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   BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80   

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https://dejure.org/1981,719
BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80 (https://dejure.org/1981,719)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1981 - KVR 2/80 (https://dejure.org/1981,719)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1981 - KVR 2/80 (https://dejure.org/1981,719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Erreichen einer den Zeitschriftenmarkt beherrschenden Stellung durch den Erwerb von mehrheitlichen Geschäftsanteilen anderer Zeitungsverlage seitens des Axel-Springer-Verlags - Anforderungen an das Erreichen einer überragenden Marktstellung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 1
  • NJW 1982, 337
  • MDR 1982, 206
  • GRUR 1982, 126
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Das Beschwerdegericht geht dabei einerseits davon aus, daß die hier infrage stehenden Verlage - wie allgemein Verlage von Zeitungen und Zeitschriften (vgl. BGHZ 76, 55) - auf zwei sachlich getrennten, wenn auch miteinander korrespondierenden Märkten tätig werden, dem Lesermarkt (der insbesondere durch die Nachfrage nach täglich veröffentlichten Meldungen, Berichten und Meinungen gekennzeichnet ist) und dem Anzeigenmarkt (der durch die Nachfrage nach Anzeigenraum bestimmt wird).

    Aus der Besonderheit des Zeitungsmarktes, daß die einzelnen Zeitungsverlage zwei trennbare Leistungen - einen redaktionellen Teil und einen Anzeigenteil - zwei verschiedenen Kundenkreisen - Lesern und Inserenten - anbieten, folgt, daß in sachlicher Beziehung zwischen dem Anzeigenmarkt und dem Lesermarkt zu unterscheiden ist und eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens schon dann angenommen werden kann, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 22 Abs. 1 GWB auf einem dieser Märkte bejaht werden können (BGHZ 76, 55, 70, 75) [BGH 18.12.1979 - KVR 2/79].

    Diese Veränderung ist durch einen Vergleich der den Wettbewerb auf dem relevanten Markt bestimmenden Kräfte vor und nach dem Zusammenschluß unter Einbeziehung der weiteren zu erwartenden Entwicklung festzustellen (vgl. BGHZ 76, 55, 72 f [BGH 18.12.1979 - KVR 2/79] m.w.N.).

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Wird der Beurteilung zugrunde gelegt, daß der Markt für Straßenverkaufszeitungen in örtlicher Hinsicht in eine Vielzahl selbständiger regionaler Märkte aufzuspalten ist, bewirkt der Zuwachs der Betroffenen zu 1 auf dem (dann als selbständig anzusehenden) Markt der Region München eine Verstärkung ihrer marktbeherrschenden Stellung auf einer Vielzahl lokaler und/oder regionaler Teilmärkte (vgl. die Ausführungen zu II. 2 Abs. 2), weil dadurch neue Wettbewerber dort von einem Markteintritt abgehalten und vorhandene Wettbewerber von einem aggressiven Wettbewerb abgeschreckt werden (vgl. BGHZ 71, 102, 123) [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77].

    Eine marktbeherrschende Steilling wird nicht nur dann verstärkt, wenn durch den Zusammenschluß neue Marktanteile hinzugewonnen werden, sondern auch dann, wenn die Fähigkeit zur Abwehr des nachstoßenden Wettbewerbs durch Minderung des von Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdrucks verstärkt oder auch nur erhalten oder gesichert wird (vgl. BGHZ 73, 65, 75 [BGH 12.12.1978 - KVR 6/77]; 71, 102, 123) [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77].

  • BGH, 23.10.1979 - KVR 3/78

    Alsen-Breitenburg/Zementwerk Klöckner-Werke AG

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Region München ein nicht unwesentliches Teilgebiet des Gesamtmarktes der Bundesrepublik darstellt und deshalb der Zusammenschluß stärker geeignet ist, die Wettbewerbsverhältnisse zugunsten der Betroffenen zu 1 zu verändern, als es in der Vergrößerung des auf dem Gesamtmarkt bezogenen Marktanteils zum Ausdruck kommt (vgl. hierzu SenBeschl. v. 23.10.79 - KVR 3/78 "Zementmahlanlage II", WuW/E 1659).
  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Eine marktbeherrschende Steilling wird nicht nur dann verstärkt, wenn durch den Zusammenschluß neue Marktanteile hinzugewonnen werden, sondern auch dann, wenn die Fähigkeit zur Abwehr des nachstoßenden Wettbewerbs durch Minderung des von Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdrucks verstärkt oder auch nur erhalten oder gesichert wird (vgl. BGHZ 73, 65, 75 [BGH 12.12.1978 - KVR 6/77]; 71, 102, 123) [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77].
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Sie dienen unterschiedlichen Bedürfnissen, werden demgemäß von einem sehr erheblichen Teil der Nachfrager gegeneinander nicht ohne weiteres als funktionell austauschbar (vgl. hierzu BGHZ 52, 65, 67 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68]; 67, 104, 113 f [BGH 03.07.1976 - KVR 4/75]) angesehen und demgemäß bei der Kaufentscheidung auch nicht als zur Befriedigung gleicher Bedürfnisse geeignet in Betracht gezogen.
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Dabei braucht die durch den Zusammenschluß zu erwartende Verstärkung der schon bestehenden marktbeherrschenden Stellung nicht im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 GWB (vgl. BGHZ 68, 6, 11) [BGH 14.10.1976 - KZR 36/75] "spürbar" zu sein.
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80
    Sie dienen unterschiedlichen Bedürfnissen, werden demgemäß von einem sehr erheblichen Teil der Nachfrager gegeneinander nicht ohne weiteres als funktionell austauschbar (vgl. hierzu BGHZ 52, 65, 67 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68]; 67, 104, 113 f [BGH 03.07.1976 - KVR 4/75]) angesehen und demgemäß bei der Kaufentscheidung auch nicht als zur Befriedigung gleicher Bedürfnisse geeignet in Betracht gezogen.
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Wettbewerbskräfte, die in einer solchen Situation beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System wecken können, sind nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern - im deutschen Kartellrecht üblicherweise als Substitutionswettbewerb bezeichnet - bei der Frage einer überragenden Marktstellung zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 22.9.1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2441 - Gruner+Jahr/Die Zeit II; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 38/19

    Tap-Tags - Unterlassungsanspruch bei fehlender Kenntlichmachung des kommerziellen

    Seit langem ist anerkannt, dass bei Medien, die sich sowohl durch Bezahlung der redaktionellen Inhalte durch die Nutzer als auch durch Werbeeinnahmen aus Inseraten finanzieren, der Nutzermarkt vom Werbemarkt zu unterscheiden ist (BGH, Beschl. v. 29.09.1981, KVR 2/80 - Straßenverkaufszeitungen, GRUR 1982, 126, 127 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auch bei der Abgrenzung der Zeitungs- und Zeitschriftenmärkte kommt es maßgeblich darauf an, welche Produkte bei der Kaufentscheidung als zur Befriedigung gleicher Bedürfnisse geeignet in Betracht gezogen werden (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München).

    Auf den Wettbewerb um noch nicht entschiedene Käufer, die noch nicht wissen, zur Befriedigung welchen Interesses sie ihr Geld ausgeben wollen, kann regelmäßig nicht abgestellt werden, weil die Wettbewerbswirkungen, die von solchen Nachfragern ausgehen, regelmäßig als gering einzustufen sind; hierbei handelt es sich um Wirkungen eines Substitutionswettbewerbs, die erst bei der Frage der Marktbeherrschung zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München).

    Auch G+J verkennt nicht, dass es zur Annahme einer solchen Verstärkungswirkung nicht der Ausweitung der bestehenden Marktanteile bedarf (BGHZ 82, 1, 10 - Zeitungsmarkt München; BGH WuW/E DE-R 668, 673 - Werra Rundschau; Beschl. v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419, 1424 - Deutsche Post/trans-o-flex).

  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb bedarf um so mehr des Schutzes, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Ein trotz Marktbeherrschung verbliebener oder potentieller Wettbewerb ist um so nachhaltiger zu schützen, je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Beschränkung des Wettbewerbs bereits ist (BGHZ 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 136, 268, 278 - Stromversorgung Aggertal).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Wettbewerbskräfte, die beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System - wie hier den Betrieb einer Gasheizung - wecken können, sind indessen nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob ein Anbieter auf dem relevanten Markt ohne Wettbewerber oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008 - KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II).
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall (vgl. Ruppelt in Langen/Bunte aaO § 40 GWB Rdn. 6; Bosch in Gemeinschaftskommentar aaO § 40 GWB Rdn. 34 f.; Bechtold aaO § 40 Rdn. 27; Mestmäcker/Veelken in Immenga/ Mestmäcker aaO § 40 Rdn. 40; ferner BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2734 - Inlandstochter; Beschl. v. 29.9.1981 - KVR 2/80, WuW/E 1854, 1862 - Zeitungsmarkt München [insoweit nicht in BGHZ 82, 1]).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Für die im Rahmen des § 24 Abs. 1 GWB erforderliche Prognoseentscheidung sind die Wettbewerbsbedingungen, die ohne den Zusammenschluß herrschen würden, mit denen zu vergleichen, die durch den Zusammenschluß entstanden sind oder entstehen (BGHZ 76, 55, 73 - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 9 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 27.5.1986 - KVR 7/84, WuW/E 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag/Donau-Kurier).

    Je stärker der Grad der durch Konzentration eingetretenen Wettbewerbsbeschränkung ist, desto nachhaltiger ist der verbleibende oder - bei monopolistischen Märkten - potentiell aufkeimende Wettbewerb zu schützen (BGH, Beschl. v. 23.10.1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655, 1659 - Zementmahlanlage II; BGHZ 76, 55, 73 f. - Elbe Wochenblatt I; 82, 1, 11 - Zeitungsmarkt München).

  • BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99

    Verlag Dierichs GmbH & Co. KG/Werra Verlag Kluthe KG

    b) Der beabsichtigte Beteiligungserwerb des Dierichs Verlags läßt - wie das Kammergericht richtig entschieden hat - ferner erwarten, daß auch die besonders hervorgehobene Marktstellung der WV KG auf dem sich wechselseitig beeinflussenden (vgl. BGHZ 82, 1, 8 - Zeitungsmarkt München) Leser- und Anzeigenmarkt im Altkreis Eschwege weiter verstärkt wird.

    Dieser durch die vorgesehene Beteiligung eintretende Abschreckungs- und Entmutigungseffekt reicht neben der Ausschaltung potentiellen Wettbewerbs durch den Dierichs Verlag aus, um eine Verstärkung der Marktstellung der WV KG erwarten zu lassen (vgl. BGHZ 82, 1, 8 - Zeitungsmarkt München; BGH WuW/E 1954, 1957 f. - Springer-az Anzeigenblatt; BGH WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke; Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter).

  • BGH, 06.10.1992 - KVR 24/91

    Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von

    Diese Veränderung ist durch einen Vergleich der den Wettbewerb auf dem relevanten Markt bestimmenden Kräfte vor und nach dem Zusammenschluß unter Einbeziehung der zu erwartenden Entwicklung festzustellen (vgl. BGHZ 71, 102, 115 ff [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen; 76, 55, 73 - Springer-Elbe-Wochenblatt; 82, 1, 8 f - Zeitungsmarkt München).

    Das Kammergericht hat deshalb wegen der überlegenen Finanzkraft der Beschwerdeführerin zu 1) dem Anteilserwerb - rechtlich einwandfrei - einen Abschreckungs- und Entmutigungseffekt beigemessen, der neue Wettbewerber von dem Eintritt in den Markt abhält und vorhandene Wettbewerber von einer aggressiven Wettbewerbspolitik abschreckt (vgl. hierzu BGHZ 71, 102, 115 ff [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen; 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; 82, 1, 10 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 28. September 1982 - KVR 8/81, WuW/E BGH 1954, 1958 - Springer-az Anzeigenblatt; v. 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E BGH 2150, 2157 - Edelstahlbestek-ke; v. 27. Mai 1986 - KVR 7/84, WuW/E BGH 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag - Donau-Kurier).

  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

  • BGH, 21.11.2000 - KVR 21/99

    WAZ-Erwerb von Anteilen an Iserlohner Zeitungsverlag erneut untersagt

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 25/04

    Begrenzung des relevanten Marktes auf den Lesermarkt für als relevanten Markt im

  • BGH, 26.05.1987 - KVR 3/86

    Bedeutung des Substitutionswettbewerbs; Verstärkung der finanziellen Grundlage

  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

  • BGH, 19.04.1983 - KVR 1/82

    Beteiligungserhöhung - Marktbeherrschende Stellung

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde einer Beigeladenen gegen einen Beschluss des

  • BGH, 22.11.1983 - KVZ 1/83

    Erfordernis eines Ausspruchs über die Zulassung des Rechtsmittels in einem

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