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BGH, 09.10.1981 - I ZR 180/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Benutzung des Wortes Klick als warenzeichenmäßige Bedeutung oder warenbescheibende Angabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1982, 229
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52
Warenzeichen
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - I ZR 180/79
Seine Definition, es liege eine solche Benutzung vor, wenn eine Bezeichnung so gebraucht werde, daß der unbefangene Durchschnittsbetrachter annehme oder annehmen könne, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Waren von gleicher oder gleichartiger anderer Herkunft, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Einklang (vgl. z.B. BGHZ 8, 202, 206 - Kabel-Kennstreifen; GRUR 1974, 74, 76 Trumpf m.w.N.).
- BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81
Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens …
Das Berufungsgericht durfte - entgegen der Ansicht der Revision - seine Feststellung über die Vorstellung eines nicht unerheblichen Teils des Verkehrs auch ohne Beweiserhebung durch Verkehrsbefragung treffen, da seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und besondere Umstände, die gleichwohl eine Verkehrsbefragung erforderlich erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (BGH GRUR 1971, 251 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; GRUR 1982, 229, 230 - Klix/Klick). - OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96
Markenrechtsverstoß durch nicht genehmigte Verwendung einer Wort-/Bildmarke - …
annimmt oder annehmen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Waren von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft ( vgl. für viele: BGH GRUR 1982, 229/230 -"Klix/Klick"-i Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 23 zu.