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   BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79   

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https://dejure.org/1981,228
BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79 (https://dejure.org/1981,228)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1981 - I ZR 96/79 (https://dejure.org/1981,228)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1981 - I ZR 96/79 (https://dejure.org/1981,228)
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Getarnte Werbung

§ 1 UWG, Kaffee Hag, Werbung im redaktionellen Teil einer Zeitschrift

Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zur getarnten Schleichwerbung durch Bestellung von Texten zur Vortäuschung objektiver Beurteilung (Getarnte Werbung)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwecken des Anscheins einer objektiven Unterrichtung des Lesers - Anforderungen an die Veröffentlichung von Beiträgen im redaktionellen Teil einer Zeitschrift - Qualifizierung eines Beitrags als Werbung

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 247
  • NJW 1981, 2573
  • MDR 1981, 991
  • GRUR 1981, 835
  • VersR 1981, 1056
  • afp 1981, 458
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79
    Er hat dies damit begründet, daß der Verkehr der Äußerung eines Dritten unkritischer gegenübertreten und regelmäßig größere Beachtung und Bedeutung beimessen werde als entsprechenden anpreisenden Angaben des Werbenden selbst über seine Ware; daher verschaffe letzterer sich in einer von der Allgemeinheit mißbilligten Weise einen Vorsprung vor seinen Mitwerbern, wenn er durch Tarnung seiner Werbemaßnahmen den Anschein eines unabhängig zustande gekommenen Urteils eines Unbeteiligten erwecke, der von sich aus die Vorzüge der Ware festgestellt habe und dessen Ansicht der Verbraucher sich daher unbedenklicher anschließen könne (BGH a.a.O.; ähnlich auch BGH GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall - zur Verwendung eines scheinbar objektiven wissenschaftlichen Gutachtens zu Werbezwecken).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79
    Sie erscheint allein deshalb schon rechtlich nicht unbedenklich, da der Bundesgerichtshof früher - wenn auch bei anderen Fallgestaltungen - angenommen hat, daß Werbung wettbewerbswidrig sei, wenn sie in einer Form betrieben werde, durch die dem Verkehr ihr wahrer Charakter verborgen bleibe und der Eindruck vermittelt werde, daß es sich dabei um Veranstaltungen oder Meinungsäußerungen Dritter handele (vgl. BGH GRUR 1962, 461, 464, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung - GRUR 1968, 382, 384 - Favorit II -).
  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79
    Sie erscheint allein deshalb schon rechtlich nicht unbedenklich, da der Bundesgerichtshof früher - wenn auch bei anderen Fallgestaltungen - angenommen hat, daß Werbung wettbewerbswidrig sei, wenn sie in einer Form betrieben werde, durch die dem Verkehr ihr wahrer Charakter verborgen bleibe und der Eindruck vermittelt werde, daß es sich dabei um Veranstaltungen oder Meinungsäußerungen Dritter handele (vgl. BGH GRUR 1962, 461, 464, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung - GRUR 1968, 382, 384 - Favorit II -).
  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Grundlage des in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag aufgrund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung bemisst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1981 - I ZR 96/79, BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I, jeweils zu § 1 UWG aF).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Demgemäß sind Werbemaßnahmen, die sich nicht als solche, sondern als Maßnahmen scheinbar anderer, objektiverer Art darstellen, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in zahlreichen Fällen beanstandet worden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.3.1962 - I ZR 138/60, GRUR 1962, 461, 464 f. = WRP 1962, 233 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 384 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand; BGHZ 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; BGHZ 110, 278, 291 - Werbung im Programm; BGH, Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 167/92, GRUR 1994, 819, 820 = WRP 1994, 728 - Produktinformation II; BGH, Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 162/92, GRUR 1994, 823, 824 = WRP 1994, 816 - Preisrätselgewinnauslobung II).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Im Bereich der Presse hat der Bundesgerichtshof eine Werbung, die nach Form und Inhalt wie ein redaktioneller Beitrag gestaltet oder im redaktionellen Teil eines Presseerzeugnisses enthalten und deshalb als Werbung nicht erkennbar ist, in ständiger Rechtsprechung für wettbewerbsrechtlich unzulässig erachtet, weil der Verkehr einem Beitrag im redaktionellen Teil als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion größere Beachtung beimißt und unkritischer gegenübersteht als den werblichen Behauptungen von Wettbewerbern (BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394, 396 - Wirtschaftsanzeigen public-relations; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; v. Gamm aaO, Kap. 29 Rdn. 5).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine in redaktioneller Form erscheinende werbende Stellungnahme eines Presseorgans, die als solche nicht erkennbar gemacht und auch nicht ohne weiteres als solche für maßgebliche Teile der Verbraucherschaft erkennbar ist, wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil der Verkehr einem redaktionellen Beitrag als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion größere Bedeutung beimißt und unkritischer gegenübersteht als den werbenden Behauptungen von Wettbewerbern (BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; BGHZ 110, 278, 291 - Werbung im Programm; BGH GRUR 1994, 441, 443 - Kosmetikstudio).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Es ist zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen, wonach eine in redaktioneller Form erscheinende, ohne Anlaß übermäßig werbende Äußerung eines Presseorgans wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, weil der Verkehr einem redaktionellen Beitrag als einer objektiven Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion größere Bedeutung beimißt und unkritischer gegenübersteht als den werbenden Behauptungen von Inserenten (st. Rspr.; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; 110, 278, 291 - Werbung im Programm; BGH, Urt. v. 30.06.1994 - I ZR 167/92, GRUR 1994, 819, 820 = WRP 1994, 728 - Produktinformation II; BGH GRUR 1994, 441, 443 - Kosmetikstudio).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Grundlage des insofern in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag auf Grund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung beimisst (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 13] = WRP 2011, 747 - Flappe; vgl. zu § 1 UWG 1909 bereits BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGHZ 130, 205 [214] = GRUR 1995, 744 = WRP 1995, 923 - Feuer, Eis & Dynamit I).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Der Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs liegt in einem solchen Fall - auch ohne daß der Beitrag gegen Entgelt geschaltet oder in Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung für das genannte Produkt stehen muß - darin begründet, daß der Verkehr dem redaktionell gestalteten Beitrag als einer Information eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beimißt als entsprechenden, ohne weiteres als Werbung erkennbaren Angaben des Werbenden selbst (vgl. BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand; BGH, Urt. v. 29.3. 1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations; BGHZ 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 UWG Rdn. 36; Fuchs, GRUR 1988, 736).

    Nicht zur Erörterung steht der auch von der Revision nicht in Zweifel gezogene Grundsatz, daß das Unternehmen die wettbewerbsrechtliche Verantwortung trifft, wenn in redaktionellen Beiträgen sachlich unrichtig über das Produkt berichtet wird und diese Darstellung auf eine sachlich unrichtige Produktinformation des Unternehmens zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 363, 365, 367 - Spezialsalz; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 138, 139 f.).

    Da die Gestaltung der redaktionellen Beiträge im eigenen Verantwortungsbereich des Presseorgans liegt, kann aus deren Aufmachung grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens hergeleitet werden, über dessen Geschäftstätigkeit oder Produkte berichtet wird (vgl. auch BGHZ 81, 247, 251 - Getarnte Werbung I).

  • KG, 30.06.2006 - 5 U 127/05

    Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet

    Eine relevante Täuschung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG liegt stets vor, wenn dem Leser eine entgeltliche Anzeige als redaktioneller Beitrag präsentiert wird (BGH, GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Club; Köhler, a.a.0., § 4 Rdn. 3.21).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Da jedoch die Gestaltung redaktioneller Beiträge im eigenen Verantwortungsbereich des Presseorgans liegt, kann aus deren Aufmachung in der Regel keine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens hergeleitet werden, über dessen Produkte berichtet wird (vgl. auch BGHZ 81, 247, 251 - Getarnte Werbung I), so daß insoweit grundsätzlich auch ein Prüfungsvorbehalt entfällt.
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    1. Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht in dem beanstandeten Artikel über die Neueröffnung des Kosmetikstudios eine unzulässige getarnte Werbung im Sinne der Rechtsprechung des Senats gesehen (vgl. BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen - publicrelations; Urt. v. 18.2.1993 - I ZR 219/91, GRUR 1993, 565, 566 [BGH 18.02.1993 - I ZR 219/91] = WRP 1993, 478 - Faltenglätter).

    Im Bereich der Presse hält der Bundesgerichtshof eine in redaktioneller Form erscheinende werbende Stellungnahme des Presseorgans, die - wie hier - nicht als solche erkennbar gemacht und auch nicht ohne weiteres als solche für maßgebliche Teile der Verbraucherschaft erkennbar ist, für wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil der Verkehr einem redaktionellen Beitrag als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion größere Bedeutung beimißt und unkritischer gegenübersteht als den werbenden Behauptungen von Wettbewerbern (BGH aaO - Wirtschaftsanzeigen - public-relations; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; BGHZ 110, 278, 291 - Werbung im Programm).

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

  • OLG Stuttgart, 15.12.2010 - 4 U 112/10

    Redaktionelle Werbung: Kennzeichnung des Anzeigencharakters eines redaktionellen

  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95

    Auto '94 - Getarnte Werbung

  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 130/94

    Orangenhaut - Getarnte Werbung

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 167/92

    Produktinformation II - Getarnte Werbung

  • OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Kundenzeitschrift

  • OLG Zweibrücken, 15.01.1999 - 2 U 34/98

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung für Ballonfahrten ohne behördliche Genehmigung

  • OLG Hamburg, 22.02.1996 - 3 U 49/95

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Darstellung von Werbeanzeigen und Waren in

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04

    "TV Digital"

  • OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift

  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07

    Keine Schleichwerbung durch Veröffentlichung einer Tierarzt-Notrufnummer

  • OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 15/12

    Wettbewerbsverstoß: Redaktionelle Werbung in Verbindung mit einem Gewinnspiel in

  • OLG München, 22.03.2001 - 29 U 5056/00

    Förderung fremden Wettbewerbs - redaktionelle In- und Out Berichterstattung in

  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 193/05

    Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Maßnahme;

  • OLG Hamburg, 25.11.1993 - 3 U 1/92

    Wettbewerbswidrigkeit von Wirtschaftswerbung in einem Kinofilm

  • BGH, 11.11.1982 - I ZR 126/80

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins -

  • OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 473/94

    Haftung eines Störers im Wettbewerbsrecht

  • LG Berlin, 20.10.1992 - 27 O 578/92

    Unzulässige redaktionelle Werbung; Bericht über Kaudrops in Dosen

  • LG Hamburg, 04.02.1993 - 312 O 528/92

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Reiseschecks eines Unternehmens mit einem

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