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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81   

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https://dejure.org/1982,3384
BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81 (https://dejure.org/1982,3384)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1982 - X ZB 18/81 (https://dejure.org/1982,3384)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1982 - X ZB 18/81 (https://dejure.org/1982,3384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einräumung eines kostenlosen Mitbenutzungsrechts an einem Gebrauchsmuster - Entscheidung über die Kosten des Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 751
  • GRUR 1982, 364
  • GRUR 1982, 417
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich deshalb zu Unrecht auf den Beschluß des Senats vom 12. März 1981 - X ZB 16/80 - (GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät), der nur die Frage des Rechtsschutzinteresses betrifft.
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Wie im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (siehe dazu BGH GRUR 1982, 364 und 417) ist auch im Patentnichtigkeitsverfahren bei der Kostenentscheidung nach § 84 Abs. 2 PatG 1981 aus Billigkeitsgründen der Rechtsgedanke des § 93 ZPO anzuwenden, der bestimmt, daß dem Kläger im Falle des sofortigen Anerkenntnisses des Klageanspruches durch den Beklagten, der keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, die Kosten zur Last fallen.
  • BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20

    Tischgrill

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rechtsgedanke des § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren allerdings entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1982 - X ZB 18/81, GRUR 1982, 364 - Figur 3; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; Beschluss vom 11. März 1997 - X ZB 10/95, GRUR 1997, 625, 627 - Einkaufswagen I).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 11 W 44/13

    Anfechtung der Kostenentscheidung des Gerichts im Falle eines sofortigen

    Sie trägt in besonderem Maße Billigkeitserwägungen Rechnung und bezweckt, von der Einleitung überflüssiger Verfahren abzuhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.1982 - X ZB 18/81, Rdn. 12, BPatGE 24, 263 = MDR 1982, 751; Urt. v. 08.12.1983 - X ZR 15/82, Rdn. 49, BPatGE 26, 268 = MDR 1984, 578).
  • BPatG, 10.02.2003 - 1 Ni 20/01

    Mutwillige Klageerhebung im Patentnichtigkeitsverfahren

    Mit der Aufforderung zur Übertragung des Streitpatents war eine Vindikationsklage (Art II § 5 Abs. 1 Satz 2 IntPatÜG), nicht aber eine Nichtigkeitsklage angekündigt worden (vgl BGH GRUR 1982, 417 "Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren").
  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 20/10

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenauferlegung - zu den

    Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).

    Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.

  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 22/10
    Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).

    Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.

  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 21/10
    Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).

    Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.

  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 25/10
    Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417) und wird in diesem Verfahren von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter in Abrede gestellt, wie sie mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2009 an das Deutsche Patent- und Markenamt klargestellt hat.

    Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.

  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 23/10
    Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).

    Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.

  • BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 24/10
    Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417) und wird in diesem Verfahren von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter in Abrede gestellt, wie sie mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2009 an das Deutsche Patent- und Markenamt klargestellt hat.

    Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2569
BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79 (https://dejure.org/1981,2569)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1981 - I ZR 194/79 (https://dejure.org/1981,2569)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1981 - I ZR 194/79 (https://dejure.org/1981,2569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Annahme einer Benutzung eines Warenzeichens - Anspruch auf Einwilligung in die Löschung des Warenzeichens eines Wettbewerbers - Verwendung im geschäftlichen Verkehr als Benutzung eines Warenzeichens - Voraussetzung und Umfang des Begriffs der Benutzung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 726
  • GRUR 1982, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76

    Orbicin

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79
    So ist bereits im Orbicin-Beschluß (BGHZ 70, 143, 148) [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] die Auffassung gebilligt worden, daß der Begriff der Benutzung im Sinne des § 5 Abs. 7 WZG nicht auf die Verwendungsarten des § 15 WZG beschränkt sei, mithin auch nicht auf das Verbringen in den geschäftlichen Verkehr, auf das das Berufungsgericht im vorliegenden Fall den Gegenstand des Benutzungsbegriffs beschränken will.
  • BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78

    Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke -

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79
    Von diesem Grundsatz wurde vielmehr auch in der Trend-Entscheidung ausgegangen (BGH GRUR 1980, 289), die sich, wie das vorliegende Verfahren, mit der Benutzung einer Zigarettenmarke befaßt hat (vgl. auch den Frisium-Beschluß des Senats GRUR 1980, 1075, 1076).
  • BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79

    Anmeldung des Wortes "FIRIUM" als Warenzeichen für "Arzneimittel für Menschen und

    Auszug aus BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79
    Von diesem Grundsatz wurde vielmehr auch in der Trend-Entscheidung ausgegangen (BGH GRUR 1980, 289), die sich, wie das vorliegende Verfahren, mit der Benutzung einer Zigarettenmarke befaßt hat (vgl. auch den Frisium-Beschluß des Senats GRUR 1980, 1075, 1076).
  • OLG Köln, 05.05.1995 - 6 U 114/94

    Markenrechtlicher Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Zeichens wegen

    Ob danach eine dem Zweck des Benutzungszwangs Rechnung tragende Benutzung vorliegt, kann nur unter Würdigung der den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände beurteilt werden, wobei die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung am objektiven Maßstab des für die fragliche Ware jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden müssen (vgl. von Gamm in GRUR 1980, 390 ff./391; BGH GRUR 1982, 417 ff./418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 f./290 - "Trend" - BGH GRUR 1980, 1075 ff./1076 - "Frisium" - BGH GRUR 1980, 52 f./53 - "Contiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./295 f. - "Orbicin" -).

    Das wiederum setzt voraus, daß die Marke nicht lediglich im innerbetrieblichen Bereich zur Bezeichnung oder in bezug auf die Ware verwendet wird, sondern in der Weise, daß sie in ihrer §/WarenzeichenG entsprechenden Funktion zur Kennzeichnung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend Verwendung findet (vgl. BGH GRUR 1982, 417 ff., 418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 ff./290 - "Trend" - Seite 1075 ff./1076 - "Frisium" - Seite 52 ff./53 - "Con-tiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./296 - "Orbicin" - Busse/Stark, WZG, 6. Aufl., § 54; Althammer, WZG, 4. Aufl., Rdnr. 41).

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