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OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen Elektrofachgeschäft; Einhaltung von gesetzlichen Ladenschlußzeiten einer Verkaufsstelle bei der Durchführung eines offenen Sonntages; Sicherung des Arbeitszeitschutzes und sozialpolitischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.09.1980 - 1 HO 134/80
- OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80
Papierfundstellen
- GRUR 1981, 671
- afp 1982, 61
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15
Unlauterer Wettbewerb: Inhaltliche Anforderungen an ein Abmahnschreiben
Erforderlich ist dazu die Angabe der konkreten Verletzungshandlung, die so genau bezeichnet werden muss, dass der Abgemahnte weiß, was ihm vorgeworfen wird, so dass er die erforderlichen Schlussfolgerungen ziehen kann (OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674;… Fezer a.a.O.). - LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18
Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO
Um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszuschließen, muss die außergerichtliche Abmahnung die Verletzungshandlung hinreichend deutlich machen, mithin sowohl die tatsächlichen Grundlagen des wettbewerbsrechtlichen Vorwurfs genau angeben, als auch den aus der Sicht des Abmahnenden darin liegenden Wettbewerbsverstoß so klar und eindeutig bezeichnen, dass der Abgemahnte diesen prüfen und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für sein Handeln ziehen kann (OLG Koblenz, GRUR 1981, 671, 674; OLG Köln, WRP 1988, 56; OLG Stuttgart, WRP 1996, 1229, 1230 [OLG Stuttgart 12.07.1996 - 2 W 39/96] ;… BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf/ Jaspersen , 31. Ed., § 93 Rn. 57). - KG, 11.09.2007 - 5 W 85/06
Auf Urheberrecht gestützte Abmahnung betreffend einen mehrseitigen Text ?in …
Nicht genannte weitere oder abweichende Verletzungsformen werden von einer Abmahnung nicht erfasst; sie erfordern eine weitere Abmahnung (OLG Koblenz, GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart, WRP 1982, 492;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kapitel 41, Rdn. 15 m.w.N.). - LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05
AGB: Klausel Überschreitet der Käufer sein Kreditlimit, so sind wir von unserer …
Es genügt aber, dass der Abgemahnte in der Lage ist, das als rechtswidrig bezeichnete Verhalten unter den in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen (Hefermehl/Köhler/Bomkamm, UWG, § 12 Rn. 1.15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart WRP 1984, 439; OLG Hamburg WRP 1996, 773). - OLG Koblenz, 06.06.1983 - 6 W 246/83
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung unzulässiger Werbung; Sofortiges Anerkenntnis im …
Demnach ist in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens begründen soll, also die begangene oder unmittelbar bevorstehende Handlung, genau anzugeben und der darin erblickte Wettbewerbsverstoß so klar und eindeutig zu bezeichnen, daß der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1981 - 6 U 1037/80 -, WRP 1981, 409, 412).