98, NJWE-WettbR 1999, 238, 239). - BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21
Kunststoffsack
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Inhalt, Art und Umfang eines auf § 242 BGB gestützten Anspruchs auf Auskunft anhand einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt). - OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen …
Im Hinblick darauf, dass es Sache der Beklagtenseite ist, Umstände vorzutragen, die bei der beiderseitigen Abwägung es rechtfertigen könnten, einen den Auskunftsanspruch in gewissem Umfang beschränkenden Wirtschaftsprüfervorbehalt aufzunehmen (vgl. BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht mangels ausreichenden diesbezüglichen Vorbringens der Beklagten zu 1. keinen Wirtschaftsprüfervorbehalt gewährt hat.
- OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22
Sanitärarmatur
Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus (BGH, Beschl. v. 13. Februar 1981, Az. I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).Dies ist von der Beklagten als Auskunftsverpflichtete darzulegen (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. Oktober 2021, Az. 6 U 130/19, GRUR-RR 2022, 108; BGH, Beschl. v. 13. Februar 1981, Az. I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), was vorliegend nicht erfolgt ist.
- OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
Arbeitnehmervergütung - Arbeitnehmererfindervergütung: Ermittlung der …
Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus (BGH, Beschluss vom 13.02.1981 - I ZR 111/78 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).Dies ist von dem Auskunftsverpflichteten darzulegen (BGH, Beschluss vom 13.02.1981 - I ZR 111/78 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08
Rechtstellung des Urhebers eines Videos
Für diejenigen Umstände, welche die Einschränkung des Verlangens rechtfertigen, trägt die Auskunftspflichtige die Darlegungs- und Beweislast (BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt). - BGH, 08.01.1999 - I ZR 299/98
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), in die auch einfließen muß, daß dadurch die Prozeßführung der Partei, die Auskunft zur Vorbereitung weiterer Ansprüche begehrt, beeinträchtigt wird.Das braucht der Anspruchsberechtigte nur dann hinzunehmen, wenn seinem Anspruch deutlich höhergewichtige Belange auf seiten des Auskunftspflichtigen gegenüberstehen (vgl. BGH NJWE-WettbR 1997, 230, 231), was von dem Auskunftsverpflichteten darzulegen ist (BGH GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).
- BGH, 15.05.1997 - KZR 11/97
Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes im Revisionsverfahren
Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beteiligten Interessen voraus (BGH, Beschl. v. 13.2.1981 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), in die auch einfließen muß, daß durch ihn die Prozeßführung der Partei, die Auskunft zur Vorbereitung weiterer Ansprüche begehrt, beeinträchtigt wird. - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
Die für die Aufnahme eines Wirtschaftsprüfervorbehalts sprechenden Umstände sind vom Schuldner darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH, GRUR 1981, 535). - BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81
Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch …
Jedoch war der Auskunftsanspruch, ohne daß daraus Kostenfolgen herzuleiten waren, im Hinblick auf die in Rede stehenden wettbewerblichen Interessen der Parteien gem. § 242 BGB durch einen Wirtschaftsprüfervorbehalt zu ergänzen, wozu es nach der Rechtsprechung des Senats keines formellen Antrages bedurfte (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 233 unter 3) - Monumenta Germania Historica; s.a. GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt). - OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 124/09
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum …
- LG Düsseldorf, 10.03.2005 - 4a O 164/04
Profil-Fräsautomat
- OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Herstellung und Vertrieb von hölzernen Spielgeräten für den Außenbereich für …
- OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 123/09
Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines wettbewerbswidrigen …
- LG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4b O 318/05
Münzschloss II
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 12064/07
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 12063/07
Patentverletzungsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung bis zum …